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6. September 2018 – Top 7: Bestattungskosten

Wer zahlt nach dem Tod?

In einigen Kommunen in Schleswig-Holstein müssen entfernte Verwandte die Kosten einer Beerdigung übernehmen, in anderen nicht. Der SSW will das ändern, die anderen Parteien sind skeptisch.

Särge stehen in einem Ausstellungsraum eines Bestatters.
Särge stehen in einem Ausstellungsraum eines Bestatters.
© Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Der SSW will bei der Frage, wer die Kosten für eine Bestattung übernehmen muss, Klarheit schaffen. Die anderen Fraktionen sehen jedoch noch viele offene Fragen. Das Problem: Hinterlässt der Verstorbene nicht genug Geld für das Begräbnis, werden die Angehörigen herangezogen. Dies sind zunächst Ehepartner und Kinder. Wenn diese ebenfalls mittellos sind, übernehmen einige Kommunen im Lande die Kosten selbst. Andere wiederum wenden sich an die „nachrangig Hinterbliebenen“ wie Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel.

Dies sei „zutiefst ungerecht“, so Lars Harms (SSW). Zahlreiche Betroffene hätten sich in jüngster an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten gewandt und sich über die oft mehrere tausend Euro hohen Beerdigungsrechnungen beschwert. Harms fordert nun eine landesweit einheitliche Regelung: Die „Nachrangigen“ sollen grundsätzlich nicht mehr finanziell belastet werden.

Kommunen würden zusätzlich belastet

Ole-Christopher Plambeck (CDU) wies dagegen auf die ohnehin schon hohen Kosten der Kommunen beim Unterhalt der Friedhöfe hin und betonte: „Es ist eine Familienaufgabe, wenn ein Verwandter stirbt.“ Insbesondere Kommunen mit vielen alten Bewohnern, etwa in Pflegeheimen, würden stark belastet, merkte Birte Pauls (SPD) an.

Lasse Petersdotter (Grüne) hielt nichts davon, die entfernteren Verwandten grundsätzlich aus ihrer Pflicht zu entlassen: „Sollten der nachrangig Hinterbliebene tatsächlich das Geld haben, sollte man überlegen, ihn auch zur Verantwortung zu ziehen“. Es stelle sich die Frage, so Annabell Krämer (FDP), „ob wir nicht weitere Ungerechtigkeiten schaffen würden“, wenn die Allgemeinheit mit den Beerdigungskosten belastet werde.

Garg: „Handreichung“ könnte ausreichen

Claus Schaffer (AfD) verwies auf die „weit verbreitete Anschauung in der Gesellschaft“, dass die Verwandten im Todesfall zuständig seien und sah „keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung“. Möglicherweise sei eine Gesetzesreform gar nicht nötig, gab Sozialminister Heiner Garg (FDP) zu bedenken. Um eine landesweit einheitliche Regelung zu schaffen, könne auch eine „Handreichung des Ministeriums“ ausreichen.

Der Sozialausschuss berät das Thema weiter.

Der SSW will in der Frage, wer die Kosten für eine Bestattung übernehmen muss, Klarheit schaffen. In Schleswig-Holstein werde dies bisher „sehr unterschiedlich gehandhabt“. Könnten die Kinder eines Verstorbenen nicht zahlen, sei es in der Praxis vorgekommen, dass „nachrangig Verpflichtete“, zum Beispiel Enkelkinder, herangezogen wurden.

Im Bestattungsgesetz sei jedoch eindeutig festgeschrieben, dass Hinterbliebene nur in einer bestimmten Reihenfolge zur Kostenübernahme verpflichtet werden können, heißt es dazu im aktuellen Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten. So müssten Enkelkinder etwa nicht zahlen, „wenn noch Kinder der oder des Verstorbenen vorhanden sind“ – selbst wenn diese nicht zahlungsfähig seien. Mit der vom SSW vorgeschlagenen Gesetzesänderung, den der Landtag im ersten September-Plenum in Erster Lesung behandelt, sollen „nachrangig Hinterbliebene“ nicht länger belastet werden können.

(Stand: 31. August 2018)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG)

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/887