Särge stehen in einem Ausstellungsraum eines Bestatters.
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Foto: dpa, Maurizio Gambarini
Der SSW will bei der Frage, wer die Kosten für eine Bestattung übernehmen muss, Klarheit schaffen. Die anderen Fraktionen sehen jedoch noch viele offene Fragen. Das Problem: Hinterlässt der Verstorbene nicht genug Geld für das Begräbnis, werden die Angehörigen herangezogen. Dies sind zunächst Ehepartner und Kinder. Wenn diese ebenfalls mittellos sind, übernehmen einige Kommunen im Lande die Kosten selbst. Andere wiederum wenden sich an die „nachrangig Hinterbliebenen“ wie Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel.
Dies sei „zutiefst ungerecht“, so Lars Harms (SSW). Zahlreiche Betroffene hätten sich in jüngster an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten gewandt und sich über die oft mehrere tausend Euro hohen Beerdigungsrechnungen beschwert. Harms fordert nun eine landesweit einheitliche Regelung: Die „Nachrangigen“ sollen grundsätzlich nicht mehr finanziell belastet werden.
Kommunen würden zusätzlich belastet
Ole-Christopher Plambeck (CDU) wies dagegen auf die ohnehin schon hohen Kosten der Kommunen beim Unterhalt der Friedhöfe hin und betonte: „Es ist eine Familienaufgabe, wenn ein Verwandter stirbt.“ Insbesondere Kommunen mit vielen alten Bewohnern, etwa in Pflegeheimen, würden stark belastet, merkte Birte Pauls (SPD) an.
Lasse Petersdotter (Grüne) hielt nichts davon, die entfernteren Verwandten grundsätzlich aus ihrer Pflicht zu entlassen: „Sollten der nachrangig Hinterbliebene tatsächlich das Geld haben, sollte man überlegen, ihn auch zur Verantwortung zu ziehen“. Es stelle sich die Frage, so Annabell Krämer (FDP), „ob wir nicht weitere Ungerechtigkeiten schaffen würden“, wenn die Allgemeinheit mit den Beerdigungskosten belastet werde.
Garg: „Handreichung“ könnte ausreichen
Claus Schaffer (AfD) verwies auf die „weit verbreitete Anschauung in der Gesellschaft“, dass die Verwandten im Todesfall zuständig seien und sah „keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung“. Möglicherweise sei eine Gesetzesreform gar nicht nötig, gab Sozialminister Heiner Garg (FDP) zu bedenken. Um eine landesweit einheitliche Regelung zu schaffen, könne auch eine „Handreichung des Ministeriums“ ausreichen.
Der Sozialausschuss berät das Thema weiter.