SPD und AfD wollen das „Recht auf angemessenen Wohnraum“ in der Landesverfassung festschreiben und legen hierfür jeweils eigene Gesetzentwürfe vor. In beiden Entwürfen findet sich auch der Passus „bezahlbar“ beziehungsweise „für Menschen mit geringem Einkommen“. Die Sozialdemokraten wollen darüber hinaus die Förderung des Mieterschutzes und der Mietzuschüsse zum Staatsziel erheben. Auch soll festgeschrieben werden, dass die Räumung einer Wohnung nur bei Bereitstellung einer Ersatzwohnung erfolgen darf.
Mit dem Entwurf unterstützt die SPD nach eigenem Bekunden eine Volksinitiative des Sozialverbandes Deutschland und des Mieterbundes Schleswig-Holstein. Laut der SPD-Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) haben seit Februar 14.000 Menschen die Volksinitiative unterschrieben. Notwendig sind bis Februar 2019 mindestens 20.000 Unterschriften. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern und Berlin hätten das Recht auf Wohnraum bereits in ihre Verfassung aufgenommen.
Warnung vor sozialer Spaltung
Bezahlbarer Wohnraum gehöre „aktuell zu den drängendsten politischen Herausforderungen“, heißt es in dem AfD-Entwurf zur Begründung des verfassungsrechtlichen Schutzes. Die SPD spricht von einer „zentralen Gerechtigkeitsfrage“ und warnt vor einer „sozialen Spaltung“ im Land. Der Verdrängung von Geringverdienern, wie etwa Rentner, Studenten, Azubis oder Flüchtlingen, aus Gebieten mit steigenden Mietpreisen sei Einhalt zu bieten.
Die AfD hatte das Thema bereits in der vergangenen Landtagstagung auf die Tagesordnung gesetzt, ihren damaligen Antrag jedoch zurückgezogen und durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ersetzt. Die Fraktion geht davon aus, dass in den beiden kommenden Jahren über 30.000 Wohnungen gebaut werden müssen, um debn Bedarf sicherstellen zu können.
Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen
Aus dem jüngsten Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015-2018, den das Innenministerium vorlegt hat, geht hervor, dass in Schleswig-Holstein bis 2030 insgesamt circa 150.000 Wohnungen in allen Preissegmenten benötigt werden. Wie von der AfD prognostiziert, sind demnach allein bis 2020 jährlich rund 15.000 neue Wohnungen nötig, vorrangig in den kreisfreien Städten sowie den Kreisen im Hamburger Umland. Im geförderten Wohnungsbau wird bis zum Jahr 2022 ein Bedarf von 1600 Wohnungen pro Jahr prognostiziert.
Aus den Erkenntnissen der Wohnungsmarktprozesse zieht die Landesregierung aktuell den Schluss, Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Die Angebote der Wohnraumförderung seien ein wichtiger, aber nur ergänzender Teil und lösten in einigen Regionen des Landes das Problem des zu knappen Wohnraumangebotes nicht. Vielmehr müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass der Wohnungsbau insgesamt weiter auf dem aktuell hohen Niveau bleibe, heißt es in dem 15-seitigen Papier.
Genossenschaften profitieren am stärksten
Dem Bericht zufolge wurden aus dem Programm Soziale Wohnraumförderung von 2015 bis 2017 Fördermittel in Höhe von rund 385 Millionen Euro ausgegeben, über 98 Prozent davon für Maßnahmen in Mietwohnungen. Das angeschobene Investitionsvolumen von geförderten und freifinanzierten Wohnungen in den Projekten beziffert das Ministerium mit 751 Millionen Euro. Der überwiegende Anteil der Fördermittel für Mietwohnungsbau sei mit rund 40 Prozent an Wohnungsgenossenschaften geflossen, gefolgt von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen. Insgesamt sind in dem Zeitraum 3531 Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert worden und damit rund 190.000 Quadratmeter Wohnfläche entstanden.
(Stand: 2. Juli 2018)
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Juni 2018
April 2018 (ohne Aussprache)
März 2018
Januar 2018
Oktober 2017
Meldung bei Antragstellung des Berichts:
März 2018 (ohne Aussprache)