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4. Juli 2018 – Top 6: Landeswassergesetz

Freie Fahrt für Elektroboote gefordert

Elektroboote gleiten still, leise und abgasarm über das Wasser. Allerdings dürfen sie nicht überall in See stechen – etwa auf sogenannten nicht schiffbaren Gewässern. Die AfD will dieses Verbot kippen.

Ein Elektroboot liegt an einem Steg.
Ein Elektroboot liegt an einem Steg.
© Foto: dpa, Marc Müller

Damit Elektroboote künftig auch in geschützten Gewässern fahren dürfen, plant die AfD eine Änderung des Landeswassergesetzes. Diese nicht schiffbaren Gewässer dürfen bislang prinzipiell nur von Segel- und Ruderbooten, deren Wasserverdrängung höchstens 1.500 Kilogramm beträgt, befahren werden. Als nicht schiffbar gelten all jene Gewässer, die nicht im Bundeswasserstraßengesetz verzeichnet sind. Das sind kleinere Bäche, Seen und Flüsse, die für Seeschifffahrt keine Rolle spielen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Elektromotoren mit einer Leistung von bis 900 Watt auf diesen Gewässern zuzulassen. Die AfD ist der Auffassung, dass Lärm und Wasserverdrängung von diesen Booten „dem Umwelt- und Naturschutz nicht entgegensteht“.

(Stand: 2. Juli 2018)

Auf sogenannten nicht schiffbaren Gewässern brauchen Elektroboote bislang eine Extra-Genehmigung, die oft nicht gewährt wird. Die AfD will dieses Verbot nun kippen und plant dafür eine Änderung des Landeswassergesetzes. „Solche Fahrzeuge unterstützen die Teilhabe älterer und behinderter Menschen an der Natur, etwa am Angelsport“, warb Volker Schnurrbusch (AfD) um Unterstützung bei den anderen Fraktionen.

Die CDU reagierte aufgeschlossen. SPD, Grüne, FDP und SSW warnten hingegen vor Umweltgefahren durch die Batterien der E-Boote und vor einem drohenden Gedränge auf dem Wasser, wenn zu viele Elektrofahrzeuge unterwegs sind. Der Entwurf wird nun im Umwelt- und Agrarausschuss weiter beraten. Die Landesregierung arbeitet zudem derzeit an einer grundlegenden Neufassung des jahrzehntealten Wassergesetzes, berichtete Umweltminister Robert Habeck (Grüne).

Größere Freiheit für Ruder- und Segelboote

Nicht schiffbare Gewässer dürfen prinzipiell nur von Segel- und Ruderbooten, deren Wasserverdrängung höchstens 1.500 Kilogramm beträgt, befahren werden. Als nicht schiffbar gelten Gewässer, die nicht im Bundeswasserstraßengesetz verzeichnet sind. Das sind kleinere Bäche, Seen und Flüsse, die für die Seeschifffahrt keine Rolle spielen. Der AfD-Gesetzentwurf sieht vor, Elektromotoren mit einer Leistung von bis 900 Watt auf diesen Gewässern zuzulassen.

Weitere Redner:
Klaus Jensen (CDU), Kerstin Metzner (SPD), Marlies Fritzen (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Flemming Meyer (SSW)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 19/762