Mit zum Teil harscher Kritik hat das Plenum auf den SSW-Vorstoß reagiert, Kommunen im Kampf gegen die Wohnungsnot mehr Rechte an die Hand geben. Leerstände mit Zwangsmaßnahmen zu beenden, wie es der SSW in dem vorgelegten Gesetzentwurf vorsieht, würde einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen, hieß es aus den Reihen von CDU, FDP und AfD. Zuspruch kam dagegen von SPD und Grünen. Beide Fraktionen sahen aber Nachbesserungsbedarf in dem Entwurf.
Es müssten endlich gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, „damit Mietwucher, verwahrloste Wohnungen und die Zweckentfremdung von Wohnraum ein Ende haben“, begründete der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, den Vorstoß. Er führte Städte wie Kiel an, die dies längst einfordern würden.
Schleswig-Holstein ist kein Stadtstaat
Peter Lehnert (CDU) warnte dagegen unter anderem vor dem bürokratischen Aufwand, der den Kommunen aufgebürdet würde. In dieselbe Richtung argumentierte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Um die vom SSW vorgesehenen Vorschriften umzusetzen, bräuchte es mehr Personal. Andernfalls wäre das Gesetz „ein zahnloser Tiger“.
Özlem Ünsal (SPD) monierte, dass der Gesetzentwurf mit der Hamburgischen Regelung zum Schutz von Wohnraum identisch sei. Allerdings sei Hamburg ein Stadtstaat, Schleswig-Holstein ein Flächenland. Deshalb brauche es Lösungen, die gleichermaßen in Nordfriesland wie in Kiel Wirkung entfalten könnten.
Mehr Wohnungen müssen gebaut werden
Einig waren sich die Vertreter der Koalition mit SPD und Grünen, dass mit einem solchen Gesetz allein die Wohnungsnot im Land nicht beendet werden könne. Unisono forderten sie deshalb größere Anstrengungen im Wohnungsbau.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Hauptredner:
Andreas Tietze (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Jörg Nobis (AfD)