Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag, W, M, X, sind auf einem Banner zu sehen.
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Foto: dpa, Peter Steffen
CDU, Grüne, FDP und SSW unterstützen die Entscheidung der Landesregierung, sich im Bundesrat einer Gesetzesinitiative zur „Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung“ anzuschließen. Das Transsexuellengesetz soll durch das vorgeschlagene Gesetz ersetzt werden und im Kern Namensänderungen für transsexuelle Menschen erleichtern sowie eine neue Regelung für den Geschlechtseintrag im Pass für Intersexuelle schaffen.
Um ihren Vornamen offiziell ändern zu können, müssten Betroffene bisher beispielsweise teure Gutachten vorlegen, so die Koalitionsfraktionen und der SSW, der sich dem Antrag angeschlossen hat. Außerdem würde die derzeit bestehende Begutachtungspflicht „als psychisch belastend und entwürdigend empfunden“. Aus Sicht der Antragssteller sollte die Namensänderung „durch ein einfaches Verwaltungsverfahren möglich sein“.
Bestehendes Gesetz als diskriminierend eingestuft
Darüber hinaus führen CDU, Grüne, FDP und SSW ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2017 an, mit dem der Gesetzgeber aufgerufen wurde, bis Ende 2018 „entweder die Eintragung eines dritten Geschlechts neben männlich und weiblich zu ermöglichen oder ganz auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten“.
Seit Anfang der 1980er Jahre regelt in Deutschland das Transsexuellengesetz, unter welchen Voraussetzungen Vornamen und das bei Behörden eingetragene Geschlecht geändert werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bereits 2011 Teile des Gesetzes als diskriminierend eingestuft.
Über den Anteil transsexueller Menschen in Deutschland gibt es keine gesicherten Zahlen. Die Schätzungen gehen weit auseinander. Sie reichen für Mann-zu-Frau-Transsexuelle von 1 zu 30.000 bis 1 zu 500. Insgesamt haben nach einem dpa-Bericht zwischen 1995 und 2014 knapp 17.300 Menschen ein Änderungsverfahren nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen.
Stichwort: Trans- und Intersexualität
Transsexuelle haben zwar eindeutige Geschlechtsmerkmale, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig und somit als Mensch in gewisser Weise im falschen Körper. Bei Intersexuellen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Intersexuelle haben zum Beispiel ein weibliches Geschlechtsorgan, aber einen männlichen Chromosomensatz. Der Ethikrat geht davon aus, dass es etwa 80.000 Intersexuelle in Deutschland gibt.
(Stand: 11. Juni 2018)