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14. Juni 2018 – Top 18: Datenschutzrecht

SPD will Rechtssicherheit für Fotografen schaffen

Der Wirbel um die neue Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) hat den Landtag erreicht: Konkret steht die Frage nach den Folgen der neuen EU-Regelung für Fotografen im Raum. 

Fotografen gucken auf einer Pressekonferenz durch ihre Kameras.
Fotografen gucken auf einer Pressekonferenz durch ihre Kameras.
© Foto: dpa, Wolfgang Kumm

Die SPD will nach Inkrafttreten der DSGVO beim Fotografieren in der Öffentlichkeit für Rechtssicherheit sorgen. Nach den Regelungen im Kunsturheberrechtsgesetzes, das bisher für Fotografen in Deutschland galt, habe kein Eingriff in das Recht am eigenen Bild vorgelegen, „wenn die abgelichtete Person lediglich ‚Beiwerk‘ der Aufnahme war und nicht das bestimmende Motiv des Bildes darstellte“, so die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Nach Inkrafttreten der Datenschutz­grundverordnung sei nun grundsätzlich jede Ablichtung einer erkennbaren Person unzulässig, es sei denn, es liege eine Einwilligung vor.

Laut der Oppositionsfraktion besteht ein großes Risiko, dass durch das Fotografieren etwa von Straßenszenen, auf denen Personen zu sehen sind, künftig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erhoben werden. Dadurch werde insbesondere die Berichterstattung und Berufsfotografie „massiv eingeschränkt“.

DSGVO sieht Regelung durch nationales Recht vor

Vor diesem Hintergrund fordert die SPD die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass von der Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO Gebrauch gemacht wird. Darin ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der EU die neuen Datenschutzregeln durch nationale Gesetze „mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken in Einklang bringen“. Dies ist nach Meinung der Sozialdemokraten „zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der gewerblichen und privaten Fotografie dringend geboten“.

(Stand: 11. Juni 2018)

Vorherige Debatte zum Thema:
April 2018

Die Landesregierung sieht nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung derzeit keine akuten Probleme in Bezug auf die Rechtssicherheit für das Fotografieren in der Öffentlichkeit. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass die neuen Regelungen sowie deren Umsetzung weitere Fragen aufwerfen, die gegebenenfalls von Gerichten geklärt werden müssen, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU).

Die SPD hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Für die Sozialdemokraten besteht ein großes Risiko, dass durch das Fotografieren etwa von Straßenszenen, auf denen Personen zu sehen sind, künftig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erhoben werden. Dadurch werde insbesondere die Berichterstattung und Berufsfotografie „massiv eingeschränkt“. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung stelle sich die Frage, in welchem Verhältnis diese zum bisher geltenden Gesetz für das Kunsturheberrecht (KUG) steht.

SPD sieht große Verunsicherung

„Gilt jetzt auch noch der Vorrang der Regelungen des KUG?“, fragte Stefan Weber (SPD). Er betonte, es gebe eine große Verunsicherung in der Bevölkerung.  Dem widersprachen die Redner der anderen Fraktionen nicht.

Innenminister Grote machte vor der Überweisung des Antrags an den Innen- und Rechtsausschuss deutlich, dass sich grundsätzlich mit der Verordnung nichts ändere. Die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Pressefreiheit sei vor allem durch das Landespressegesetz im Einklang mit Paragraf 85 der Datenschutzgrundverordnung gedeckt. Für Fotografen und Künstler gelte weiter das KUG.

Weitere Redner:
Werner Kalinka (CDU), Burkhard Peters (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)

Antrag

Rechtssicherheit beim Fotografieren in der Öffentlichkeit erhalten
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/723