Die Landesregierung sieht nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung derzeit keine akuten Probleme in Bezug auf die Rechtssicherheit für das Fotografieren in der Öffentlichkeit. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass die neuen Regelungen sowie deren Umsetzung weitere Fragen aufwerfen, die gegebenenfalls von Gerichten geklärt werden müssen, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU).
Die SPD hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Für die Sozialdemokraten besteht ein großes Risiko, dass durch das Fotografieren etwa von Straßenszenen, auf denen Personen zu sehen sind, künftig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erhoben werden. Dadurch werde insbesondere die Berichterstattung und Berufsfotografie „massiv eingeschränkt“. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung stelle sich die Frage, in welchem Verhältnis diese zum bisher geltenden Gesetz für das Kunsturheberrecht (KUG) steht.
SPD sieht große Verunsicherung
„Gilt jetzt auch noch der Vorrang der Regelungen des KUG?“, fragte Stefan Weber (SPD). Er betonte, es gebe eine große Verunsicherung in der Bevölkerung. Dem widersprachen die Redner der anderen Fraktionen nicht.
Innenminister Grote machte vor der Überweisung des Antrags an den Innen- und Rechtsausschuss deutlich, dass sich grundsätzlich mit der Verordnung nichts ändere. Die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Pressefreiheit sei vor allem durch das Landespressegesetz im Einklang mit Paragraf 85 der Datenschutzgrundverordnung gedeckt. Für Fotografen und Künstler gelte weiter das KUG.
Weitere Redner:
Werner Kalinka (CDU), Burkhard Peters (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)