Die Landesregierung will die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter steigern. Nach ersten Maßnahmen im vergangenen Jahr legt Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) nun einen Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Das bedeutet: Mehr Lohn beim Einstieg soll dem Nachwuchs eine Beamtenlaufbahn schmackhaft machen. Im Plenum wurde der Vorstoß grundsätzlich gelobt, SPD und SSW geht er aber nicht weit genug.
Zwischen 20 und 60 Euro im Monat sollen Anwärter künftig mehr bekommen, erläuterte Heinold in der Ersten Lesung. Das Land müsse für diese und weitere Maßnahmen im Gesetzentwurf allein im kommenden Jahr mit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 4,4 Millionen Euro rechnen. Die Finanzministerin mahnte zugleich: „Trotz der guten finanziellen Situation des Landes müssen wir vorsichtig sein, damit der Haushalt nicht wieder ins Defizit kippt“. In der emotional geführten Debatte kündigte sie für 2019 eine „grundsätzlichen Überarbeitung der Besoldungsstruktur“ an.
SPD und SSW fordern Weihnachtsgeld
Als „Signal der Wertschätzung“ wertete Werner Kalinka (CDU) die Inhalte des Gesetzentwurfs. Eine gerechte Entlohnung, Zufriedenheit und ein gutes Gefühl bei der Arbeit seien „wichtige Faktoren“, so Kalinka. Ähnlich äußerte sich Jörg Nobis (AfD). Er wies zudem darauf hin, dass insbesondere für Polizisten, Feuerwehrleute oder Justizmitarbeiter der Dienst „gefährlicher“ geworden sei. Diesen gestiegenen Anforderungen müsse Rechnung getragen werden, so Nobis.
SPD und SSW nutzten die Debatte und forderten angesichts guter Steuereinnahmen und niedriger Zinsen erneut mit Nachdruck die Wiedereinführung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für die Staatsdiener. Thomas Rother (SPD) warb zudem dafür, sich für eine bundesweit einheitliche Besoldungs- und Bewertungseinheit einzusetzen, damit Anwärter nicht in andere Bundesländer abwandern. Lasse Petersdotter (Grüne) und Annabel Krämer (FDP) betonten diesbezüglich, es gehe nicht immer nur ums Geld, sondern auch um Faktoren wie „modern ausgestattete Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten oder Home-Office“. SSW-Mann Lars Harms sagte zum vorliegenden Gesetzentwurf: „Das ist noch nicht der ganz große Wurf“.
Sondervermögen nicht für wiederkehrende Ausgaben
Finanzministerin Heinold verteidigte ihre Position, Geld aus Sondervermögen nicht für dauerhaft wiederkehrende Ausgaben wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld einzusetzen. „Das werde ich ganz bestimmt nicht tun“, betonte sie und verwies darauf, dass jeder Prozentpunkt mehr bei Tarifabschlüssen beim Land mit 39 Millionen Euro zu Buche schlage.
Der Finanzausschuss und mitberatend der Innen- und Rechtsausschuss beraten den Gesetzentwurf und den SPD-Antrag für das Weihnachtsgeld weiter.