Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

14. Juni 2018 – Top 13: Asylverfahren

Breite Mehrheit lehnt Anker­zentren in Schleswig-Holstein ab

Die AfD macht sich für „effizientere Asylverfahren“ stark. Die Kernforderung:  Schleswig-Holstein soll Bundesinnenminister Seehofer beim Aufbau von Ankerzentren unterstützen. Zuspruch im Plenum blieb aus.

Eine syrische Familie sitzt auf einer Bank vor einem Asylwohnheim einer Zentralen Ausländerbehörde. Mutter, Vater und zwei Kinder haben sich die Arme um die Schultern gelegt.
Eine syrische Familie sitzt auf einer Bank vor einem Asylwohnheim einer Zentralen Ausländerbehörde. Mutter, Vater und zwei Kinder haben sich die Arme um die Schultern gelegt.
© Foto: dpa, Patrick Pleul

Die AfD hat einen 13 Punkte umfassenden Antrag vorgelegt, mit dem sie eine „schnelle, umfassende und rechtssichere Bearbeitung von Asylverfahren“ gewährleisten will. Zur Begründung heißt es: Dies sei für die Akzeptanz schutzsuchender Menschen in der Gesellschaft und zum Schutz der heimischen Bevölkerung notwendig.

In dem dreiseitigen Papier werden die im Koalitionsvertrag verankerten Pläne der neuen Bundesregierung für schnellere Asyl-Entscheidungen gelobt und die Landesregierung gebeten, „das Vorhaben der Bundesregierung zur Durchführung effizienterer Asylverfahren vorbehaltlos zu unterstützen“. Unter anderem unterstützt die AfD die Stoßrichtung der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angedachte Einrichtung von sogenannten Ankerzentren.

Unionsinnenminister weitgehend einig

Seehofer will in einem Pilotprojekt bis zum Herbst sechs Ankerzentren einrichten. Dort sollen die Asylbewerber das komplette Asylverfahren durchlaufen. Wer nicht als Flüchtling anerkannt wird, soll aus den Ankerzentren bald direkt abgeschoben werden können. Dies wurde im Koalitionsvertrag so festgehalten. Der Begriff „Anker“ steht dabei für „Ankunft, Entscheidung sowie Verteilung beziehungsweise Rückführung“.

Die Unions-Innenminister haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Anfang Juni derweil ihre Vorstellungen für die geplanten Ankerzentren bereits konkretisiert. Demnach sollten Asylbewerber bis zu 18 Monate in den Einrichtungen bleiben können. Die Unions-Politiker wollen, dass maximal 1000 Flüchtlinge in einem Zentrum untergebracht werden. Nur in Ausnahmefällen sollten 1500 Plätze möglich sein. Allerdings müsse eine Lösung gefunden werden, um Familien mit minderjährigen Kindern nicht über längere Zeit dort unterbringen zu müssen.

(Stand: 11. Juni 2018)

Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2018 (Altersfeststelltung)
Februar 2018 (DaZ, Integration)
März 2018 (Bericht zur Flüchtlingspolitik)
März 2018 (medizinische Versorgung)
September 2017 (Abschiebehaft)

Die AfD ist mit einem Forderungskatalog für „effizientere Asylverfahren“ gescheitert. Der Antrag sprach sich unter anderem für die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplanten sogenannten Ankerzentren aus. Keine andere Fraktion im Kieler Landtag sah aktuell Handlungsbedarf. Vieles von dem, was die AfD fordere, wie etwa die Feststellung von Identität, Herkunft und Alter, sei in Schleswig-Holstein längst Standard, hieß es seitens der Regierungsfraktionen.

In ihrem Vorstoß hatte die AfD die von Seehofer geplanten Ankerzentren für Asylbewerber ausdrücklich gelobt. „Effizienz lässt sich nur steigern, wenn es sie gibt“, erklärte Claus Schaffer (AfD). Die Vorfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) hätten gezeigt, dass es in der Asylpolitik ein „bundesweites Chaos“ gebe. Vor diesem Hintergrund seien die Ankerzentren ein Schritt in die richtige Richtung.

Grote: Schleswig-Holstein macht es gut

Dem widersprach Landes-Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): Die Bundesrepublik sei ein föderaler Staat und die Rückführung sei „ausschließlich Ländersache“. Schleswig-Holstein mache „seine Sache hier gut“. Im Rechtsstaat Deutschland stehe jedem Menschen der Weg durch die Instanzen offen, so Grote. Er warnte deshalb vor Aktionismus und falschen Erwartungshaltungen. Mit Blick auf das BamF stellte er klar, dass die Behörde mittlerweile „gut und präzise“ arbeite.

In dieselbe Richtung argumentierte Barbara Ostmeier (CDU): Schleswig-Holstein habe sich mit seinen Kompetenzzentren längst auf den Weg für einen effizienteren Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern gemacht. Jan Marcus Rossa (FDP) sah bei den Asylverfahren durchaus Nachbesserungsbedarf: Es sei „nicht hinnehmbar“, dass diese fast elf Monate dauern würden. Allerdings seien die Berliner Pläne untauglich, daran etwas zu ändern, sagte Rossa.

Sorge vor Vorgaben aus Berlin

SPD, Grüne und SSW monierten, dass das Einpferchen von vielen Menschen auf engstem Raum, wie es die Ankerzentren vorsehen würden, ein großes Konfliktpotential berge. Aminata Touré (Grüne) betonte in diesem Zusammenhang, sie sei froh, dass Innenminister Grote den von der Berliner Koalition geplanten Ankerzentren bereits eine Absage erteilt habe. Sie hoffe jetzt, dass Schleswig-Holstein „nicht verpflichtet werde“ sie einzurichten.

Die Tatsache, dass die AfD Auszüge aus dem Berliner Koalitionsvertrag erwähnt, sie aber das darin enthaltene Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonventionen in ihrem Landtagsantrag ausspart, zeige, „welch Geistes Kinder der Antrag ist“, meinte Serpil Midyatli (SPD). In Wahrheit gehe es der AfD nicht um effiziente Asylverfahren, sondern nur um die Rückführung von Asylbewerbern und Geflüchteten, konstatierte Lars Harms (SSW).

Antrag

Schleswig-Holstein unterstützt eine Bundesinitiative zur Gewährleistung effizienterer Asylverfahren
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/691