Windkraft-Gegner protestieren vor dem Landtag.
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Foto: Landtag, Regina Baltschun
Der Landtag befasst sich zu Beginn der Tagung mit verschiedenen Aspekten des Themas Windenergie. Im Mittelpunkt steht der Ausbau der Windkraft mit der Aufstellung einer neuen Regionalplanung. In die Beratung fließen auch zwei Volksinitiativen ein. Aktuell sind zwischen Nord- und Ostsee etwa 3000 Windräder in Betrieb, bis 2025 sollen 500 dazukommen, um dann insgesamt zehn Gigawatt Leistung aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Die meisten Anlagen stehen in den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland.
Regionalplanung:
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Jamaika-Partner neue Zielvorgaben für den Ausbau der Windkraft festgeschrieben. Demnach sollen „ca. zwei Prozent der Landesfläche als Eignungsgebiete“ ausgeschrieben werden. Derzeit sind es etwa 1,7 Prozent. Gleichzeitig sollen die „Abstände zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion auf 1000 Meter und zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf 500 Meter“ erhöht werden. Jüngsten Meldungen zufolge wird es bei Einzelhäusern aber wohl bei 400 Metern Abstand bleiben. Die ehemalige SPD/Grünen/SSW-Regierung hatte die Abstände auf 800 beziehungsweise 400 Meter festgelegt.
Wie die Vorgaben in der konkreten Planung von Windprojekten umgesetzt werden können, soll die Landesregierung nun auf Antrag von SPD und Koalition im Landtag berichten. Die Sozialdemokraten bezweifeln, ob es mit den größeren Abständen zu Siedlungen gelingen kann, die Windkraft deutlich auszubauen und die schleswig-holsteinischen Energie- und Klimaziele zu erreichen.
Das Problem: Die Wind-Planung im Lande muss komplett neu gefasst werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor drei Jahren die bisherigen Regionalpläne für unwirksam erklärt hat. Es rügte unter anderem, dass jene Gemeinden, die sich grundsätzlich gegen Windräder auf ihrem Gebiet gestellt hatten, von der Ausweisung ausgenommen wurden. Seit 2015 ist ein sogenanntes Moratorium in Kraft - ein Bau- und Planungsstopp. Obwohl Ausnahmen zugelassen sind, liegen etwa 600 geplante Anlagen auf Halde.
Die Zeit drängt, denn das Moratorium läuft Ende September aus. Es wurde bereits einmal verlängert, und Experten zweifeln, ob eine weitere Verlängerung rechtlich möglich wäre.
Volksinitiativen:
Zudem befasst sich der Landtag mit zwei Volksinitiativen zum Thema Wind. Die Initiative „Für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung“ hat 22.809 gültige Unterschriften gesammelt, vor allem in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. Damit haben die Initiatoren die Mindestzahl von 20.000 Unterstützern erreicht. Der Landtag muss sich nun mit dem Vorhaben der Bürger befassen, die Abstände landesweit auf ein Zehnfaches der Anlagenhöhe, mindestens aber auf 1000 Meter zu erhöhen.
Demgegenüber hat die Initiative „Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“ das Quorum von 20.000 nicht erreicht. Das Innenministerium zählte lediglich 19.678 gültige Unterschriften. Zudem sei das Ziel, dem Bürgerwillen grundsätzlich den Vorrang einzuräumen, rechtlich fragwürdig, argumentiert der Wissenschaftliche Dienst des Landtages. Die Parlamentsjuristen verweisen unter anderem auf den grundgesetzlich verankerten Schutz des Grundeigentums.
SINTEG:
Darüber hinaus geht es im Zuge der Debatte auch um das Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), das das Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufen hat. Damit werden seit Ende 2016 in sogenannten Schaufenster-Regionen deutschlandweit Musterlösungen für eine moderne Energieversorgung erprobt. Die SINTEG-Verordnung des Bundes, die den rechtlichen Rahmen für das Projekt bildet, soll nach dem Willen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW im Landtag nun angepasst werden. Darauf haben sich die Fraktionen, mit Ausnahme der AfD, im März im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg verständigt. Sie wollen, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ihr Vorhaben einsetzt.
In der im Mai 2017 verabschiedeten Bundesverordnung ist eine sogenannte Experimentierklausel enthalten, in der die Erprobung neuer Verfahren und Technologien geregelt ist. Mit der besagten Klausel können sich die SINTEG-Projektteilnehmer wirtschaftliche Nachteile – wie höhere Strompreisabgaben – erstatten lassen. Bei den Anpassungsvorschlägen des Landtagsausschusses geht es konkret etwa um „zusätzliche Experimentierspielräume für konkurrenzfähige Preise gegenüber fossilen Brennstoffen“, einen steuerlichen Nachlass für weitere Strompreisbelastungen wie zum Beispiel die EEG-Umlage und Netzentgelte, die Förderung der Unternehmen in der Projektphase und eine Vereinfachung der Erstattungsverfahren.
(Stand: 23. April 2018)
Vorherige Debatten zum Thema:
März 2018
Oktober 2017