Die vom SSW geforderte Schulpflicht, für Kinder stationärer Jugendhilfeeinrichtungen, die ihren Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben, ist im Landtag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Die Union sah keinen Handlungsbedarf und verwies auf einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2017. Danach ist es Pflicht der Heime, den Schulbesuch sicherzustellen. Grundsätzlich begrüßt wurde der Gesetzesvorstoß von SPD, Grünen, FDP und AfD. Die Fraktionen sahen aber Beratungsbedarf. Sie wollten unter anderem wissen, wie mit Kindern zu verfahren wäre, die sich als nicht „beschulbar“ erwiesen, etwa drogensüchtige Mädchen und Jungen.
In Schleswig-Holsteins Heimen seien rund 3000 junge Menschen aus anderen Bundesländern untergebracht. Davon würden Schätzungen zufolge „fünf Prozent nicht zum vollen Recht auf Bildung“ kommen, begründete Jette Waldinger-Thiering (SSW) den Vorstoß ihrer Partei. Grund dafür sei, dass das Schulgesetz für sie nur eine „Kann-Bestimmung“ vorsehe.
Die derzeitige Rechtslage stelle sicher, dass jedes beschulbare Kind eine Schule besuchen kann, konstatierte Bildungsminsterin Karin Prien (CDU). Für die Jugendhilfeeinrichtung bestehe „eine unverzügliche Anzeigepflicht“ bei den Schulämtern. „Die Schulämter wissen also, wenn Kinder zu uns ins Land kommen.“ Über die Aufnahme an einer Schule entscheide dann die Schulleitung. Falls das Kind nicht beschulbar sei, bestehe die Verpflichtung Übergangsmaßnahme vorzunehmen. Dies alles lege ein Erlass fest, der erst seit April 2017 gültig sei. Prien warb dafür, dessen Umsetzung zunächst zu prüfen.
Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.
Weitere Hauptredner:
Tobias Loose (CDU), Kai Vogel (SPD), Ines Strehlau (Grüne), Anita Klahn (FDP), Frank Brodehl (AfD)