Der Vorstoß von CDU, Grünen und FDP, das Landes-Mindestlohngesetz wie im Koalitionsvertrag vereinbart zum Jahresende abzuschaffen und sich ab 2019 an die bundesgesetzlichen Regelungen anzuschließen, ist von SPD und SSW deutlich kritisiert worden. Die Jamaika-Koalition lasse keine Gelegenheit aus, „Sozialstandards zu schleifen“, sagte der Sozialdemokrat Thomas Hölck. Arbeitsminister Bernd Buchholz (FDP) lobte dagegen den Entwurf des Aufhebungsgesetzes als „Einstieg in eine Vielzahl von Gesetzen zur Entbürokratisierung“.
Schleswig-Holstein mache sich auf den Weg „zum mittelstandsfreundlichsten Land der Republik“ zu werden, sagte Buchholz weiter. Die Jamaika-Koalition geht davon aus, dass 2019 der bundesgesetzliche Mindestlohn auf gleichem Niveau liegt wie der derzeitige Landesmindestlohn von 9,18 Euro. Dies mache ein eigenes Mindestlohngesetz für Schleswig-Holstein „überflüssig“, erklärten Lukas Kilian (CDU) und Rasmus Andresen (Grüne). Beide betonten zudem, dass vom Landesmindestlohn „nicht viele Menschen betroffen“ seien. Der Mindestlohn für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein soll bei 9,99 Euro bleiben. Der Landesmindestlohn helfe niemandem mehr und sei „ein Klotz am Bein“, schloss Kay Richert (FDP) an. Ähnlich äußerte sich auch Volker Schnurrbusch (AfD).
SPD appelliert an Vorbildfunktion des Landes
Der SSW ist wie die SPD anderer Meinung. Flemming Meyer betonte wie der Sozialdemokrat Hölck, mit der geplanten Aufhebung des Landes-Mindestlohngesetzes vergebe das Land die Möglichkeit, sich „für faire und existenzsichernde Löhne“ einzusetzen.
Bereits seit Ende 2013 liege der Mindestlohn hierzulande bei 9,18 Euro, führte SSW-Politiker Meyer aus. Mit dem angestrebten Wechsel zum Bundesmindestlohn wären die in den Raum gestellten 9,19 Euro für zwei weitere Jahre festgelegt, also bis 2021. Sollte dies so eintreffen, würden die Betroffenen dann gut sieben Jahre (also von 2013 bis 2021) lang einen Bruttostundenlohn von 9,18 Euro beziehungsweise 9,19 Euro erhalten. „Das ist unzumutbar“, so Meyer.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Vergaberechtlicher Mindestlohn wird nicht erhöht
Keine Mehrheit fanden die beiden Oppositionsfraktionen für eine Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns im Tariftreue- und Vergabegesetz für Mitarbeiter von Firmen, die öffentliche Aufträge ausführen. Union, Liberale und AfD lehnten das ab. Sie fürchten, dass Unternehmen sich in Zeiten guter Konjunktur nicht mehr um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben.
SSW und SPD, die den Stundenlohn auf 10,22 Euro anheben wollten, argumentierten dagegen mit der Verhinderung von Lohndumping. Auch der Grünen-Politiker Rasmus Andresen zeigte Sympathie für eine Erhöhung – „aber ich muss damit leben, dass ein Großteil der Koalition da eine andere Schwerpunktsetzung hat“, so Andresen.