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25. April 2018 – Top 5, 38: Arbeit

Koalition will Landesmindestlohn aufheben

Die Jamaika-Regierung will das für Schleswig-Holstein gültige Landes-Mindestlohngesetz zum Ende des Jahres abschaffen. Der diesbezüglich vorgelegte Aufhebungsentwurf knüpft an den Koalitionsvertrag an. 

Eine Gebäudereinigerin läuft mit ihren Arbeitsmaterialien am Gürtel über einen Platz.
Eine Gebäudereinigerin läuft mit ihren Arbeitsmaterialien am Gürtel über einen Platz.
© Foto: dpa, Ralf Hirschberger

Die Jamaika-Regierung will das für Schleswig-Holstein gültige Landes-Mindestlohngesetz zum Ende des Jahres abschaffen. Der diesbezüglich vorgelegte Aufhebungs­entwurf knüpft an den Koalitions­vertrag an. Darin hatten CDU, Grüne und FDP vereinbart, den derzeit gültigen landes­gesetzlichen Mindestlohn bei 9,18 Euro pro Stunde einzufrieren, ihn bis Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen und sich dann mit Beginn 2019 an die gesetzlichen Regelungen des Bundes anzuschließen.

Die Koalitionäre gehen davon aus, dass der bundes­gesetzliche Mindestlohn „bis zum 1. Januar 2019 aller Voraussicht nach angehoben werden wird“. Sollte er nicht 9,18 Euro überschreiten, „so verbliebe es bei einer nur minimalen Differenz“ für neue Arbeits­verträge, heißt es in der Begründung zu dem Aufhebungs­gesetz. Für alte Arbeitsverträge soll es laut dem Entwurf beim vereinbarten Arbeitslohn bleiben. Derzeit schreibt das Bundes-Mindestlohngesetz die Zahlung von 8,84 Euro vor. Von der Aufhebung des Landes­mindestlohns verspricht sich die Regierungs­koalition auch einen Abbau von Bürokratie, insbesondere im Bereich der mittelständischen Betriebe.

Keine Mehrheit für höheren Vergabe-Mindestlohn

Die für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gültigen Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz sind von der Gesetzes­aufhebung nicht betroffen. Seit Februar 2017 ist in diesem Bereich ein Mindestlohn von 9,99 Euro pro Stunde vorgeschrieben. Hierzu liegt seit Dezember ein Gesetz­entwurf von SPD und SSW vor, der eine Anhebung des Stunden­lohns auf 10,22 Euro fordert. Dies lehnten die Koalitions­fraktionen von CDU, Grünen und FDP im Wirtschafts­ausschuss bei Enthaltung der AfD bereits ab.

(Stand: 23. April 2018)

Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2017, September 2017

Der Vorstoß von CDU, Grünen und FDP, das Landes-Mindestlohngesetz wie im Koalitionsvertrag vereinbart zum Jahresende abzuschaffen und sich ab 2019 an die bundesgesetzlichen Regelungen anzuschließen, ist von SPD und SSW deutlich kritisiert worden. Die Jamaika-Koalition lasse keine Gelegenheit aus, „Sozialstandards zu schleifen“, sagte der Sozialdemokrat Thomas Hölck. Arbeitsminister Bernd Buchholz (FDP) lobte dagegen den Entwurf des Aufhebungsgesetzes als „Einstieg in eine Vielzahl von Gesetzen zur Entbürokratisierung“.

Schleswig-Holstein mache sich auf den Weg „zum mittelstandsfreundlichsten Land der Republik“ zu werden, sagte Buchholz weiter. Die Jamaika-Koalition geht davon aus, dass 2019 der bundesgesetzliche Mindestlohn auf gleichem Niveau liegt wie der derzeitige Landesmindestlohn von 9,18 Euro. Dies mache ein eigenes Mindestlohngesetz für Schleswig-Holstein „überflüssig“, erklärten Lukas Kilian (CDU) und Rasmus Andresen (Grüne). Beide betonten zudem, dass vom Landesmindestlohn „nicht viele Menschen betroffen“ seien. Der Mindestlohn für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein soll bei 9,99 Euro bleiben. Der Landesmindestlohn helfe niemandem mehr und sei „ein Klotz am Bein“, schloss Kay Richert (FDP) an. Ähnlich äußerte sich auch Volker Schnurrbusch (AfD).

SPD appelliert an Vorbildfunktion des Landes

Der SSW ist wie die SPD anderer Meinung. Flemming Meyer betonte wie der Sozialdemokrat Hölck, mit der geplanten Aufhebung des Landes-Mindestlohngesetzes vergebe das Land die Möglichkeit, sich „für faire und existenzsichernde Löhne“ einzusetzen.

Bereits seit Ende 2013 liege der Mindestlohn hierzulande bei 9,18 Euro, führte SSW-Politiker Meyer aus. Mit dem angestrebten Wechsel zum Bundesmindestlohn wären die in den Raum gestellten 9,19 Euro für zwei weitere Jahre festgelegt, also bis 2021. Sollte dies so eintreffen, würden die Betroffenen dann gut sieben Jahre (also von 2013 bis 2021) lang einen Bruttostundenlohn von 9,18 Euro beziehungsweise 9,19 Euro erhalten. „Das ist unzumutbar“, so Meyer.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Vergaberechtlicher Mindestlohn wird nicht erhöht

Keine Mehrheit fanden die beiden Oppositionsfraktionen für eine Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns im Tariftreue- und Vergabegesetz für Mitarbeiter von Firmen, die öffentliche Aufträge ausführen. Union, Liberale und AfD lehnten das ab. Sie fürchten, dass Unternehmen sich in Zeiten guter Konjunktur nicht mehr um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben.

SSW und SPD, die den Stundenlohn auf 10,22 Euro anheben wollten, argumentierten dagegen mit der Verhinderung von Lohndumping. Auch der Grünen-Politiker Rasmus Andresen zeigte Sympathie für eine Erhöhung – „aber ich muss damit leben, dass ein Großteil der Koalition da eine andere Schwerpunktsetzung hat“, so Andresen.

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Landesmindestlohns
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/636
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)

Ausschuss-Empfehlung

Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes
Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD – Drucksache 19/357(neu)
(Ausschussüberweisung im Dezember 2017)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/648