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27. April 2018 – Top 32: Kommunalwahlordnung

Diskussion um Wohnort-Preisgabe von Politikern

Die AfD will es Kandidaten bei Kommunalwahlen freistellen, ob sie ihre Privatanschriften öffentlich preisgeben oder nicht. Bislang sieht die Gemeinde- und Kreiswahlordnung eine Veröffentlichung vor.

Auf einem Tisch liegen Muster-Stimmzettel für die Kommunalwahl am 6. Mai 2018.
Auf einem Tisch liegen Muster-Stimmzettel für die Kommunalwahl am 6. Mai 2018.
© Foto: dpa, Daniel Bockwoldt

Knapp zwei Wochen vor den Kommunalwahlen im Land will die AfD verhindern, dass die Veröffentlichung der Wohnanschrift von Kandidaten weiter Pflicht ist. In der Gemeinde- und Kreiswahlordnung sei ein Vetorecht von Bewerbern, die mit der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Anschrift nicht einverstanden sind, zu verankern.

„Angaben zur privaten Wohnanschrift von Kandidaten haben weder eine kommunalpolitische Aussagekraft, noch gibt es ein nachvollziehbares behördliches Erfordernis für die öffentliche Bekanntmachung der privaten Wohnanschrift“, heißt es zur Begründung.

Derzeit muss ein Wahlvorschlag den Familiennamen, den Vornamen, den Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift (Hauptwohnung) jedes Bewerbers enthalten. Ausnahmen hiervon können nur Personen verlangen, die dem Wahlleiter nachweisen, dass für sie im Melderegister eine über das Bundesmeldegesetz geregelte Auskunftssperre eingetragen ist.

(Stand: 23. April 2018)

Auf Basis einer von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW vorgelegten Resolution hat der Landtag einstimmig Übergriffe auf Wahlkandidaten von Kommunal- und Landtagswahlen verurteilt. So ein Verhalten sei „zutiefst undemokratisch“. Menschen, die sich zur Wahl stellten, wie auch deren Angehörige sollten nicht um ihr Leben fürchten müssen, heißt es in dem Papier. Auch Sachbeschädigungen seien abzulehnen.

Ausgangspunkt des Beschlusses war ein AfD-Antrag. Darin hatte die Oppositionsfraktion die bestehende Pflicht, private Wohnanschriften der Kandidaten bei Kommunalwahlen zu veröffentlich, mit der Einführung einer Erreichbarkeitsadresse abschwächen wollen. „Wir wollen die Entscheidung solch sensibler Daten in die Hände der Betroffenen legen“, begründete Claus Schaffer (AfD) den Vorstoß seiner Fraktion, der von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.

Grote: Adressenangabe ist „wichtig“

Bevor man eine gesetzliche Änderung vornehme, müsse geprüft werden, ob überhaupt und inwieweit eine Problemlage in Schleswig-Holstein vorliege, hieß es dazu aus den Reihen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Vor diesem Hintergrund fordern die Fraktionen von der Landesregierung einen Bericht im Innenausschuss. Darin soll unter anderem Art und Anzahl von Sachbeschädigungen sowie Übergriffe auf Politiker im vergangenen Jahr dargelegt werden.

Widerspruch zum AfD-Antrag kam auch von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Er bezeichnete die Adressenangabe als „wichtig“. Kandidaten würden mit ihrer Bewerbung „das Licht der Öffentlichkeit betreten“. Deshalb müssten sie auch mit gewissen Einschränkungen leben.

Weitere Hauptredner:
Claus Christian Claussen, Thomas Rother (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Lars Harms (SSW)

Antrag

Schutz der Privatanschrift von Kandidaten zur Kommunalwahl – Änderung der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung / GKWO)
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/692

Alternativantrag

...zu „Schutz der Privatanschrift von Kandidaten zur Kommunalwahl“ (...)
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/715