Auf Basis einer von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW vorgelegten Resolution hat der Landtag einstimmig Übergriffe auf Wahlkandidaten von Kommunal- und Landtagswahlen verurteilt. So ein Verhalten sei „zutiefst undemokratisch“. Menschen, die sich zur Wahl stellten, wie auch deren Angehörige sollten nicht um ihr Leben fürchten müssen, heißt es in dem Papier. Auch Sachbeschädigungen seien abzulehnen.
Ausgangspunkt des Beschlusses war ein AfD-Antrag. Darin hatte die Oppositionsfraktion die bestehende Pflicht, private Wohnanschriften der Kandidaten bei Kommunalwahlen zu veröffentlich, mit der Einführung einer Erreichbarkeitsadresse abschwächen wollen. „Wir wollen die Entscheidung solch sensibler Daten in die Hände der Betroffenen legen“, begründete Claus Schaffer (AfD) den Vorstoß seiner Fraktion, der von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Grote: Adressenangabe ist „wichtig“
Bevor man eine gesetzliche Änderung vornehme, müsse geprüft werden, ob überhaupt und inwieweit eine Problemlage in Schleswig-Holstein vorliege, hieß es dazu aus den Reihen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Vor diesem Hintergrund fordern die Fraktionen von der Landesregierung einen Bericht im Innenausschuss. Darin soll unter anderem Art und Anzahl von Sachbeschädigungen sowie Übergriffe auf Politiker im vergangenen Jahr dargelegt werden.
Widerspruch zum AfD-Antrag kam auch von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Er bezeichnete die Adressenangabe als „wichtig“. Kandidaten würden mit ihrer Bewerbung „das Licht der Öffentlichkeit betreten“. Deshalb müssten sie auch mit gewissen Einschränkungen leben.
Weitere Hauptredner:
Claus Christian Claussen, Thomas Rother (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Lars Harms (SSW)