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27. April 2018 – Top 3: Datenschutzrecht

Landtag passt EU-Datenschutzvorgaben an

Die Europäische Datenschutzverordnung soll in einem Monat in Kraft treten. Noch längst sind nicht alle mit Datenverarbeitung befassten Unternehmen und Behörden auf die neuen Vorgaben eingerichtet.

Ein Mann bedient eine beleuchtete Tastatur eines Laptops.
Ein Mann bedient eine beleuchtete Tastatur eines Laptops.
© Foto: dpa, Silas Stein

Das Plenum befasst sich in Zweiter Lesung mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Datenschutz. Grundlage des Regelungspaketes ist  die Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt. Mit den anvisierten Neuregelungen soll festgelegt werden, unter welchen Umständen Unternehmen personenbezogene Daten auch anderweitig nutzen dürfen. Auch müssen bereits bei der Herstellung von Produkten künftig Fragen des Datenschutzes berücksichtigt werden. Die Datenverarbeitung muss transparent und genau dokumentiert werden, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Laut Medienberichten haben Vertreter der Wirtschaft zuletzt vor den Folgen des Gesetzes gewarnt. Die in der DSGVO verankerte Pflicht, sämtliche Prozesse, in denen Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten umgehen, schriftlich zu erfassen, überfordere die Betriebe, heißt es dort. Die IHK fürchtet zudem eine Klagewelle durch die „Abmahnindustrie“. Skeptische Töne kommen auch von Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes, deren Behörde die Umsetzung der Regeln überwachen soll. Sie fürchtet, dass die bereits bewilligten vier Zusatzstellen nicht ausreichen werden.

Was der neue EU-Datenschutz bringt 

Die Europäer sollen die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen. Nach jahrelangen Verhandlungen treten in wenigen Wochen die neuen EU-Datenschutz-Regeln in Kraft. Vom 25. Mai an gilt die sogenannten Datenschutz-Grundverordnung. Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden geregelt werden. Ein Überblick:

RECHT AUF INFORMATION: 
Verbraucher müssen künftig von Beginn an darüber informiert werden, wer ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund erhebt - und sie müssen zustimmen. Zudem muss klar sein, wie lange die Daten aufbewahrt werden sollen. Die Einwilligung muss jederzeit zurückgezogen werden können.

RECHT AUF VERGESSENWERDEN:
Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Außerdem bekommen Nutzer das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen.

DATENMINIMIERUNG: 
Es sollen so wenig persönliche Daten wie möglich verarbeitet werden. Zudem dürfen die Daten nicht beliebig, sondern nur zweckgebunden erhoben werden.

RECHT AUF AUSKUNFT:
Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

DATENRUCKSACK: 
Wechseln Verbraucher von einem Anbieter zum anderen, können sie ihre Daten wie Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen.

MEHR SICHERHEIT: 
Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust nicht möglich ist. Über Datenschutz-Verstöße müssen die Verbraucher informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.

STRAFEN:
Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

1. Lesung / Meldung: 
Januar 2018

Schleswig-Holstein regelt den Datenschutz auf Grundlage der 2016 erlassenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt, neu. Gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung des SSW verabschiedete der Landtag ein neues Datenschutzgesetz. Es gelte künftig als „Stammgesetz für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Kritik gab es von vielen Seiten am „völlig übereilten“ gesetzgeberischen Verfahren, das unter großen Zeitdruck stand.

Das Gesetz sieht vor, eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in öffentlichen Bereichen zu schaffen. Zudem schreibt das Regelungspaket fest, unter welchen Umständen personenbezogene Daten, die zu einem bestimmten Zweck erhoben wurden, auch anderweitig genutzt werden dürfen. Das betrifft in einem ersten Schritt 30 Gesetze.

Nach einem Jahr wird überprüft

Darüber hinaus gießt die Landesregierung eine EU-Richtlinie zu Datenübertragungen, die die Polizeiarbeit und die Arbeit der Gerichte betreffen, in schleswig-holsteinisches Recht. Diese enthält Bestimmungen, ob und in welcher Form Informationen zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten verwendet werden dürfen. Über den Gesetzentwurf hat der Innen- und Rechtsausschuss erst vergangenen Mittwoch, in der Mittagspause des ersten Plenartages, abschließend beraten.

„Die Informations- und Auskunftsrechte der Bürger werden gestärkt, Ansprechpartner für den Datenschutz sind zu benennen“, erklärte Innenminister Grote. Er kündigte an, dass weitere „Fachgesetze“ wie das Schul- oder das Beamtengesetz noch angepasst werden müssen. Nach einem Jahr soll es auf Druck des Innen- und Rechtsausschusses eine Überprüfung der landesgesetzlichen Neuregelungen auf etwaige gesetzgeberische Fehler geben.

Grüne „sehr zwiegespalten“

Kai Dolgner (SPD) monierte, das Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt. „Und eine zahnlose Schlange kann nur blaue Flecken machen.“ Das unabhängige Landesdatenzentrum werde geschwächt, es blieben einige Fragen offen. „Ich bin nur froh, dass die fiesesten Giftzähne noch in letzter Minute gezogen wurden“, so Dolgner.

Er sei „sehr zwiegespalten“ schloss Burkhard Peters an. Das Gesetz sei „nicht mit heißer, sondern mit glühender Nadeln gestrickt“ worden. Das Gesetzgebungsverfahren sei wegen des enormen Zeitdrucks „eine Zumutung“ gewesen. Dennoch: „Die Verabschiedung heute ist wichtig, um erhebliche Rechtssicherheit zu verhindern.“

Weitere Redner: 
Werner Kalinka (CDU), Stefan Holowaty (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/429
(Ausschussüberweisung im Januar 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/664