Ein Mann bedient eine beleuchtete Tastatur eines Laptops.
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Foto: dpa, Silas Stein
Das Plenum befasst sich in Zweiter Lesung mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Datenschutz. Grundlage des Regelungspaketes ist die Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt. Mit den anvisierten Neuregelungen soll festgelegt werden, unter welchen Umständen Unternehmen personenbezogene Daten auch anderweitig nutzen dürfen. Auch müssen bereits bei der Herstellung von Produkten künftig Fragen des Datenschutzes berücksichtigt werden. Die Datenverarbeitung muss transparent und genau dokumentiert werden, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Laut Medienberichten haben Vertreter der Wirtschaft zuletzt vor den Folgen des Gesetzes gewarnt. Die in der DSGVO verankerte Pflicht, sämtliche Prozesse, in denen Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten umgehen, schriftlich zu erfassen, überfordere die Betriebe, heißt es dort. Die IHK fürchtet zudem eine Klagewelle durch die „Abmahnindustrie“. Skeptische Töne kommen auch von Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes, deren Behörde die Umsetzung der Regeln überwachen soll. Sie fürchtet, dass die bereits bewilligten vier Zusatzstellen nicht ausreichen werden.
Was der neue EU-Datenschutz bringt
Die Europäer sollen die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen. Nach jahrelangen Verhandlungen treten in wenigen Wochen die neuen EU-Datenschutz-Regeln in Kraft. Vom 25. Mai an gilt die sogenannten Datenschutz-Grundverordnung. Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden geregelt werden. Ein Überblick:
RECHT AUF INFORMATION:
Verbraucher müssen künftig von Beginn an darüber informiert werden, wer ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund erhebt - und sie müssen zustimmen. Zudem muss klar sein, wie lange die Daten aufbewahrt werden sollen. Die Einwilligung muss jederzeit zurückgezogen werden können.
RECHT AUF VERGESSENWERDEN:
Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Außerdem bekommen Nutzer das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen.
DATENMINIMIERUNG:
Es sollen so wenig persönliche Daten wie möglich verarbeitet werden. Zudem dürfen die Daten nicht beliebig, sondern nur zweckgebunden erhoben werden.
RECHT AUF AUSKUNFT:
Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.
DATENRUCKSACK:
Wechseln Verbraucher von einem Anbieter zum anderen, können sie ihre Daten wie Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen.
MEHR SICHERHEIT:
Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust nicht möglich ist. Über Datenschutz-Verstöße müssen die Verbraucher informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.
STRAFEN:
Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
1. Lesung / Meldung:
Januar 2018