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21. März 2018 – Top 37: Transplantationsgesetz

Sinkende Zahl der Organspender bereitet Sorge

Die Zahl der Organspender ist auf einen historischen Tiefpunkt gesunken. Der Landtag diskutiert mehrere Förderinstrumente, um die Spendenbereitschaft in der Gesellschaft zu erhöhen.

In einer Klinik wird bei einer Operation einem Spender eine Niere entnommen, die für eine Transplantation vorgesehen ist.
In einer Klinik wird bei einer Operation einem Spender eine Niere entnommen, die für eine Transplantation vorgesehen ist.
© Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

2017 sank die Zahl der Organspender bundesweit auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Nur bei 797 Spendern wurden nach ihrem Tod Organe entnommen – im Vorjahr waren es 60 mehr. Um diesem Trend entgegenzuwirken, will der SSW Transplantationsbeauftragte in den Kliniken für ihre Aufgabe freistellen. „Sie müssen durch eine kontinuierliche Weiterbildung und durch eine Entlastung von anderen Aufgaben stärker unterstützt werden“, heißt es in ihrem Gesetzentwurf, den der Landtag in Erster Lesung berät.

Rund 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan, davon etwa 440 in Schleswig-Holstein. Insgesamt wurden laut der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) von Deutschland im vergangenen Jahr 2594 Nieren, Lebern, Lungen oder Herzen an die Stiftung Eurotransplant in den Niederlanden gemeldet. Sie ist länderübergreifend für die Vermittlung der Organe zuständig. 23 Menschen aus Schleswig-Holstein seien nach ihrem Tod Organe entnommen worden. 2012 waren es noch 31.

SSW will Regelung von Bayern übernehmen

Einen Grund für die rückläufigen Organspender-Zahlen sieht die DSO in der enormen Leistungsverdichtung in den rund 1250 Kliniken, die zum Organspende-System gehören.

Der SSW nimmt sich deshalb Bayern zum Vorbild, wo Transplantationsbeauftragte seit dem vergangenen Jahr für ihren Job freigestellt werden. Der Freistaat verzeichnete 2017 entgegen dem Bundestrend eine Steigerung der Organspenderzahlen um 18 Prozent. Das ist der höchste Wert unter allen Bundesländern. Hamburg berät derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung.

Zustimmungsregelung umstritten

In anderen europäischen Ländern, wie etwa Spanien, gibt es mehr Organspender, weil dort eine Widerspruchsregelung gilt. Wer keine Organentnahme nach dem Tod wünscht, muss dies dokumentieren. In Deutschland muss der Organspende hingegen explizit zugestimmt werden. Diese Regelung ist immer wieder in der Diskussion.

Die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in Deutschland ist einer repräsentativen Umfrage von 2016 zufolge hoch: 81 Prozent der Deutschen können sich eine Spende vorstellen. Allerdings besitzt nur jeder Dritte einen Organspendeausweis. Deshalb müssten die Angehörigen im Falle eines Hirntodes über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.

Kontrollgremium nach Transplantationsskandal

2012 hatten Manipulationen bei Organtransplantationen in Göttingen, München und anderen Städten das Gesundheitswesen erschüttert und die Spendenbereitschaft enorm sinken lassen. Daraus wurden Lehren gezogen. So gibt es seitdem ein bei der Bundesärztekammer angesiedeltes Kontrollgremium, das Betrug verhindern soll. Die Prüfer zogen nach fünf Jahren eine positive Bilanz.

Der Landtag will die auf einen historischen Tiefpunkt gesunkene Zahl der Organspender wieder steigern und dabei auch die sogenannte Widerspruchslösung ins Auge fassen. Dann müsste jeder aktiv widersprechen, wenn er nicht Organspender sein will. Bisher müssen spendenwillige Menschen selbst sich registrieren lassen. Eine Widerspruchslösung ist in 31 Ländern Europas der Standardfall, machte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in einer vom SSW angeregten Debatte deutlich. 2017 sank die Zahl der Organspender bundesweit auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Nur bei 797 Spendern wurden nach ihrem Tod Organe entnommen – im Vorjahr waren es 60 mehr.

 

Diese Entwicklung sei „alarmierend“, erklärte Flemming Meyer (SSW). Einen Grund für die rückläufigen Zahlen sieht er in der enormen Leistungsverdichtung in den rund 1250 Kliniken, die zum Organspende-System gehören. Deshalb müsse der Transplantationsbeauftragte wie in Bayern für seine Beratungs- und Vernetzungstätigkeit von der Klinikleitung für seine Aufgabe verstärkt freigestellt werden, forderte Meyer. Der Freistaat verzeichnete 2017 entgegen dem Bundestrend eine Steigerung der Organspenderzahlen um 18 Prozent. Das ist der höchste Wert unter allen Bundesländern.

Ausschuss berät unterschiedliche Vorschläge

Die CDU sprach sich für die Widerspruchslösung in Deutschland aus, die Grünen wollen an diesem Prozess auch die Angehörigen beteiligen. Die FDP sieht das Thema rechtlich kritisch und forderte mehr Aufklärungs- und Informationsarbeit.

Der Sozialausschuss diskutiert den Gesetzentwurf des SSW, der sich für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken einsetzt, weiter. Die Beauftragten „müssen durch eine kontinuierliche Weiterbildung und durch eine Entlastung von anderen Aufgaben stärker unterstützt werden“, heißt es in dem Entwurf zur Begründung.

Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Bernd Heinemann (SPD), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (SH-A-TPG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/572