Top 3: IfW und ZBW werden jeweils eigenständig verwaltet
Die Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“ (IfW) und die Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“ (ZBW) bekommen jeweils eine eigenständige Verwaltung. Grund für die Neuaufstellung sind die fachlich großen Unterschiede zwischen den Stiftungen sowie die unterschiedlichen Anforderungen, denen sie ausgesetzt sind. Derzeit haben IfW und ZBW eine gemeinsame Verwaltung.
Im Zuge der organisatorischen Neuausrichtung wird zudem den jeweiligen Wissenschaftlichen Beiräten das Stimmrecht im Stiftungsrat entzogen. Damit haben sie künftig nur noch eine beratende Funktion inne. Neu im Stiftungsrat der ZBW aufgenommen wird ein Vertreter des Dekanats der Technischen oder Naturwissenschaftlichen Fakultät einer Kieler oder Hamburger Hochschule. Der Landtag vollzog die Gesetzesänderung einstimmig.
1. Lesung: Januar 2018 (ohne Aussprache)
Top 4: Kostenerstattung für Unterbringung von Flüchtlingen
Schleswig-Holsteins Kreise bekommen das Geld, das sie zwischen 2016 und 2018 für Flüchtlingsunterkünfte und Heizung ausgegeben haben beziehungsweise ausgeben werden, voll erstattet. Einstimmig machte das Parlament den Weg für die dafür notwendigen, von der Landesregierung vorgelegten landesrechtlichen Regelungen zum II. Sozialgesetzbuch frei.
Der entsprechende Gesetzesvorstoß billigt auch den Gemeinden oder Ämtern, die sich um die Unterbringung von Flüchtlingen gekümmert haben, eine Kostenerstattung zu. Hintergrund ist, dass die Kreise einzelne Kommunen oder Ämter für diese Aufgabe heranziehen können.
Top 7: Landesregierung muss Parlament umfassender informieren
Der Landtag muss noch frühzeitiger und umfassender in Verhandlungen über Staatsverträge einbezogen werden. Bei Enthaltung der AfD hat das Plenum die von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW eingebrachten Änderungen am Parlamentsinformationsgesetz verabschiedet.
Konkret sollen die Ministerien den Landtag künftig bereits vorab über die Terminplanung bei Staatsvertragsverhandlungen informieren. Der gesamte Zeitplan müsse „eine angemessene Parlamentsbeteiligung“ ermöglichen, heißt es in dem Gesetz. Der fertige Entwurf eines Staatsvertrages sei dem Landtag dann vier Wochen vor der geplanten Unterzeichnung vorzulegen.
Zudem mahnt das Parlament eine bessere Einbindung bei Bundesratsangelegenheiten an, insbesondere bei der Unterrichtung über das Abstimmungsverhalten der Landesregierung. Sollte beispielsweise die Landesregierung im Bundesrat anders abstimmen, als vom Parlament aufgegeben, hat die Regierung ihre „maßgeblichen Gründe“ rechtzeitig darzulegen.
Das überfraktionelle Gesetzespaket regelt zudem Informationspflichten für EU-Vorhaben. Sollte der Bund Landeskompetenzen an Brüssel abtreten wollen, muss der Landtag darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Auch an Beratungen im Bundesrat und an Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, die das Land auf Betreiben des Landtages anstößt, soll das Parlament enger beteiligt werden.
1. Lesung: Februar 2018 (ohne Aussprache)
Top 9: Neue Auflagen für „Störfallbetriebe“ geplant
Schleswig-Holstein will seine Landesbauordnung an die neue EU-Richtlinie zum Umgang mit Schadstoffen anpassen. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauvorhaben sogenannter „Störfallbetriebe“ vor. Dies soll vorgeschrieben werden, wenn die betreffenden Unternehmen keine angemessenen Abstände zu schutzbedürftigen Nachbarbauten einhalten können.
Ob ein Betrieb unter die neue Störfall-Verordnung fällt, hängt davon ab, welche und in welchem Umfang dieser gefährliche Stoffe verwendet. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 200 Fälle, in denen Betriebsbereiche als „Störfallbetrieb“ eingestuft worden sind. Bei 135 handelt es sich um Biogasanlagen in ländlichen Regionen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung wird jetzt im Innen- und Rechtsausschuss beraten.
Top 24: Wohnungsbau bleibt im Fokus
Auf Antrag des SSW soll die Landesregierung in der Juli-Tagung einen Bericht zur Umsetzung des Programms Sozialer Wohnungsbau vorlegen. Die Oppositionspartei möchte unter anderem wissen, in welchen Kommunen in jüngster Zeit Wohnraum geschaffen wurde. Zudem interessiert sie sich dafür, wie viel Geld in den Jahren 2015 bis 2017 in selbstgenutzten Wohnraum floss und in welcher Höhe Finanzmittel für Mietwohnmaßnahmen verwendet wurden.
Jüngsten Angaben des Innenministeriums zufolge sind im Jahr 2016 knapp 14.000 neue Wohnungen fertiggestellt worden. Zudem wurden im selben Jahr 16.000 Baugenehmigungen erteilt. 2017 belief sich die Genehmigungszahl auf 13.000.
Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2015 bis 2018, dem Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ und der von Land Kommunen und Wohnungswirtschaft gemeinsam vereinbarten Strategie „Offensive für bezahlbares Wohnen“ fördert die Landesregierung den sozialen Wohnraum bei Mietwohnungen und Wohneigentum. Förderbedingungen, Standards und Finanzierungsmodelle sollen qualitätsvolle Maßnahmen zugunsten bezahlbarer Wohnkosten sicherstellen. In dieser Förderperiode stehen insgesamt 760 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung.
Vorherige Debatten zum Thema: Januar 2018, Oktober 2017
Top 30: Infrastrukturprojekte schneller umsetzen
Bei den Infrastrukturplanungen in Schleswig-Holstein soll es künftig schneller vorangehen. Ein Antrag der Jamaika-Koalition, der unter anderem eine vereinfachte Abstimmung zwischen den Planungsbehörden sowie die personelle Aufstockung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr vorsieht, wurde bei Enthaltung von SPD und SSW angenommen.
Mit ihrem Vorstoß reagierten die Regierungsfraktionen auf einen Antrag des SSW, der an der breiten Mehrheit des Plenums scheiterte. Der SSW hatte ein Planungsverfahren nach dänischem Vorbild etablieren wollen, demnach Bürger und Interessenorganisationen an Infrastrukturprojekt-Planungen beteiligt werden müssen.
Er schaue „neidvoll“ nach Dänemark, hatte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz in der Juli-Tagung bekannt, als der Vorstoß im Plenum diskutiert worden war. Jedoch hätten Gerichte hierzulande festgestellt, dass das dänische Modell dem Prinzip der Gewaltenteilung entgegenstehe.
Debatte/Meldung bei Antragstellung: Juli 2017
Top 31: Mehr Fahrzeuge mit Elektroantrieb beim Land
Der Landtag fordert dazu auf, die Landesstrategie Elektromobilität fortzuschreiben. Ziel ist es, mehr Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf die Straße zu bringen. So sollen unter anderem künftig 20 Prozent der Fahrzeuge, die vom Land per Ausschreibung angeschafft werden, mit einem Elektro- oder Wasserstoffantrieb ausgestattet sein. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit breiter Mehrheit angenommen.
Keine Mehrheit fand ein Alternativantrag der SPD, mit dem gefordert worden war, dass der Strom an den E-Ladesäulen ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen kommen soll. Für erledigt erklärt wurde schließlich eine SSW-Forderung, die Loks der Marschbahn mit Wasserstoffantrieb rollen zu lassen.
Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) hatte in der Debatte zum Thema im Januar erklärt, dass in seinem Ministerium derzeit an einer Neufassung der E-Mobilitätsstrategie gearbeitet werde. In diesem Zusammenhang kündigte er an, die Zahl der Ladesäulen im ländlichen Raum erhöhen zu wollen. Derzeit gibt es in diesen Regionen lediglich 62 öffentlich zugängliche Ladesäulen.
Debatte bei Antragstellung: Januar 2018
Top 32: Ostseekonferenz mit Signalwirkung für Schleswig-Holstein
Einstimmig hat das Plenum sich zu der Schlussresolution der letztjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz bekannt. Die Abgeordneten votierten für einen im Europausschuss modifizierten Antrag der SPD, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, die für Schleswig-Holstein relevanten Punkte aus der Resolution umzusetzen.
Darüber hinaus betonen die Parlamentarier die Notwendigkeit eines gemeinsamen Dialogs über die Chancen und Risiken der Digitalisierung der Ostseeregion. Ferner soll das Ostsee-Wissenschaftsnetzwerk weiterentwickelt und der Ostseeraum zu einer Modellregion des nachhaltigen Lebens entwickelt werden. Gastgeber der 26. Ostseeparlamentarierkonferenz war vom 3. bis 5. September die Hansestadt Hamburg.
Debatte/Meldung bei Antragstellung: Februar 2018 (ohne Aussprache)
Top 33: Politik fordert Ausbau der Hospize
Fraktionsübergreifend macht sich das Plenum dafür stark, die Zahl der wohnortnahen Hospizplätze zu erhöhen. Die Abgeordneten votierten für eine vom Sozialausschuss vorgelegte Resolution, die als Zielmarke 50 Betten pro eine Million Einwohner festschreibt.
Damit dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, soll die Landesregierung bereits im laufenden Jahr mehr Geld für die Hospize zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sprechen sich die Abgeordneten für einen stetigen Dialog zwischen „Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Akteuren der Hospiz- und Palliativversorgung“ aus.
Ausgangspunkt des Beschlusses waren ein SPD/SSW-Vorstoß sowie ein Antrag der Regierungsfraktionen, die in dieselbe Richtung zielten. Beide wurden zugunsten der im Ausschuss formulierten Fassung für erledigt erklärt.
Debatte/Meldung bei Antragstellung: November 2017
Top 34: Keine Mehrheit für die Bürgerversicherung
Die Jamaika-Fraktionen und der AfD haben die SPD-Forderung nach Einführung einer Bürgerversicherung zurückgewiesen.
Nur der SSW unterstützte den Ruf Auflösung des dualen Systems mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. In der Juli-Tagung vergangenen Jahres, als der Antrag im Plenum diskutiert worden war, hatten die Grünen sich zwar zu der Bürgerversicherung bekannt, aber darauf hingewiesen, dass es ein Bundesthema sei.
Debatte bei Antragstellung: Juli 2017
Top 35: SPD-Vorstoß zu Modernisierung der Sozialsysteme abgelehnt
Die Sozialdemokraten sind mit einem Forderungskatalog zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme an den Koalitionsfraktionen und der AfD gescheitert. Unter anderem waren höhere Löhne und die Bürgerversicherung gefordert worden.
Die Jamaika-Koalitionäre hatten bereits in der Oktober-Sitzung ein „Zukunftslabor“ auf den Weg gebracht, das Vorschläge für eine Neuausrichtung der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik erarbeiten soll.
Debatte bei Antragstellung: Oktober 2017
Top 36: Konzept für Bildungsmonitoring angefordert
Einstimmig hat das Plenum die Landesregierung aufgefordert, bis Ende des zweiten Quartals 2019 ein Konzept für ein landesweites Bildungsmonitoring vorzulegen. Die Abgeordneten folgten einer vom Bildungsausschuss vorgelegten Beschlussfassung, deren Grundlage ein Vorstoß der Jamaika-Koalition war. Ein Antrag aus den Reihen von SPD und SSW, der in dieselbe Richtung zielte, wurde für erledigt erklärt.
Mit dem Beschluss soll die Landesregierung die für die Unterrichtsversorgung relevanten Daten auf eine genauere statistische Grundlage stellen. Unter anderem mahnt das Parlament auch eine Übersicht der Personengruppen an, die zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eingesetzt werden.
Die Landesregierung hatte im aktuellen Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2016/17 bereits angekündigt, die Datenerhebung zum Unterrichtsausfall zu überarbeiten und die Qualität des Vertretungsunterrichts sowie die Ausgestaltung des eigenverantwortlichen Arbeitens von Schülern zu überprüfen.
Debatte bei Antragstellung: Februar 2018