Eine Ärztin hält ein Stethoskop in den Händen.
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Foto: dpa, Jens Büttner
CDU, FDP und Grüne nehmen die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere in den Fokus. Die Landesregierung soll die „Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen“ zeitnah überarbeiten und prüfen, ob sich der Kreis der antragsberechtigten Projektträger erweitern lässt. Zudem setzen sich die Koalitionsfraktionen für ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren ein und fordern mehr Transparenz und Klarheit bei der „Benennung der Mittelverwendung und des Verwendungsnachweises“. Die Nutzergruppen sollen anonym bleiben.
500.000 Menschen ohne Papiere in Deutschland
In Deutschland leben nach Schätzungen von Wohlfahrtsverbänden 500.000 bis eine Million Menschen ohne Papiere – darunter Flüchtlinge ohne regulären Aufenthaltsstatus, Obdachlose und Zwangsprostituierte. Für Schleswig-Holstein bewegt sich die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsrecht im vierstelligen Bereich. Hilfsangebote erhalten sie über Wohlfahrtsverbände oder Projekte wie die „Medibüros“, die ehrenamtlich und kostenlos beraten und medizinische Behandlungen vermitteln. Solche Einrichtungen gibt es beispielsweise in Kiel, Lübeck und Neumünster.
Mit ihrem Antrag zur gesundheitlichen Versorgung kommen die Regierungsfraktionen ihrem Koalitionsvertrag nach. Darin heißt es: „Wir bekennen uns zu der Möglichkeit zur Behandlung von Menschen ohne Papiere. Entsprechende Programme sollen überprüft und zur besseren Inanspruchnahme weiterentwickelt werden.“ Medienangaben zufolge stellt die Landesregierung jährlich 200.000 Euro zur Verfügung, um Menschen ohne Aufenthaltsstatus eine angemessene Gesundheitsversorgung zukommen lassen zu können.
Hintergrund: Wer ist nicht krankenversichert?
Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Das kann etwa über das Arbeitslosengeld II oder über die Sozialhilfe geregelt sein. Bei der jüngsten Mikrozensus-Befragung im Jahr 2015 gaben rund 79.000 Menschen an, ohne Absicherung im Krankheitsfall zu sein.
Keine Gesundheitsversorgung erhalten Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie Menschen ohne Krankenversicherung, die gleichzeitig ohne Sozialhilfe sind. Das können Selbstständige sein, die sich bei keiner Krankenversicherung angemeldet haben, und Wohnungslose.
Nur eine sehr eingeschränkte Gesundheitsversorgung etwa bei akuten Krankheiten, Schwangerschaft und Schmerzen erhalten arbeitssuchende EU-Bürger (nur einen Monat). Größere Einschränkungen haben gesetzlich wie privat Versicherte, die nicht alle Beiträge gezahlt haben.
Bei Asylsuchenden ist es kniffliger: In den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes bekommen sie Hilfe, wenn sie akut krank sind oder Schmerzen haben. Im Einzelfall können weitere Leistungen beansprucht werden, „wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern geboten sind“. Nach den 15 Monaten gilt das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Selbstständige Künstler und Publizisten sind seit 1983 pflichtversichert. 1995 wurde der Versicherungsschutz um die soziale Pflegeversicherung erweitert.
(Stand: 19. März 2018)