Strommasten in der Landschaft
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Foto: dpa, Patrick Pleul
Die SPD möchte in Schleswig-Holstein eine eigene Landesnetzagentur zur Regulierung von Strom und Gas etablieren. Der Norden gehört zu den letzten Bundesländern, die noch keine entsprechende Behörde besitzen – neben Schleswig-Holstein haben nur Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ihre Aufgaben im Rahmen einer Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen, welche dann im Namen der Landesregulierungsbehörde tätig wird.
Die effiziente Regulierung der Netze sei für das Voranschreiten der Energiewende in Schleswig-Holstein von entscheidender Bedeutung, betonen die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Insbesondere der direkte Dialog zwischen den Netzbetreibern, wie Stadt- und Gemeindewerke, und einer landesweiten Netzregulierungsbehörde „trägt dazu bei, dass der Netzausbau und der Aufbau der dezentralen Energieversorgung beschleunigt werden“.
SPD weist auf lange Wartezeiten hin
Die Kommunalbetriebe hätten derzeit bei der Bundesnetzagentur einen schweren Stand, weil sich die Behörde in Bonn vornehmlich mit überregionalen Energieunternehmen beschäftige, meint der energiepolitische Sprecher der SPD, Thomas Hölck. Das trage dazu bei, dass im Norden lange Wartezeiten beim Netzumbau entstünden. Eine Landesnetzagentur könne schneller und individueller auf regionale Besonderheiten eingehen.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn reguliert die Märkte in Bereichen mit ehemals staatlichen Monopolen. Sie ging aus der 1998 gegründeten Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hervor. Mit dem neuen Energierecht wurde sie 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt. Seitdem ist sie auch für den Energiemarkt und seit 2006 für die Eisenbahn zuständig.
Aufgaben der Netzagentur
Wesentliche Aufgabe der Bundesnetzagentur mit Verwaltungssitz in Bonn ist die Förderung des Wettbewerbs und des freien Zugangs zu Stromversorgungs- und Gasnetzen, die sich im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen befinden. Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt die Entwicklungspläne der Übertragungs- beziehungsweise Fernleitungsnetze für Strom und Gas und führt die Genehmigungsverfahren für länderüberschreitende Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz durch.
Die Bundesnetzagentur teilt sich die Zuständigkeit in vielen Bereichen der Regulierung mit den Bundesländern. Für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden, deren Versorgungsnetze innerhalb der Landesgrenzen liegen, sind die Landesregulierungsbehörden zuständig. Fünf Bundesländer haben ihre Aufgaben im Rahmen einer Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen: Dies sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen.