Außenansicht des UNESCO-Hauptquartiers in Paris
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Foto: CC BY 2.0, Guilhem Vellut
Die Koalitionsfraktionen rufen die Fraktionen im Landtag dazu auf, die vom Bund Deutscher Nordschleswiger und Sydslesvigsk Forening angeschobene Bewerbung „Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland“ für das immaterielle Unesco-Weltkulturerbe zu unterstützen. In Dänemark steht das Vorhaben bereits auf der nationalen Vorschlagsliste. In Deutschland läuft die Bewerbung über die Bundesländer, die je drei Vorschläge an den Bund für die nationale Liste einsenden können.
„Beispielhafter Raum kultureller Vielfalt“
Die auf der 1955 unterzeichneten Bonn-Kopenhagener Erklärung basierende Minderheitenpolitik habe die Grenzregion zu einem „beispielhaften Raum kultureller Vielfalt“ werden lassen, schreiben CDU, Grüne und FDP zur Begründung ihres Antrages. Die Minderheiten in beiden Ländern seien prägendes Element für die die Identität der Region und Brückenbauer einer grenzüberschreitenden Kooperation in vielen Bereichen. Ziel ist es, bis 2020 von der Unesco als immaterielles Kulturerbe anerkannt zu werden. In diesem Jahr feiert die per Volksabstimmung hergestellte friedliche Grenzziehung ihr 100. Jubiläum. Die Abstimmung gilt als die Geburtsstunde der deutschen und dänischen Minderheiten.
Deutschland setzt mit dem bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes die Unesco-Konvention zur Erhaltung solcher Kulturformen um. Die Welterbekonvention der Unesco ist das wichtigste Instrument der Völkergemeinschaft zum Schutz des weltweiten Kultur- und Naturerbes. 2006 trat dann das Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft.
161 Staaten sind dabei
Dabei geht es um Tanz, Theater und Musik, aber auch um Handwerk, Traditionen und Bräuche aus allen Weltreligionen. Dazu zählen die Heilig-Blut-Prozession in Brügge, der argentinische Tango, die Mittelmeerküche, die Peking-Oper oder die deutsche Brotkultur. 161 Staaten sind dem Übereinkommen bis heute beigetreten, Deutschland im Juli 2013.
Das deutsche Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis ist die Voraussetzung dafür, an die Unesco weitergemeldet zu werden, um auf eine internationale Liste zu kommen.
(Stand: 16. März 2018)