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Foto: Jörg Wohlfromm
Schleswig-Holsteins Behindertenbeauftragter Ulrich Hase fordert von der Politik mehr Engagement für die Barrierefreiheit in Gebäuden ein. Dies sagte er Anfang Dezember bei der Vorstellung seines 7. Tätigkeitsberichts, der in dieser Tagung im Plenum beraten wird. Hase ist nach einer nebenamtlichen Tätigkeit von 1995 bis 1997 nunmehr seit 20 Jahren hauptamtlich tätiger Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung.
Notwendig seien Barrierefreiheitsgutachten für öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude, so Hase, „denn in fast allen öffentlichen Gebäuden, in die ich reingehe, fehlt etwas“. Manchmal werde die Barrierefreiheit gar nicht beachtet. Er begrüßte in diesem Zusammenhang einen von der Landesregierung geplanten Barrierefreiheitsfonds. Der beinhalte zwar nur zehn Millionen Euro, „aber zum ersten Mal wird ein Zeichen gesetzt“, sagte der Behindertenbeauftragte.
Fonds für Barrierefreiheit ist auf dem Weg
Auf Druck von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW im Sozialausschuss hat auch er Landtag sich bereits in seiner Januar-Tagung dafür ausgesprochen, den Fonds einzurichten „sowie Förderkriterien aufzusetzen, um Modellprojekte dieser Art zu unterstützen“. Die zu erarbeitenden Förderkriterien des Fonds für Barrierefreiheit sollen dem Sozialausschuss vorgestellt werden.
Etwas weniger Tempo hätte sich Hase beim Thema Inklusion gewünscht. Knapp 68 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Norden mittlerweile in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet, wie er sagte. Diese Quote treffe jedoch keine Aussage über die Qualität der Beschulung. Sie sollte wissenschaftlich erhoben werden, um daraus Schlüsse für die zukünftige Ausgestaltung der schulischen Inklusion zu ziehen.
Hase: Umsetzung der UN-Konvention hat Priorität
Weitere Forderungen hat er in einer seinem Bericht angefügten Broschüre mit Handlungsempfehlungen aufgestellt. Im Vordergrund seiner künftigen Arbeit als Landesbeauftragter sieht Hase grundsätzlich die weitere Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zudem würden sich aus dem Bundesteilhabegesetz Handlungserfordernisse und neue Zuständigkeiten beim Landesbeauftragten ergeben. „Aus beiden Rechtsgrundlagen stellen sich auch deutlich höhere Anforderungen an unmittelbare politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen“, schreibt Hase in seinem Bericht.
Darüber hinaus sieht es der Landesbeauftragte als dringend notwendig an, dass das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein novelliert wird. Deshalb will er sich dafür einsetzen, dass diese Reform möglichst bald in dieser Legislaturperiode erfolgt.
Zahl der Menschen mit Handicap steigt
Nach Hases Angaben lebten in Schleswig-Holstein Ende 2015 mehr als 545.000 Menschen mit Behinderung, das waren rund 18.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Mehr als 335.000 Menschen gelten als schwer behindert. Die älter werdende Gesellschaft sei ein deutlicher Faktor für den Anstieg, sagte Hase.
Den Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung gibt es seit 1988 in Schleswig-Holstein. Hase und sein Team arbeiten seit 1995 mit Behinderten-Organisationen zusammen, stehen Betroffenen sowie ihren Angehörigen zur Seite und beraten die Landespolitik. Das Amt wurde 2009 organisatorisch im Landtag angesiedelt. Der Beauftragte ist in seiner fachlichen Arbeit unabhängig und legt alle zwei Jahre seinen Tätigkeitsbericht vor.
(Stand: 16. Februar 2018)
Debatte zum Fonds für Barrierefreiheit: Januar 2018
Internetseite des Beauftragten für Menschen mit Behinderungftragten