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22. Februar 2018 – Top 8, 38 : Bericht Behindertenbeauftragter

Eindringlicher Appell für mehr Teilhabe

Fraktionsübergreifend haben die Abgeordneten mehr Anstrengungen für die Barrierefreiheit im Land angemahnt. Bestehende Hürden müssten beseitigt werden, um gehandicapten Menschen die Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

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© Foto: Jörg Wohlfromm

Schleswig-Holsteins Behindertenbeauftragter Ulrich Hase fordert von der Politik mehr Engagement für die Barriere­freiheit in Gebäuden ein. Dies sagte er Anfang Dezember bei der Vorstellung seines 7. Tätigkeitsberichts, der in dieser Tagung im Plenum beraten wird. Hase ist nach einer nebenamtlichen Tätigkeit von 1995 bis 1997 nunmehr seit 20 Jahren hauptamtlich tätiger Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung.

Notwendig seien Barrierefreiheits­gutachten für öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude, so Hase, „denn in fast allen öffentlichen Gebäuden, in die ich reingehe, fehlt etwas“. Manchmal werde die Barrierefreiheit gar nicht beachtet. Er begrüßte in diesem Zusammenhang einen von der Landesregierung geplanten Barrierefreiheits­fonds. Der beinhalte zwar nur zehn Millionen Euro, „aber zum ersten Mal wird ein Zeichen gesetzt“, sagte der Behindertenbeauftragte.

Fonds für Barrierefreiheit ist auf dem Weg

Auf Druck von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW im Sozialausschuss hat auch er Landtag sich bereits in seiner Januar-Tagung dafür ausgesprochen, den Fonds einzurichten „sowie Förderkriterien aufzusetzen, um Modellprojekte dieser Art zu unterstützen“. Die zu erarbeitenden Förderkriterien des Fonds für Barrierefreiheit sollen dem Sozialausschuss vorgestellt werden.

Etwas weniger Tempo hätte sich Hase beim Thema Inklusion gewünscht. Knapp 68 Prozent der Schüler mit sonder­pädagogischem Förderbedarf werden im Norden mittlerweile in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet, wie er sagte. Diese Quote treffe jedoch keine Aussage über die Qualität der Beschulung. Sie sollte wissenschaftlich erhoben werden, um daraus Schlüsse für die zukünftige Ausgestaltung der schulischen Inklusion zu ziehen.

Hase: Umsetzung der UN-Konvention hat Priorität

Weitere Forderungen hat er in einer seinem Bericht angefügten Broschüre mit Handlungs­empfehlungen aufgestellt. Im Vordergrund seiner künftigen Arbeit als Landesbeauftragter sieht Hase grundsätzlich die weitere Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zudem würden sich aus dem Bundesteilhabe­gesetz Handlungserfordernisse und neue Zuständigkeiten beim Landesbeauftragten ergeben. „Aus beiden Rechtsgrundlagen stellen sich auch deutlich höhere Anforderungen an unmittelbare politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen“, schreibt Hase in seinem Bericht.

Darüber hinaus sieht es der Landesbeauftragte als dringend notwendig an, dass das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein novelliert wird. Deshalb will er sich dafür einsetzen, dass diese Reform möglichst bald in dieser Legislaturperiode erfolgt.

Zahl der Menschen mit Handicap steigt

Nach Hases Angaben lebten in Schleswig-Holstein Ende 2015 mehr als 545.000 Menschen mit Behinderung, das waren rund 18.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Mehr als 335.000 Menschen gelten als schwer behindert. Die älter werdende Gesellschaft sei ein deutlicher Faktor für den Anstieg, sagte Hase.

Den Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung gibt es seit 1988 in Schleswig-Holstein. Hase und sein Team arbeiten seit 1995 mit Behinderten-Organisationen zusammen, stehen Betroffenen sowie ihren Angehörigen zur Seite und beraten die Landespolitik. Das Amt wurde 2009 organisatorisch im Landtag angesiedelt. Der Beauftragte ist in seiner fachlichen Arbeit unabhängig und legt alle zwei Jahre seinen Tätigkeitsbericht vor.

(Stand: 16. Februar 2018) 


Debatte zum Fonds für Barrierefreiheit: Januar 2018

Internetseite des Beauftragten für Menschen mit Behinderungftragten

Fraktionsübergreifend haben die Abgeordneten mehr Anstrengungen für die Barrierefreiheit im Land angemahnt. Bestehende Hürden müssten beseitigt werden, um gehandicapten Menschen die Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, hieß es unisono aus dem Plenum. Anlass der Debatte war der vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung vorgelegte Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 bis 2017, der zur weiteren Beratung in alle Ausschüsse überwiesen wurde.

Regierungsfraktionen und Opposition lobten die Arbeit des Landesbeauftragten Ulrich Hase, der die Debatte auf der Besuchertribüne verfolgte. „Sie und Ihr Team machen einen tollen Job“, rief Flemming Meyer (SSW) im zu. Andrea Tschacher (CDU) bezeichnete ihn als „wichtigen und geachteten Kümmerer“, der mit seiner kritischen Haltung politische Wege für die Inklusion eröffne.

Günther: „Land des Miteinanders“ als Ziel

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) machte deutlich, dass die Landesregierung ohne Wenn und Aber das Ziel verfolge, die UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein umzusetzen. Auch wenn es bis dahin noch „ein langer Weg“ sei. Man wolle die Ideen der Menschen mit Behinderung hören und gemeinsam entscheiden. In diesem Sinne würden sowohl der Landesaktionsplan als auch das vom Bund vorgelegte Teilhabegesetz umgesetzt. Schleswig-Holstein solle zum „Land des Miteinanders“ werden.

Das Land hat angekündigt, in den kommenden vier Jahren zehn Millionen Euro in einem Fonds für Barrierefreiheit bereitzustellen. Damit sollen Modellprojekte gefördert werden, mit denen Gebäude behindertengerecht umgerüstet und Menschen mit Behinderungen die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden soll.

Weitere Redner:
Wolfgang Baasch (SPD), Eka von Kalben (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD)

2. Lesung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/367 
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/523

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Bericht

7. Tätigkeitsbericht 2015-2017 des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Bericht des Beauftragten – Drucksache 19/423