Die Strafe in Höhe von monatlich 250.000 Euro wird fällig, wenn die Pünktlichkeit auf der Strecke unter 90 Prozent liegt. Weitere 100.000 Euro pro Monat sollen fällig werden, wenn mehr als ein Prozent der Züge ausfallen. Die erste Forderung kündigte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) für den Monat Februar an, da der Konzern nach wie vor die vertraglichen Kriterien nicht erfülle. Wörtlich sagte der Minister in einer emotionalen Debatte: „Es muss weh tun“, damit die Verantwortlichen „in die Hufe kommen“.
Für Pendler mit einer Abonnement-Karte auf der Strecke zwischen Itzehoe und Westerland kündigte Buchholz für 2017 eine einmalige freiwillige Entschädigung des Landes in Höhe von 50 Euro in der 2. Klasse und 75 Euro in der 1. Klasse an. Das Geld soll aus der Vertragsstrafe finanziert werden. Werde die Bahn juristisch vorgehen, springe in jedem Fall das Land ein, versprach er.
Der Landtag verabschiedete zudem einstimmig nach über einstündiger Diskussion einen überfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW, der einen Neun-Punkte-Forderungskatalog an die Bahn stellt. Der Konzern wird darin unter anderem aufgefordert, die vertraglich vereinbarte Pünktlichkeit von 93 Prozent einzuhalten, genügend Personal vorzuhalten, Fahrzeuge „in sauberen Zustand“ und mit „ausreichenden Sitzplatzkapazitäten“ bereitzustellen, die Infrastruktur zu pflegen und die Fahrgäste „rechtzeitig und umfassend“ über Betriebsstörungen und Alternativverbindungen zu informieren. Zudem soll das Unternehmen ein „wirksames Wartungs- und Instandhaltungsmanagement am Standort des Bahnbetriebswerks Husum“ einrichten.
„Es geht auf keine Kuhhaut, was Pendler erleben“
Redner verschiedener Fraktionen erklärten weiter, die Bahn rangiere sich mit ihrem Verhalten bei anstehenden Ausschreibungen für weitere Netze in Schleswig-Holstein aufs Abstellgleis. „Es geht auf keine Kuhhaut, was die Pendler auf der Marschbahn nach wie vor erleben müssen“, hatte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt die Debatte eröffnet. Die Pünktlichkeit der Marschbahn habe seit Jahresbeginn weiter bei unter 75 Prozent gelegen, Ende Januar sogar unter 50 Prozent. Daher sei es richtig, dass das „anhaltende Versagen des Vertragspartners“ nun Konsequenzen habe.
„In Berlin muss die Botschaft ankommen, dass das Maß bei uns gestrichen voll ist“, pflichtete ihm Lukas Kilian (CDU) bei. Die aufgelisteten Punkte seien keine Luxusforderungen, sondern absoluter Standard. „Nur wenn wir der DB gegenüber mit deutlich härteren Konsequenzen drohen, als ohnehin schon im Vertrag stehen, dann wird sich ein Tanker wie die Deutsche Bahn bewegen“, schloss der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Kai Vogel, an.
„Die Bahn hat uns lange genug an der Nase herumgeführt“
Andreas Tietze (Grüne) hielt der Bahn „Rechtsbeugung“ vor, weil sie noch immer den Sylt-Shuttle als Fernverbindung deklariere. Dies werde er nun rechtlich prüfen lassen. „Da sitzen 2,5 Millionen Menschen in ihren Autos und werden 39 Kilometer durch die Gegend gefahren. Solche Strecke gehört in Landeshoheit“, forderte er. Es könne nicht angehen, dass Schleswig-Holstein „die Melkkuh für das Projekt Stuttgart 21“ sei.
Volker Schnurrbusch (AfD) erklärte, wenn Vertragsstrafen nicht mehr ausreichten, müssten auch Kündigungen ins Auge gefasst werden. Und Flemming Meyer (SSW) ergänzte: „Die Bahn hat uns lange genug an der Nase herumgeführt und wir hatten lange genug Geduld.“