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25. Januar 2018 – Top 32: Regionalplanung Windkraft

Jamaika will neuen Entwurf im Sommer vorlegen

Die Landesregierung hat ihren im Herbst vergangenen Jahres vorgestellten Zeitplan zur Windenergie-Regionalplanung bekräftigt. Bis Mitte dieses Jahres soll ein neuer Entwurf vorliegen, bis Ende 2018 wieder eine Anhörung geben.

Windkraftanlagen bei Husum
Windkraftanlagen bei Husum
© Foto: dpa, Daniel Reinhardt

Die SPD fordert von der Landesregierung einen konkreten Zeitplan für die Regional­planung beim Bau von neuen Windkraft­anlagen. Die Jamaika-Koalition hatte die Planungen mit ihrer Amtsübernahme im vergangenen Jahr neu aufgerollt, weil sie unter anderem größere Abstandsregeln zu Wohnsiedlungen verlangte als die rot-grün-blaue Vorgänger­regierung. Die jetzt in der Opposition befindliche SPD fürchtet nun, dass ein sich in die Länge ziehendes Beteiligungs­verfahren die Akzeptanz für die Energiewende in Schleswig-Holstein gefährdet und bittet um mündliche Bericht­erstattung im Plenum.

Die Regionalpläne und der Streit darum gehen auf ein Urteil des Oberverwaltungs­gerichtes Schleswig aus dem Frühjahr 2015 zurück. Die Richter hatten unter anderem gerügt, dass bei der früheren Regional­planung Gemeinden von vornherein von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen worden waren, weil sie gegen den Windkraft­ausbau votiert hatten. Um den Bau neuer Anlagen nicht ganz zu stoppen und zugleich einen Wildwuchs zu verhindern, beschloss der Landtag in der vorigen Wahlperiode, Neubauten vorläufig grundsätzlich zu untersagen, aber Ausnahmen zu erlauben.

Günther bekräftigt Zeitschiene

Laut Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) habe die neue Jamaika-Regierung seit ihrem Amtsantritt im Sommer mehr neue Windanlagen an Land genehmigt als die alte Regierung im ersten Halbjahr 2017. Seit Juli seien es 25 gewesen und in den ersten sechs Monaten des Jahres nur elf, sagte er der Deutschen Presse-Agentur Ende Dezember.

Zum Zeitplan bekräftigte Günther seine im Oktober in einer Regierungserklärung angegebene Zielsetzung, die über 6000 Einsprüche gegen die alte Ausbau­planung sorgsam abzuarbeiten und neue Planungen bis Mitte 2018 vorzulegen.

Die SPD wirft der Regierung in ihrem Antrag dagegen vor, die Pläne, für die das Beteiligungs­verfahren bereits beendet ist, noch einmal überarbeiten zu wollen, ohne bisher einen konkreten Zeitplan dafür vorgelegt zu haben. Das führe auch zu einer „erheblichen Planungs­unsicherheit in der Windenergie­branche, von der in Schleswig-Holstein mehrere Tausend Arbeitsplätze abhängen, und letztlich auch zu einer Verunsicherung in den Kreisen und Gemeinden und bei Bürgerinnen und Bürgern“, heißt es in der Antrags­begründung.

(Stand: 19. Januar 2018)

Vorherige Debatte zum Thema:
Oktober 2017

Die Landesregierung hat ihren im Herbst vergangenen Jahres vorgestellten Zeitplan zur Windenergie-Regionalplanung bekräftigt. Bis Mitte dieses Jahres soll ein neuer Entwurf vorliegen, bis Ende 2018 werde es wieder eine Anhörung geben, berichtete Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) auf Antrag der SPD. Man werde dann sehen, ob vielleicht ein dritter Entwurf nötig ist, so der Minister. Die Landesregierung setze auf „Rechtssicherheit und Akzeptanz“ in der Bevölkerung. Den ersten Entwurf hatte die ehemalige rot-grün-blaue Landesregierung vorgelegt.

Gegen die Planung der alten Landesregierung hatte es im Norden rund 6500 Einwände gegeben. Fällt die Zahl bei den neuen Plänen ähnlich hoch aus, droht eine Verzögerung um ein weiteres Jahr. Denn eine dritte Anhörung wäre erst Ende 2019 fertig, wie Grote sagte. Der Innenminister kündigte an zu überprüfen, ob bis zu vier Monate Zeit gewonnen werden können, wenn Anhörungen künftig ausschließlich digital erfolgen. 

383 Ausnahmegenehmigungen erteilt

2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die 2012 erstellten Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten aufgrund verschiedener Rechtsfehler für unwirksam erklärt. Um Pläne rechtssicher vorzulegen, gilt seitdem ein Moratorium. Das bedeutet laut Minister Grote aber keinen Stillstand: Seit dem Inkrafttreten im Juni 2015 wurden seinen Angaben zufolge bereits 383 Ausnahmegenehmigungen für neue Windkraftanlagen gegeben.

SPD spricht von „Wählertäuschung“

Für die SPD reicht das aber nicht aus. „Ihre neue Dynamik führt zum Stillstand beim Ausbau der Windenergie“, hielt Thomas Hölck (SPD) der Regierungskoalition vor. Mit ihrem Wahlversprechen für größere Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung verantworte vor allem die CDU „den Abzug der letzten Produktionskapazitäten der Branche im Land“, so Hölck. Das sei „Wählertäuschung“, denn vor 2020 oder 2021 könne keine neue Anlage gebaut werden.

„Sie sollten einen Vortrag über alternative Energien nicht mit einem Vortrag mit alternativen Fakten verwechseln“, konterte Claus Christian Claussen (CDU). Von einem Stillstand könne faktisch praktisch keine Rede sein. Nicht die CDU, sondern das Urteil des OVG habe dem Windkraftausbau die rechtliche Grundlage genommen und damit „zwingend zu einer Verzögerung geführt“, sagte Claussen.

Weitere Redner:
Bernd Voß (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Lars Harms (SSW)

Antrag

Verlässlichkeit und Rechtssicherheit beim Ausbau der Windenergie
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/232
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/274