Das Werbungsverbot ist im Strafgesetzbuch verankert. Die Jamaika-Koalitionäre wollen die Landesregierung nun in die Pflicht nehmen: Sie soll den rechtlichen Rahmen prüfen und nach einer Lösung Ausschau halten.
Wie das vonstattengehen kann, soll zunächst im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Sozialausschuss beraten werden. Ebenfalls an die Ausschüsse wurde ein gemeinsamer Antrag von SPD und SSW überwiesen, der die Abschaffung des strittigen Paragrafen 219a fordert. In der Plenardebatte warnte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) davor, nicht „voreilig“ zu handeln. Sie wies darauf hin, dass im Internet zahlreiche Informationsseiten zum Thema Schwangerschaftsabbruch existieren würden. Deshalb wäre es ratsam, den Paragrafen 219a „nicht kurzerhand zu streichen“.
Land will abwarten
Mit Blick auf laufende Diskussionen im Bundesrat über den Fall aus Hessin stellte Sütterlin-Waack klar, dass sich die Länder darauf verständigt hätten, das Urteil des Rechtsmittelgerichtes abzuwarten. Es sei noch nicht sicher, ob die Verurteilung der hessischen Ärztin bestand habe, sagte die Ministerin.
Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag der AfD, der den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch forderte. Der Schwangerschaftsabbruch sei „keine Heilbehandlung“, sondern „die Tötung menschlichen Lebens“, begründete Frank Brodehl den Antrag seiner Fraktion. Deshalb dürfe sie nicht wie jede medizinische Behandlung beworben werden. Hier gab es keine Ausschussüberweisung der Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Weitere Hauptredner:
Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Aminata Touré (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)