Der Landtag hat den Weg für ein Teilhabe-Stärkungsgesetz freigemacht. Schleswig-Holstein schafft damit den erforderlichen Rahmen, um das durch das Bundesteilhabegesetz geschaffene neue Recht bei der Eingliederungshilfe, die aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe verankert werden soll, im Land zu etablieren.
CDU, Grüne, FDP und AfD votierten für das von der Landesregierung vorgelegte Gesetzespaket, in dessen Zentrum die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft steht. In dem Gremium, das insbesondere die erforderliche Regelungen für die Umstellung schaffen soll, werden das Sozialministerium, die kommunalen Verbände, Leistungsträger und Leistungserbringer sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen vertreten sein. Weiterhin wird unter anderem für die Aufgaben des beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung angesiedelten Landesbeirats für gehandicapte Menschen eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Einig waren sich die Vertreter aller Fraktionen, dass das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz einen Systemwechsel erfordere. Das Teilhabe-Stärkungsgesetz sei ein erster Schritt dahin, betonten die Vertreter der Jamaika-Koalition.
Verbände werden stärker beteiligt
Sozialminister Heiner Garg (FDP) kündigte an, dass die Arbeitsgemeinschaft noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen werde. In seiner Rede konstatierte er, dass sich die Kommunalisierung in der Teilhabepolitik bewährt habe. Er begrüßte vor diesem Hintergrund, dass im Zuge der Gesetzesberatungen „frühzeitig Klarheit“ geherrscht habe, dass die Trägerschaft der Eingliederungshilfe „im Wesentlichen bei den Kreisen und kreisfreien Städte“ liegen soll. Gleichwohl, so Garg, übernehme das Land durch die Arbeitsgemeinschaft mehr Verantwortung.
Der Gesetzentwurf war im Sozialausschuss geringfügig geändert worden. Unter anderem wurde die Arbeitsgemeinschaft enger mit dem Steuerungskreis für die Eingliederungshilfe verzahnt. Auf diese Weise sollen die Verbände, die die Interessen der Menschen mit Behinderung vertreten, stärker beteiligt werden.
Zusätzliche Stelle für Landesbeauftragten
Trotz Nachbesserungen kam aus den Reihen von SPD und SSW Kritik an dem Gesetz. Beide Parteien wollten das Land stärker in die Verantwortung nehmen. Ein entsprechender, von ihnen eingebrachter Änderungsantrag scheiterte jedoch an der Mehrheit der Jamaika-Koalition. Die Eingliederungshilfe dürfe nicht von der Kommune abhängen, in der ein Mensch mit Behinderung lebe, monierte Wolfgang Baasch (SPD). Es sei denn, Schleswig-Holstein stelle sicher, dass überall „landeseinheitliche Strukturen bestehen“.
Eine breite Mehrheit im Plenum fand ein Änderungsvorstoß aus den Reihen von CDU, Grünen, FDP und SSW. Dieser bewilligt dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Stelle. Damit werde dessen „Mehraufwand“ im Zuge der Gesetzesänderungen Rechnung getragen, stellte Andrea Tschacher (CDU) klar.
Weitere Hauptredner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)