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25. Januar 2018 – Top 6: Bibliotheksgesetz

Kostenlose Buchleihe? Jamaika hat Zweifel

Der SSW fordert die Gratis-Bücherei. Nach Willen der Minderheitenpartei sollen die Bürger in allen Bibliotheken des Landes keine Gebühren mehr zahlen müssen, wenn sie Bücher, CDs, Filme oder Zeitschriften ausleihen.

Ein Mann geht an Bücherregalen in einer Bibliothek vorbei.
Ein Mann geht an Bücherregalen in einer Bibliothek vorbei.
© Foto: dpa, Sina Schuldt

Der SSW will in allen Bibliotheken des Landes die Ausleihe von Büchern, CDs, Filmen, Zeitungen oder Zeitschriften kostenlos machen. Derzeit zahlen Nutzer mit wenigen Ausnahmen eine jährliche Gebühr, nur die Vor-Ort-Nutzung der Bestände ist derzeit kostenfrei. Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Bibliotheken nach skandinavischem Vorbild weiterentwickelt werden – „hierzu zählen insbesondere die Gebührenfreiheit und der uneingeschränkte Zugang zu den Beständen der Bibliotheken für alle Bevölkerungsschichten“, schreibt der SSW zur Begründung.

Um die kommunalen Einnahmeausfälle auszugleichen, will der SSW die Mittel für die kostenlosen Entleihungen in den im schleswig-holsteinischen Büchereiverein zusammengeschlossenen Bibliotheken in den Finanzausgleich einpflegen. Gerechnet wird laut dem Gesetzentwurf des SSW mit mindestens zwei Millionen Euro pro Jahr. Im Büchereiverein sind etwa 150 Bibliotheken sowie mehrere freien Bibliotheken und die Stadtbibliothek Lübeck zusammengeschlossen.

Im Bundesvergleich ist in Schleswig-Holstein die Anzahl der öffentlichen Bibliotheken im Verhältnis zu der Bevölkerung mit fünf Einrichtungen pro 100.000 Einwohner eher gering, in Rheinland-Pfalz (16 Einrichtungen) und Bayern (15) dagegen besonders hoch. In den Stadtstaaten standen nur zwei öffentliche Bibliotheken je 100.000 Einwohner zur Verfügung. Die Zahl der Einrichtungen sagt aber nichts über deren Größe aus, betonen die Statistiker des Statischen Bundesamtes Wiesbaden, die die Zahlen erhoben haben.

(Stand: 19. Januar 2018)

Der SSW fordert die Gratis-Bücherei. Nach Willen der Minderheitenpartei sollen die Bürger in allen Bibliotheken des Landes keine Gebühren mehr zahlen müssen, wenn sie Bücher, CDs, Filme oder Zeitschriften ausleihen. Das Bibliotheksgesetz solle „nach skandinavischem Vorbild“ ergänzt werden, so die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering: „Es geht um den Zugang zu Bildung, Kultur und Forschung.“ Dem dürften keine finanziellen Hürden entgegenstehen. Die SPD signalisierte Zustimmung, die Jamaika-Partner und auch die AfD reagierten allerdings skeptisch.

Die jährlichen Gebühren für einen Büchereiausweis seien „sehr moderat“, entgegnete Anette Röttger (CDU). In Lübeck etwa zahle ein Kind 12 Euro und ein Erwachsener 24 Euro pro Jahr, und darüber gebe es „kaum Beschwerden“. „Solange die kommunalen Haushalte nicht dauerhaft schwarze Zahlen schreiben“, so Röttger, sei eine Gebührenfreiheit deswegen nicht angemessen.

Rund 160 Büchereien gibt es im Land

Der SSW rechnet mit Einnahmeausfällen für die Kommunen von 2 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Diese Summe solle das Land zur Verfügung stellen, forderte Waldinger-Thiering – beispielsweise über den kommunalen Finanzausgleich. Bei der „ausgesprochen guten Finanzsituation des Landes“ sei das zu schaffen. In Schleswig-Holstein gibt es etwa 160 Büchereien und 13 Fahrbüchereien.

Der Bildungsausschuss wird den Gesetzentwurf weiter beraten.

Weitere Redner:
Beate Raudies (SPD), Marlies Fritzen (Grüne), Anita Klahn (FDP), Frank Brodehl (AfD), Bildungsministerin Karin Prien (CDU)

 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bibliotheksgesetzes
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/403