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25. Januar 2018 – Top 43: Antidiskriminierung

Mehr Arbeit für die Antidiskriminierungsstelle

Vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein wenden, hat der Landtag die Notwendigkeit betont, gegen Diskriminierungen in der Gesellschaft weiter vorzugehen.

Beauftragte Samiah El Samadoni
Beauftragte Samiah El Samadoni
© Foto: Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Immer mehr Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder ihres Geschlechts benachteiligt sehen, suchen Beratung bei der von der Bürger­beauftragten Samiah El Samadoni geleiteten Antidiskriminierungs­stelle des Landes Schleswig-Holstein. Laut dem jüngsten Tätigkeits­bericht, der Anfang November öffentlich vorgestellt wurde und der jetzt dem Parlament zur Beratung vorliegt, hat sich die Zahl der Gesprächs­wünsche in den vergangenen zwei Jahren auf 325 mehr als verdoppelt.

So wurde beispiels­weise einem Syrer der Zutritt zur Disco verwehrt, ein stark sehbehinderter Mann und seine blinde Frau durften nicht mit ihren Blinden­hunden eine Augenklinik betreten und eine Frau soll ihren Führungsjob verlieren, weil sie schwanger ist – Diskriminierungen sind den Berichts­inhalten zufolge auch in Schleswig-Holstein immer noch allgegenwärtig.

Ruf nach mehr Personal

El Samadoni will aus der stark gestiegenen Fallzahl aber nicht den Schluss ziehen, dass auch die Diskriminierung entsprechend zugenommen hat. Sie sehe darin zunächst einen Beleg dafür, dass sich die Anti­diskriminierungs­stelle zunehmend „als unabhängige und kostenfreie Beratungs­einrichtung etabliert hat“. Dennoch sieht El Samadoni die Kapazitäts­grenze für ihr Team erreicht. Die Bürger­beauftragte, die auch für soziale Angelegen­heiten zuständig und zudem Polizei­beauftragte ist, hat für Diskriminierungs­fälle an ihrer Seite nur einen Juristen und eine Assistentin. „Eine Verstärkung wäre sicherlich sinnvoll“, sagt El Samadoni, denn der Zeitaufwand für Beratungen sei hoch.

Die bei dem Landtag angegliederte Antidiskriminierungs­stelle ist im Jahr 2013 eingerichtet worden, die Gesamtzahl der geführten Beratungs­gespräche liegt seitdem bis Ende vergangen Jahres bei 426. Im Vordergrund steht die Beratung zu den Rechten aus dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz. Zudem vermittelt die Anti­diskriminierungs­stelle Betroffene – soweit erforderlich – in ergänzende oder weitergehende Beratungs­angebote. Weiterhin ist nach dem Bürger- und Polizeibeauftragten­gesetz geregelt, dass die Antidiskriminierungs­stelle Aufklärungs- und Öffentlichkeits­arbeit zur Prävention in dem Bereich durchführt.

Die Dienststellen­leiterin El Samadoni, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle zwei Jahre das Parlament über ihre Tätigkeit zu informieren.

(Stand: 19. Januar 2018)

Vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein wenden, hat der Landtag die Notwendigkeit betont, gegen Diskriminierungen in der Gesellschaft weiter vorzugehen. Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni, die die Antidiskriminierungsstelle leitet, belege, dass Benachteiligungen und Ausgrenzungen immer noch Alltag seien.

Laut dem Bericht hatte die Behörde 2015 und 2016 mit 325 Fällen zu tun. 2013 und 2014 zählte sie noch 139 Beratungen. Vertreter aller Fraktionen lobten in der Aussprache die erfolgreiche Arbeit der Behörde und leiteten den Bericht zur vertieften Beratung an den Sozialausschuss weiter.

Eintritt in die Disco verweigert

Die Erfolge der Antidiskriminierungsstelle lassen sich im aktuellen Tätigkeitsbericht nachvollziehen: So erstritt beispielsweise ein Syrer, der mehrfach nicht in eine Disco durfte, vor Gericht eine Entschädigung von 1.000 Euro, die er spendete. Und ein in Deutschland geborener Türke bekam 700 Euro, weil ein Fitnessclub für die Mitgliedschaft einen deutschen Pass verlangte.

Auch die Leiterin der Presseabteilung eines Unternehmens suchte bei Samiah El Samadoni und ihren Mitarbeitern Hilfe: Nachdem die Frau eine Schwangerschaft angezeigt hatte, wollte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern. Demnach sollte eine bewilligte Gehaltserhöhung rückgängig gemacht werden, und sie sollte ihren Dienstwagen verlieren. Die Frau erstritt schließlich mit Unterstützung der Antidiskriminierungsstelle, dass diese Benachteiligungen zurückgenommen wurden.

Hauptredner:
Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW), Sozialminister Heiner Garg (FDP)

 

Tätigkeitsbericht 2015/2016 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Bericht der Beauftragten – Drucksache 19/286