Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung.
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Foto: dpa, Patrick Seeger
Die Landesregierung legt dem Parlament in Erster Lesung ihren Entwurf für das erste Teilhabestärkungsgesetz vor, das Inhalte des im Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes umsetzt. Damit werden erforderliche Regelungen für die Umstellung auf das neue Recht der Eingliederungshilfe geschaffen. Mit dem Stärkungsgesetz soll bereits 2018 eine Arbeitsgemeinschaft, in der Vertreter des für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministeriums, Leistungsträger und Leistungserbringer sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen vertreten sind, errichtet werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert. Das Teilhabestärkungsgesetz des Landes soll dafür die Weichen stellen, indem bereits jetzt die landesrechtliche Zuordnung der Trägerschaft für diese Aufgabe auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wird. Den zuständigen Akteuren soll laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) Vorbereitungszeit gegeben werden, etwa bei den Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag.
Sozialministerium will mitentscheiden
Daneben will das Land Aufgaben mit zentraler Koordinations- und Steuerungsfunktion übernehmen. Das Sozialministerium kündigte an, es werde auch künftig an den Verhandlungen über Landesrahmenvereinbarungen mitwirken und über die Rahmenverträge mit entscheiden, Empfehlungen für das Leistungsrecht erarbeiten und die Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben mitgestalten.
Ein weiterer wesentlicher Gegenstand des Gesetzes sei die Stärkung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, sagte Minister Garg nach Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett. „Wir werden, um den Interessen der Menschen mit Behinderungen in den zukünftigen Verhandlungen Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe eine gewichtige Stimme zu geben, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als ihre Interessenvertretung bestimmen.“
(Stand: 08. Dezember 2017)