Sieben Monate nach der Landtagswahl legt die im Juni neu formierte Landesregierung dem Parlament ihren ersten Haushalt vor. Mit in diese Grundsatz-Beratung des rund zwölf Milliarden schweren Pakets fließen zwei Budget-Wünsche von SPD und SSW ein: Die Sozialdemokraten wollen den Beamten in Schleswig-Holstein wieder Weihnachtsgeld zukommen lassen und der SSW möchte eine Landesförderung für die Tierheime im Land. Außerdem soll die in Zweiter Lesung vorliegende Aufstockung des Infrastrukturprogramms IMPULS diskutiert und verabschiedet werden.
Landeshaushalt
Der Etatentwurf der Jamaika-Koalition sieht für das kommende Jahr bereinigte Einnahmen von 12,04 Milliarden Euro vor. Das ist ein Plus von 625 Millionen zum Soll des laufenden Jahres. 2014 waren es unter zehn Milliarden, 2010 knapp acht. Die bereinigten Ausgaben sollen um fast 500 Millionen auf 11,86 Milliarden Euro steigen. 531 Millionen Euro sind für Zinsen geplant. Nicht ganz 36 Prozent aller Ausgaben (rund 4,3 Milliarden Euro) entfallen auf Personalkosten.
CDU, Grüne und FDP wollen 2018 mit Investitionen vor allem in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Innere Sicherheit und Digitales Akzente setzen. 1,07 Milliarden Euro beträgt das gesamte Investitionsvolumen. Die Investitionsquote steigt auf 9 Prozent, nach 7,9 Prozent in 2017. An Schulden sollen dem Entwurf zufolge 185 Millionen getilgt werden.
Ein Kernpunkt, den Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am 21. November bei der öffentlichen Vorstellung des Haushalts nach der Verabschiedung im Kabinett hervorhoben, sind die Anstrengungen im Bildungsbereich: Mit hunderten zusätzlichen Lehrerstellen will die Landesregierung eine Bildungsoffensive starten. Statt wie ursprünglich einmal vorgesehen 495 Stellen abzubauen, soll es im nächsten Jahr 395 zusätzliche geben. Damit stünden binnen eines Jahres insgesamt 890 Stellen mehr zur Verfügung. Das kostet 2018 knapp 20 Millionen Euro mehr und 2019 dann 44,6 Millionen – die allermeisten neuen Lehrer kommen zum Beginn des neuen Schuljahres.
Weitere Eckdaten: Die Hochschulen sollen einen Zuschlag von knapp 21 Millionen Euro bekommen. Unter anderem sind zusätzliche Professuren an der Europa Universität Flensburg und an der Fachhochschule Kiel angekündigt. Für eine höhere Qualität an Kindertagesstätten gibt es 5 Millionen Euro, quasi als Startschuss für die von der Regierung angekündigte grundsätzliche Neuausrichtung des Kita-Bereichs.
5,2 Millionen Euro zusätzlich sind für Polizei und Verfassungsschutz veranschlagt. Unter anderem sollen in der Landespolizei im Jahr 2018 etwa 400 Polizeianwärter den Dienst aufnehmen, und für die Verbesserung der digitalen Ausstattung der Polizeifahrzeuge wird mit einer Million Euro gerechnet.
Zur Stärkung der Justiz erhalten den Abgaben der Regierung zufolge unter anderem die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften je neun weitere Planstellen für Richter beziehungsweise Staatsanwälte. Um den Personalbedarf der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs künftig decken zu können, werden die Nachwuchsstellen um 89 Stellen aufgestockt.
Das Budget für Digitales steigt um zwölf Millionen auf 170 Millionen Euro. 474 Millionen sind für Flüchtlinge reserviert, 174 Millionen davon übernimmt der Bund.
Laut der November-Steuerschätzung kann das Land mit deutlich mehr Einnahmen als bislang gedacht planen. Im laufenden Jahr fließen voraussichtlich 296 Millionen Euro mehr in die Staatskasse als im Haushalt vorgesehen. Für 2018 wird ein Plus in Höhe von 186 Millionen Euro gegenüber den Eckwerten auf Basis der Mai-Steuerschätzung erwartet. Die Landesregierung will das Geld für die Tilgung einsetzen, dies sei die gesetzliche Regelung. Die Finanzministerin rechnet damit, 2017 und 2018 jeweils einen dreistelligen Millionenbetrag tilgen zu können.
Die Verabschiedung des Haushalts ist für Ende Februar vorgesehen. Bis dahin beraten die Fraktionen. Das laufende Jahr wird das noch mit 26,5 Milliarden Euro verschuldete Land voraussichtlich mit einem Überschuss in dreistelliger Millionenhöhe abschließen.
Impuls-Infrastrukturprogramm erweitern
In das Sonderprogramm IMPULS („InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“) zum Abbau des Sanierungsstaus in der Infrastruktur werden 211 Millionen Euro eingestellt – unter anderem für Landesstraßen, Hochschulen, Krankenhäuser, IT und Gefängnisse. Die entsprechende, im September debattierte Gesetzesänderung für das Investitionsprogramm, das künftig auch für den Kommunalen Schulbau, Frauenhäuser, landeseigene Gebäude zur Verfügung stehen soll, soll in Zweiter Lesung verabschiedet werden.
Weihnachts- und Urlaubsgeld für Beamte
Unter der ehemaligen Großen Koalition hatte es in den Jahren 2005 bis 2009 in Schleswig-Holstein wegen der zugespitzten Haushaltslage Einschnitte in die Beamtenbesoldung gegeben: Es wurden das Weihnachtsgeld gekürzt und das Urlaubsgeld gestrichen. Die SPD will dies – unter anderem mit Blick auf sprudelnde Steuereinnahmen und erwarteter Haushaltsüberschüsse – wieder rückgängig machen.
Die Beamten „haben Wertschätzung und Anerkennung verdient“, heißt es in einem Gesetzentwurf, der in Erster Lesung mitberaten wird. Bereits im kommenden Jahr wollen die Sozialdemokraten, dass ein Drittel des Weihnachtsgeldes ausgeschüttet wird, 2019 dann zwei Drittel und ab 2020 wieder der volle Betrag. Die Kosten für den Haushalt bezifferte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner Mitte November mit 40 Millionen Euro pro Jahr. Auch beim Urlaubsgeld soll es wieder zu Auszahlungen kommen. Finanzministerin Heinold lehnte die Forderung ab.
Tierheime mit Landesgeldern unterstützen
Der SSW will die Tierheime in Schleswig-Holstein, die sich derzeit überwiegend durch kommunale Zuschüsse und durch Spenden finanzieren, mit Landesgeldern versorgen. Vorgeschlagen wird etwa die Entnahme von Geldern aus dem IMPULS-Sondervermögen. Allein den bisher aufgelaufene Investitionsstau in den rund 30 Tierheimen in Schleswig-Holstein beziffert der SSW auf geschätzte zwei Millionen Euro.
Laut der Vorsitzenden des 2016 gegründeten Tierschutzbeirats Schleswig-Holstein, Sabine Petersen, beträgt das Defizit von 15 durch den Deutschen Tierschutzbund befragten schleswig-holsteinischen Tierheimen durchschnittlich 57.000 Euro jährlich. Die wirtschaftliche Lage spitze sich weiter zu. Als eine Ursache führt Petersen die Gebührenabrechnung mit den Städten und Gemeinden an: In vielen Fällen würden die Kommunen die Aufnahme und Pflege der Fundtiere nur für maximal 28 Tage bezahlen. „Im Durchschnitt lebt eine Katze aber 37 Tage im Tierheim, Hunde 46 Tage, bevor sie in ein neues Zuhause umziehen können“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem November.
Ferner wird auf die Instandhaltung der Gebäude verwiesen. Viele Tierheime müssten die alte Bausubstanz durch artgerechtere Neubauten ersetzen, da die Ansprüche an die Unterbringung von Haustieren gesetzlich gestiegen seien. Ohne bauliche Verbesserungsmaßnahmen kommen für ein größeres Tierheim den Angaben der Beirats-Vorsitzenden bereits rund 500.000 Euro an reinen Unterhaltungskosten zusammen. Nur die Hälfte der laufenden Kosten sei durch kommunale Gebühren, Abgabe- und Vermittlungsgebühren gedeckt. Die übrigen 50 Prozent müsse der Verein aus eigener Kraft aufbringen.
Haushaltsrechnungen
Im Zuge der Debatte wird der Landtag noch der von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Jahr 2015 Entlastung erteilen. Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig Entlastung. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, sich mit Anmerkungen des Landesrechnungshofes (LRH) über das Haushaltsjahr auseinanderzusetzen. Unter anderem wurde angemahnt, mit Blick auf den demografischen Wandel eine zukunftsgerichtete Personalplanung vorzunehmen. Darüber hinaus soll bei der Einführung der digitalen Akte aufs Tempo gedrückt werden.
Weiterhin liegt dem Plenum die Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für 2016 vor, die voraussichtlich an den Finanzausschuss überwiesen wird. Dem Regierungsbericht liegen wiederum die LRH-Bemerkungen anbei. Laut der Landesverfassung ist das Finanzministerium verpflichtet, dem Parlament jährlich eine Rechnung über Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.
(Stand: 11. Dezember 2017)
Im mehrere hundert Seiten starken Haushaltsplan sind alle Einnahmen und Ausgaben des Landes für ein Rechnungsjahr aufgelistet. Der Entwurf des Haushaltsplans wird zusammen mit dem Haushaltsgesetz von der Landesregierung in den Landtag eingebracht.
Nach der Ersten Lesung lässt der Landtag die Details durch seinen Finanzausschuss prüfen, der die Einzelpläne der Ministerien gemeinsam mit den zuständigen Fachausschüssen berät und schließlich eine Beschlussvorlage für das Plenum erarbeitet.
In der Regel legen die Oppositionsfraktionen eigene alternative Haushaltsvorschläge in der abschließenden Zweiten Lesung zur Abstimmung vor. Die Hoheit über den Haushalt gilt als "Königsrecht" des Parlaments. Die Verteilung der Gelder gilt als richtungsweisend für die Schwerpunkte der Politik.