ie Sonne geht hinter dem Steinkohlekraftwerk Mehrum (Niedersachsen) auf.
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Foto: dpa, Julian Stratenschulte
Die Sozialdemokraten drängen darauf, dass sich Schleswig-Holstein zu den Zielen des Energiewende- und des Klimaschutzgesetzes bekennt. Das heißt konkret, dass die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen im Land zwischen den Meeren bis 2020 um 40 Prozent reduziert und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2025 auf mindestens 37 Terawattstunden ausgebaut werden muss. Außerdem soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch bis 2025 bei 22 Prozent liegen.
Das von der Bundesregierung ausgegebene Reduzierungsziel, ist allerdings nur noch schwer zu erreichen. Insbesondere Kohlekraftwerke spielen bei der CO2-Minderung eine große Rolle. Umweltverbände fordern einen schnellen Ausstieg aus der Kohle.
Regionalplanung muss überarbeitet werden
Die SPD sieht die Ziele des Energiewende- und des Klimaschutzgesetzes in Gefahr. Hintergrund ist unter anderem eine Volksinitiativen, die sich für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern stark macht, sowie die bestehende Rechtsunsicherheit beim Windkraftausbau, die auf ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zurückgeht. Das Rechtsorgan hatte im Januar 2015 vom Land eine Überarbeitung der Regionalplanung gefordert. Diese steht bis heute aus.
In ihrem Urteil zur Ausweisung von Windeignungsflächen hatten die Richter deutlich gemacht, dass der Bürgerwillen allein nicht ausschlaggebend sein könne. Sie hatten unter anderem gerügt, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die gegen die Windkraftnutzung votiert hatten.
Planungsstopp bis September 2018
Um den Ausbau trotzdem voranzutreiben und dabei Wildwuchs zu verhindern, entschied der Landtag damals, das Aufstellen neuer Anlagen vorläufig grundsätzlich zu untersagen, zugleich aber Ausnahmen zu erlauben. Die ehemalige Koalition aus SPD, Grünen und SSW legte den Zeitraum des Planungsstopps für neue Windkraftanlagen bis September 2018 fest – dann sollte die neue Regionalplanung endgültig abgeschlossen sein. Im Kern plante die alte Regierung, das Aufstellen von Windrädern auf 1,98 Prozent der Landesfläche zu erlauben. Die Abstände zwischen Windmühlen und Wohnhäusern sollten 800 Meter betragen.
Die jetzige Jamaika-Koalition hatte sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, die von der Nord-Ampel auf den Tisch gelegten Regionalpläne noch einmal zu überarbeiten und die Abstände auf 1000 Meter zu erhöhen.
Aktuell stehen zwischen Nord- und Ostsee rund 3100 Windräder. Bis 2025 sollten 500 dazu kommen, um dann insgesamt zehn Gigawatt Leistung aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Für 1.300, die außerhalb der von der Nord-Ampel geplanten Zonen gestanden hätten, soll es einen Bestandsschutz geben. Im Zuge des Repowerings hätten diese nicht durch neue ersetzt werden dürfen.
(Stand: 11. Dezember 2017)
Vorherige Debatten zum Thema:
November 2017
September 2017