Angesichts steigender Haftpflichtprämien auf jährlich bis zu 60.000 Euro macht sich der Landtag für eine stärkere Unterstützung von Belegärzten stark, die Geburtshilfe leisten. Geschlossen votierten die Abgeordneten für zwei Anträge von der Koalition und der SPD, die beide eine bundespolitische Lösung des Problems einfordern. Dahinter steht die Befürchtung, die Mediziner könnten wie die Hebammen erheblich unter Druck geraten, so dass auf Dauer ein Versorgungsmangel in diesem Bereich zu befürchten sei.
Die Problematik der Belegärzte zeige, dass die Geburtshilfe nach dem Tauziehen um die hohen Versicherungssummen für Hebammen zum Dauerbrennerthema geworden sei, konstatierte Marret Bohn (Grüne). In Schleswig-Holstein gebe es mit Ratzeburg und Lübeck zwei Krankenhäuser, die auf Belegärzte setzen würden. Im Lübecker Marienkrankenhaus würden jährlich 1.600 der insgesamt 20.000 schleswig-holsteinischen Kinder zur Welt kommen. Dies sei immerhin jedes zwölfte Kind, rechnete sie vor. Damit dürfe klar sein, „warum die Gesundheitspolitiker SOS funken“.
Garg: Geburtshilfe steht nicht zur Disposition
Sozialminister Heiner Garg (FDP) stellte klar, dass der Träger des Marienkrankenhauses „klipp und klar“ erklärt habe, „dass die Geburtshilfe nicht zur Disposition steht“. Um die Belegärzte zu unterstützen, begrüßte er den Vorschlag, deren Honorare zu erhöhen. Hier sieht er auch die kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen in der Pflicht. Zudem müsse der Bundesgesetzgeber dafür sorgen, so Garg, dass eine „anteilige Bezuschussung für die Belegärzte rechtlich unbedenklich“ sei.
Bei einem Belegarzt handelt es sich um einen Vertragsarzt, der nicht am Krankenhaus angestellt ist, aber berechtigt ist, Patienten in sogenannten Belegbetten stationär oder teilstationär zu behandeln.
Weitere Stimmen aus dem Plenum:
Birte Pauls (SPD):
Ab 2018 müssen Belegärzte pro Jahr mehr als 50.000 Euro Versicherung zahlen. Das bedeutet, dass sie erst ab der 111. Geburt Geld verdienen.
Katja Rathje-Hoffmann (CDU):
Die Kosten für die Ärzte entstehen nicht dadurch, dass es mehr geschädigte Kinder gibt, sondern weil sich die Versorgungsleistungen verbessert haben, wenn ein Kind geschädigt ist.
Anita Klahn (FDP):
Die Belegärzte erhalten zu wenig Geld für eine Geburt. Angesichts der steigenden Kosten wäre es eine Überlegung wert, die Kosten in die Grundversorgung zu überführen.
Frank Brodehl (AfD):
In Schleswig-Holstein sind in den letzten Jahren viel zu viele Kreißsäle geschlossen worden. Das darf so nicht weitergehen.
Flemming Meyer (SSW):
Die Übernahme der Versicherungskosten ist eine versicherungsfremde Leistung, wie sie im Buche steht. Diese Leistung soll auf die Beschäftigten abgewälzt werden – das ist die schlechteste aller Lösungen.