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15. Dezember 2017 – Top 20: Ärzte in der Geburtshilfe

Landtag macht sich für Belegärzte stark

Angesichts steigender Haftpflichtprämien auf jährlich bis zu 60.000 Euro macht sich der Landtag für eine stärkere Unterstützung von Belegärzten stark, die Geburtshilfe leisten.

Eine Schwangere wird im Kreißsaal untersucht.
Eine Schwangere wird im Kreißsaal untersucht.
© Foto: dpa, Waltraud Grubitzsch

Die Koalitionsfraktionen wollen die Situation der in der Geburtshilfe tätigen Belegärzte in Schleswig-Holstein verbessern. Stark ansteigende Haftpflichtprämien setzen die Gynäkologen zunehmend finanziell unter Druck, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Sie fordern daher Gegenmaßnahmen von der Landesregierung, unter anderem eine neue Anrechnungsziffer für die anteilige Übernahme der Berufshaftpflicht­prämien oder die grundsätzliche Anhebung der Honorare.

Eine weitere Verbesserungs­möglichkeit wird zudem darin gesehen, den für Hebammen geltenden Sicherungszustellungszuschlag auch auf Belegärzte anzuwenden beziehungsweise ihn zu flexibilisieren. Weiterhin wollen die Koalitionsfraktionen die aus der 18. Wahlperiode bestehende Datenbasis zu einer landesweiten Bedarfsanalyse für Geburtskliniken und für Belegärzte in der Geburtshilfe weiterentwickeln. Dabei soll auch die besondere Situation der Inseln und Halligen sowie der strukturschwachen Regionen berücksichtigt werden, ebenso die unterschiedlichen Konzepte vor Ort.

Haftpflichtprämien kosten vielfach über 60.000 Euro

Schließlich soll die Landesregierung dafür sorgen, dass bundes­gesetzlich klar­gestellt wird, dass eine anteilige Bezuschussung oder Kosten­übernahme der Berufshaftpflicht­prämien von Hebammen, Entbindungspflegern und Ärzten durch Kliniken rechtlich unbedenklich ist.

Der Berufsverband der Frauenärzte berichtete im Oktober, dass die jährlichen Haftpflicht­prämien für niedergelassene Frauenärzte, die belegärztlich Geburtshilfe leisten, bei Neuverträgen heute vielfach bei über 60.000 Euro pro Jahr liegen. Soweit es noch günstigere Altverträge gibt, würden diese schrittweise in der Prämie angepasst. Die Belegärzte des Lübecker Marien-Krankenhauses hatten ebenfalls im Oktober im „Schleswig-Holstein-Magazin“ des NDR die Prämien als „unbezahlbar“ bezeichnet. Neben ihrem regulären Praxisbetrieb organisieren sie die gesamte Geburtshilfe der Klinik – mehr als 1600 Geburten pro Jahr. Die Ärzte sind selbstständig und müssen für ihre Arbeit eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

(Stand: 11. Dezember 2017)

Angesichts steigender Haftpflichtprämien auf jährlich bis zu 60.000 Euro macht sich der Landtag für eine stärkere Unterstützung von Belegärzten stark, die Geburtshilfe leisten. Geschlossen votierten die Abgeordneten für zwei Anträge von der Koalition und der SPD, die beide eine bundespolitische Lösung des Problems einfordern. Dahinter steht die Befürchtung, die Mediziner könnten wie die Hebammen erheblich unter Druck geraten, so dass auf Dauer ein Versorgungsmangel in diesem Bereich zu befürchten sei.

Die Problematik der Belegärzte zeige, dass die Geburtshilfe nach dem Tauziehen um die hohen Versicherungssummen für Hebammen zum Dauerbrennerthema geworden sei, konstatierte Marret Bohn (Grüne). In Schleswig-Holstein gebe es mit Ratzeburg und Lübeck zwei Krankenhäuser, die auf Belegärzte setzen würden. Im Lübecker Marienkrankenhaus würden jährlich 1.600 der insgesamt 20.000 schleswig-holsteinischen Kinder zur Welt kommen. Dies sei immerhin jedes zwölfte Kind, rechnete sie vor. Damit dürfe klar sein, „warum die Gesundheitspolitiker SOS funken“.

Garg: Geburtshilfe steht nicht zur Disposition

Sozialminister Heiner Garg (FDP) stellte klar, dass der Träger des Marienkrankenhauses „klipp und klar“ erklärt habe, „dass die Geburtshilfe nicht zur Disposition steht“. Um die Belegärzte zu unterstützen, begrüßte er den Vorschlag, deren Honorare zu erhöhen. Hier sieht er auch die kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen in der Pflicht. Zudem müsse der Bundesgesetzgeber dafür sorgen, so Garg, dass eine „anteilige Bezuschussung für die Belegärzte rechtlich unbedenklich“ sei.

Bei einem Belegarzt handelt es sich um einen Vertragsarzt, der nicht am Krankenhaus angestellt ist, aber berechtigt ist, Patienten in sogenannten Belegbetten stationär oder teilstationär zu behandeln.

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Birte Pauls (SPD):
Ab 2018 müssen Belegärzte pro Jahr mehr als 50.000 Euro Versicherung zahlen. Das bedeutet, dass sie erst ab der 111. Geburt Geld verdienen.

Katja Rathje-Hoffmann (CDU):
Die Kosten für die Ärzte entstehen nicht dadurch, dass es mehr geschädigte Kinder gibt, sondern weil sich die Versorgungsleistungen verbessert haben, wenn ein Kind geschädigt ist.

Anita Klahn (FDP):
Die Belegärzte erhalten zu wenig Geld für eine Geburt. Angesichts der steigenden Kosten wäre es eine Überlegung wert, die Kosten in die Grundversorgung zu überführen.

Frank Brodehl (AfD):
In Schleswig-Holstein sind in den letzten Jahren viel zu viele Kreißsäle geschlossen worden. Das darf so nicht weitergehen.

Flemming Meyer (SSW):
Die Übernahme der Versicherungskosten ist eine versicherungsfremde Leistung, wie sie im Buche steht. Diese Leistung soll auf die Beschäftigten abgewälzt werden – das ist die schlechteste aller Lösungen.

 

Antrag

Haftpflichtproblematik für in der Geburtshilfe tätige Belegärzte
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 19/380

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/417