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17. November 2017 – Top 5, 9: Minderheitensprachen

Dänisch soll auch in Kiel Teil der Behördensprache werden

Angehörige der dänischen Minderheit in Kiel können sich Hoffnung machen, bald ihre Behördengänge auch in der Landeshauptstadt auf Dänisch erledigen zu können

Kielaufnahme der Kieler Innenstadt mit Rathaus
Kielaufnahme der Kieler Innenstadt mit Rathaus
© Foto: dpa, Carsten Rehder

Der SSW fordert Nachbesserungen für die dänische Minderheit, zieht aber ein grundsätzlich positives Fazit der Sprachenpolitik im Lande.

Die Forderung: Auch die Angehörigen der dänischen Minderheit in Kiel sollen ihre Behördengänge auf Dänisch erledigen können. Hierfür will der SSW das Landesverwaltungsgesetz ergänzen. Seit April 2016 müssen bislang nur die Ämter in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde sowie in der Stadt Flensburg den Bürgerkontakt auf Dänisch gestalten, wenn dies gewünscht wird.

Nun soll nach Willen des SSW die Landeshauptstadt hinzukommen. Dort gebe es „traditionell eine dänische Minderheit“. Bei der Kommunikation mit Kieler Behörden sei es „wiederholt zu Irritationen“ gekommen. So seien der Dänische Schulverein und ein dänischsprachiger Kindergarten von der Kieler Stadtverwaltung beziehungsweise vom Sozialministerium aufgefordert worden, dänische Dokumente ins Deutsche zu übersetzen.

Erfolge sollen in europäische Sprachen-Charta einfließen

Grundsätzlich habe es im Lande aber in den letzten Jahrzehnten „gravierende positive Änderungen in der Minderheitenpolitik“ gegeben, betont der SSW. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgerufen, dies beim Europarat zu melden. Schleswig-Holstein habe inzwischen zahlreiche Anforderungen der europäischen “Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ erfüllt, etwa die Gleichstellung der dänischen Schulen, den Schulunterricht in Friesisch und Plattdeutsch oder die mehrsprachige Beschilderung.

Der Europarat ist ein Zusammenschluss von 47 Staaten mit dem Ziel, gemeinsam den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Kontinents zu fördern. Er sitzt in Straßburg. Die “Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ hat der Europarat vor 25 Jahren, im November 1992, auf den Weg gebracht. Seit 1998 ist die Charta in Kraft und wurde seitdem von 25 Staaten unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Sie sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen vor. Die Bewahrung der sprachlichen Vielfalt soll dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen und die innerstaatliche Verständigung fördern. Die Anwendung der Charta wird von einem Sachverständigenausschuss kontrolliert.

Angehörige der dänischen Minderheit in Kiel können sich Hoffnung machen, bald ihre Behördengänge auch in der Landeshauptstadt auf Dänisch erledigen zu können. Eine entsprechende vom SSW eingebrachte Änderung des Landesverwaltungsgesetzes fand in Erster Lesung breite Unterstützung. Nur die Liberalen zeigten sich skeptisch. Sie sehen einen Mehraufwand und steigende Kosten.

Zudem will die Landesregierung einem Antrag von SPD und SSW folgen und die in den letzten Jahren im Land umgesetzten Rechtsbestimmungen für die „Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ über den Bund beim Europarat nachmelden. Schleswig-Holstein habe inzwischen zahlreiche Anforderungen erfüllt, etwa die Gleichstellung der dänischen Schulen, den Schulunterricht in Friesisch und Plattdeutsch oder die mehrsprachige Beschilderung, zählte Lars Harms (SSW) mit deutlich vernehmbaren Stolz in der Stimme auf.

„Die Erfolge der letzten 25 Jahre waren gerade in Schleswig-Holstein enorm groß, betonte der Abgeordnete der dänischen Minderheit und erntete Zustimmung von allen anderen Fraktionen.“ Insbesondere in Zeiten von Nationalismus und Separatismus sei es notwendig, diese Erfolge auch öffentlich europaweit zu zeigen. Das Thema soll jetzt Europaausschuss vertieft werden.

Klärungsbedarf zu einzelnen Punkten besteht noch beim Gesetzentwurf, der an den Europa- und den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wurde. Dabei geht es um die Kommunikation mit Kieler Behörden und „Irritationen“. Laut dem SSW seien der Dänische Schulverein und ein dänisch-sprachiger Kindergarten von der Kieler Stadtverwaltung beziehungsweise vom Sozialministerium aufgefordert worden, dänische Dokumente ins Deutsche zu übersetzen.

Seit April 2016 müssen bislang die Ämter in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde sowie in der Stadt Flensburg den Bürgerkontakt auf Dänisch gestalten, wenn dies gewünscht wird.

Weitere Redner:
Peter Lehnert (CDU), Birte Pauls (SPD), Rasmus Andresen (Grüne), Kay Richert (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
(Minderheitensprachen in Behörden)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/276

Aufruf gemeinsam mit

Antrag
Bestimmungen zur Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nachmelden
Antrag der Abgeordneten des SSW und der SPD-Fraktion – Drucksache 19/275 (neu)