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16. November 2017 – Top 29 B: Landeswahlgesetz

Leichte Sprache von Wahlbenachrichtigungen verbannt

Bereits für die Kommunalwahl im Mai 2018 werden die Wahlbenachrichtigungen nicht mehr komplett in Leichter Sprache verfasst. Gegen die Stimmen der SPD beschloss der Landtag eine entsprechende Landeswahlgesetz-Änderung.

Das Muster eines Anschreibens für Briefwähler, eines Stimmzettels und einer Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 7. Mai 2017 liegen auf einem Tisch.
Das Muster eines Anschreibens für Briefwähler, eines Stimmzettels und einer Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 7. Mai 2017 liegen auf einem Tisch.
© Foto: dpa, Carsten Rehder

Per Dringlichkeit haben die Koalitionsfraktionen und der SSW die 2. Lesung zur Änderung des Wahlgesetzes in dieser Tagung beantragt. Konkret geht es um die vorgeschriebene Anwendung der Leichten Sprache“ bei der Formulierung von Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen. Diese Vorgabe wollen CDU, Grünen und FDP abschaffen und die Wahlinformationen durch barrierefreie Begleiterklärungen, etwa via Internet, ersetzen. Hintergrund der angstrebten Änderung des Wahlgesetzes: Die im Vorfeld der letzten Landtagswahl verschickten Papiere hatten bei vielen der 2,3 Millionen Wahlberechtigten für Irritationen gesorgt.

Das Thema war in der letzten Landtagstagung ausführlich debattiert worden.

(Stand: 15. November 2017)

Bereits für die Kommunalwahl im Mai kommenden Jahres werden die Wahlbenachrichtigungen nicht mehr komplett in Leichter Sprache verfasst. Gegen die Stimmen der SPD beschloss der Landtag eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes. Stattdessen sollen Informationen nun im Internet veröffentlicht werden beziehungsweise sie können schriftlich angefordert werden. Ein entsprechender Vermerk soll auf die Wahlbenachrichtigungen gedruckt werden. Die jetzt verabschiedete Regelung soll quasi im Testlauf zunächst nur für die Kommunalwahl gelten.

Erstmals gibt es Auskünfte auch in Minderheiten- und Migrantensprache. Das Konzept soll mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, und dem Beauftragten für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann, abgestimmt werden.

Die im Vorfeld der letzten Landtagswahl verschickten Papiere hatten bei vielen der 2,3 Millionen Wahlberechtigten für Irritationen gesorgt. Die Leichte Sprache habe „Unruhe, Unverständnis und Entfremdung“ in der Bevölkerung ausgelöst, sagte Claus Christian Claussen (CDU) in der per Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzten Debatte. Für weit über 90 Prozent sei „richtiges Deutsch“ die leichteste Sprache. „Zu viele Menschen fühlten sich vor den Kopf gestoßen“, bekräftigte auch Burkhard Peters (Grüne). Eine Erklärung habe gefehlt. Ähnlich argumentierten auch Kay Richert (FDP), Claus Schaffer (AfD) und Lars Harms (SSW). „Ziel ist es, nicht weniger Menschen zu erreichen, sondern mehr“, so Richert.

SPD: Leichte Sprache ist keine Kür, sondern eine Pflicht

Die Jamaika-Koalition wehrte sich gegen die Kritik der SPD, Rechte von Behinderten würden wieder eingeschränkt. Der Sozialdemokrat Wolfgang Baasch hatte moniert, die Verbannung der Leichten Sprache von den Wahlbenachrichtigungen sei „ein Rückschritt“ und stehe „im Widerspruch zum Inklusionsgedanken“. Viele Menschen hätten gar keinen Onlinezugang. „Leichte Sprache ist keine Kür, sondern eine Pflicht“, sagte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und verwies auf die UN-Behinderten-Konvention und die Landesverfassung.

Die Redner der anderen Fraktionen machten ebenso wie Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) deutlich, dass die Änderungen zunächst nur für die Kommunalwahl gelten. Danach soll geprüft werden, ob die Regelungen praktikabel sind und auf andere Wahlen ausgedehnt werden können. Aus seiner Sicht sei das Gesetz kein Rückschritt, sondern erweitere vielmehr die Möglichkeiten der Darstellung, es schaffe „einen Rahmen für kreative Nutzung“, sagte der Minister.

2. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 19/231 (neu)


2. Lesung beantragt per Dringlichkeit von den Fraktionen CDU, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/340