Ein Zellentrakt und Sicherungsanlagen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck
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Foto: dpa, Markus Scholz
Der Justizvollzug in Schleswig-Holstein steht mit der Einführung des neuen Strafvollzugsgesetzes vor veränderten Herausforderungen. Daher fordert die Jamaika-Koalition die Landesregierung erneut zu einer landesweit extern begleiteten Personalbedarfsanalyse auf. Für jede einzelne Haftanstalt zwischen Nord- und Ostsee soll spezifisch ermittelt werden, wie viele Mitarbeiter benötigt werden. Hierzu zählen räumliche und organisatorische Faktoren wie auch Besonderheiten bei den Gefangenen.
Mit einbezogen werden sollen zudem Ergebnisse aus der Erhebung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. „Die Personalgestaltung muss so erfolgen, dass die Ziele des Strafvollzuges bestmöglich erreicht werden können. Dafür wird qualifiziertes, motiviertes und ausreichend Personal benötigt“, schreiben CDU, Grüne und FDP. Die Landesregierung hatte auch wegen eines erhöhten Krankenstandes in der vergangenen Wahlperiode 20 zusätzliche Stellen für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst ab 2017 zur Verfügung gestellt.
71 Stellen pro 100 Gefangene
Einer jüngst im Frühjahr vorgelegten Großen Anfrage zufolge gibt es in den sieben Gefängnissen des Landes bei den Krankheitstagen des Personals „teilweise starke Schwankungen seit 2013“. Seit Oktober 2015 liege der Krankenstand „auf einem hohen Niveau“ – im April 2017 (als letzter erfasster Monat) bei 10,87 Prozent.
Angaben der ehemaligen Landesregierung aus dem Frühjahr zufolge nimmt Schleswig-Holstein mit 71,08 Stellen pro 100 Gefangene den drittbesten Platz im Ländervergleich ein. Die Gefängnisse in Schleswig-Holstein verfügen über rund 1.500 Haftplätze. Im Durchschnitt waren etwa 1.200 davon belegt.
(Stand: 13. November 2017)