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13. Oktober 2017 – Top 14 OA: Mitglieder gewählt

Wahlkreisausschuss neu besetzt

Das Plenum hat die Abgeordneten für den Wahlkreisausschuss bestimmt. Das Gremium ist laut Landeswahlgesetz für die Einteilung der Wahlkreise bei Landtagswahlen zuständig.

Die Abgeordneten stimmen ab.
Die Abgeordneten stimmen ab.
© Foto: Landtag, Regina Baltschun

Das Plenum hat die Abgeordneten Johannes Callsen, Peter Lehnert, Tim Brockmann, Katja Rathje-Hoffmann (alle CDU), Kai Dolgner, Birgit Herdejürgen, Thomas Rother (alle SPD), Burkhard Peters (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Jörg Nobis (AfD) und Lars Harms (SSW) in den Wahlkreisausschuss gewählt.

Das Gremium ist laut Landeswahlgesetz für die Einteilung der Wahlkreise bei Landtagswahlen zuständig. Es soll gewährleisten, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweicht und dass Gemeindegrenzen und „örtliche Zusammenhänge“ möglichst gewahrt bleiben.

Der Wahlkreisausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzenden und mindestens acht Landtagsabgeordneten als Beisitzern. Die Beisitzer sowie ihre Stellvertreter wählt der Landtag für die Dauer der Wahlperiode. Zu Beisitzern bestimmten der Landtag Hans-Jörn Arp, Tobias Koch, Tobias Loose, Helmut Hamerich (alle CDU), Ralf Stegner, Serpil Midyatli, Martin Habersaat (alle SPD), Aminata Touré (Grüne), Kay Richert (FDP), Doris Fürstin von Sayn Wittgenstein (AfD) und Flemming Meyer (SSW).

Dem Wahlkreisausschuss soll mindestens ein Mitglied jeder im Landtag vertretenen Partei mit Fraktionsstärke angehören. 

Wahlvorschlag

Wahl der Mitglieder des Landtages für den Wahlkreisausschuss
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und den Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/247

Ohne Aussprache

Bundesrat beschließt Bundeswehr-Milliarden und Mindestlohnerhöhung

Berlin (dpa) - Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Erhöhung des Mindestlohns bald mehr Geld bekommen. Rentner erhalten höhere Bezüge, Pflegekräfte einen Corona-Pflegebonus. Der Bundesrat segnete am Freitag zahlreiche, jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetze ab. Auch die Grundgesetzänderung zum geplanten 100-Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr wurde angenommen. Die wichtigsten Beschlüsse:

BUNDESWEHR-SONDERVERMÖGEN: Die Länder votierten mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung, die das 100-Milliarden-Programm zur besseren Ausrüstung der Bundeswehr ermöglicht. Damit dürfen nun unter Umgehung der Schuldenbremse Kredite in dieser Höhe aufgenommen werden. Das Grundgesetz wird dazu um einen neuen Artikel 87a ergänzt. Nur die Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Linken - Thüringen, Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern - stimmten mit Enthaltung. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren etwa neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte. Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

RENTENERHÖHUNG: Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an deutlich höhere Bezüge. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Verbesserungen gibt es auch für Menschen, die seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen und von Reformen seit 2014 nicht profitieren konnten. So erhalten künftig Rentner Zuschläge, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen. Insgesamt sollen davon rund drei Millionen Menschen profitieren. Der Anstieg fällt so stark aus wie schon lange nicht mehr, was die gute Lohnentwicklung in Deutschland möglich macht.

MINDESTLOHN: Für rund 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland steigt zum 1. Oktober der Mindestlohn auf 12 Euro. Momentan liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt sie turnusmäßig schon auf 10,45 Euro. Der heutige Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Anhebung im Bundestagswahlkampf zu einem Kernversprechen gemacht. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, die Löhne sollten so hoch sein, dass man damit vernünftig leben könne und am Ende auch eine auskömmliche Rente bekomme. Zugleich steigt auch die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat.