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13. Oktober 2017 – Top 3, 4, 5, 7, 15, 23, 31, 32, 33, 34

Sammeldrucksache 19/260

Manche Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Die erste Seite einer Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache
© Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/260

Top 3: Studienakkreditierungsvertrag - Ausschuss-Empfehlung - Drucksachen 19/139, 19/249

Top 4: Staatsvertrag zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz - Ausschuss-Empfehlung - Drucksachen 19/160, 19/252

Top 5: Staatsvertrag zur Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen - 1. Lesung - Drucksache 19/185

Top 7: Änderung des Kindertagesstättengesetzes - 1. Lesung - Drucksache 19/223

Top 15: Mitglied der Landesregierung im Ausschuss der Regionen (AdR) - Antrag - Drucksache 19/221

Top 23: Fortschreibung des Infrastrukturberichtes - Antrag - Drucksache 19/234

Top 31: „Sozialfaktor bei der Lehrerzuweisung einrichten“ - Ausschuss-Empfehlung - Drucksachen 19/187 (neu), 19/248

Top 32: Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl - Wahlprüfung - Ausschuss-Empfehlung - Drucksache 19/250

Top 33: Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - Ausschuss-Empfehlung - Drucksache 19/251

Top 34: Zulässigkeit der Volksinitiative "Schleswig-Holstein stoppt CETA" - Ausschuss-Empfehlung - Drucksache 19/256

Top 3: Studienakkreditierungsvertrag

Schleswig-Holstein gibt grünes Licht für ein bundesweit einheitliches Akkreditierungssystem an den Hochschulen. Fraktionsübergreifend hat das Plenum einem länderübergreifenden Staatsvertrag zugestimmt. Mit dem Regelwerk wird das Begutachtungsverfahren von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen angeglichen, um die „Qualität in Forschung und Lehre an den Hochschulen bundesweit auf einem vergleichbaren hohen Niveau“ zu halten.

Ziel ist es unter anderem die internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse zu verbessern und Studenten, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge zu erleichtern. Für die Qualitätssicherung zuständig sind neben den Hochschullehrern auch die Studenten.

Auslöser für den Staatsvertrag ist ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Karlsruher Richter hatten in Nordrhein-Westfalen Mängel an der Akkreditierung festgestellt und grundlegende rechtliche Anforderungen formuliert. Der Staatsvertrag sieht nun vor, die Letztentscheidung über die Akkreditierung auf den Akkreditierungsrat zu übertragen. Damit soll ein einheitliches Verfahren garantiert werden.

Top 4: Staatsvertrag zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz

Die Hamburger Luftsicherheitsbehörde kann jetzt auch für Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, von denen „eine unmittelbare Gefahr für den Luftverkehr ausgehen könnte, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung veranlassen. Einer entsprechenden Änderung des Staatsvertrages zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg hat das Plenum zugestimmt.

Laut dem Staatsvertrag ist es der Hamburger Behörde erlaubt, sich an die Verfassungsschutzbehörde und das Landeskriminalamt des Landes Schleswig-Holstein zu wenden, um Auskunft zu erhalten. Bislang darf die Schleswig-Holsteinische Verfassungsschutzbehörde aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen von Bewohnern des Landes herausgeben.

Das zuvor im „Staatvertrag auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz“ festgelegte Wohnortprinzip für die Überprüfung von Personen habe sich „als nicht sinnvoll“ erwiesen, heißt es zur Begründung.

1. Lesung September 2017

Top 5: Staatsvertrag zur Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen

Das Steuerwesen wird zunehmend digitalisiert. Dies erfordert eine immer komplexer werdende Technik, die auf Computersoftware basiert. Vor diesem Hintergrund planen Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, ihre Kräfte stärker zu bündeln und IT-Verfahren arbeitsteilig zu vereinheitlichen. Einen entsprechenden Staatsvertrag überwies das Plenum in Erster Lesung an den Finanzausschuss.

Schon heute betreiben die fünf Länder die steuerlichen IT-Kernverfahren im Datacenter Steuern (DCS) weitgehend gemeinsam. Darüber hinaus gibt es das Projekt „Norddeutscher Steuerclient“, das daran arbeitet, die Fachanwendungen und Betriebsmodelle weiter zu vereinheitlichen.

Von einer vertieften Zusammenarbeit erhoffen sich die Länder eine Senkung der Kosten – insbesondere der Personalkosten. Zudem halten sie es für unwahrscheinlich, dass ein einzelnes Bundesland auf Dauer genügend Fachkräfte findet, um den steigenden technischen Herausforderungen gerecht zu werden.

Top 7: Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Mit Blick auf den Rechtsanspruch für einen Krippenplatz will die Landesregierung dafür sorgen, dass die Kreise und kreisfreien Städte auch über 2017 hinaus vom Land Geld für den Kita-Ausbau erhalten. Dies sieht eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes vor. Der Entwurf wurde in Erster Lesung an den Sozialausschuss überwiesen.

Geplant ist, den Kreisen und kreisfreien Städten für das kommende Jahr – neben den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln im Rahmen der Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ – 13,2 Millionen Euro zur eigenen Bewirtschaftung zu überweisen. Die Anpassung ist laut Gesetzentwurf nötig, „um zunächst im Jahr 2018 die Zuweisung vorhandener Investitionsmittel zum Ausbau der Kindertagesbetreuung zu sichern und den Kommunen einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der Investitionen einzuräumen“.

Hintergrund des Vorstoßes ist die steigende Nachfrage nach Krippenplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Immer mehr Eltern machen ihren seit vier Jahren bundesweit verankerten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend. Am 1. März dieses Jahres wurden laut dem Statistischen Bundesamt rund 763.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kita, einer Krippe oder von einer Tagesmutter betreut. Das waren das 5,7 Prozent oder 41.300 Kinder mehr als im Vorjahr. In Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nahm die Anzahl der betreuten Kleinkinder mit knapp über zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr im Bundesdurchschnitt am stärksten zu.

Top 15: Mitglied der Landesregierung im Ausschuss der Regionen

Das Plenum hat Europaministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss der Regionen (AdR) gewählt. Sie tritt die Nachfolge ihrer Amtsvorgängerin Anke Spoorendonk (SSW) an. Ständiges Mitglied ist seit 2015 die SPD-Abgeordnete Regina Poersch. 

Der AdR ist ein Gremium der Europäischen Union. Er besteht aus 344 Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, davon 24 aus Deutschland. Die Mitglieder treffen sich fünfmal jährlich in Brüssel. Die EU-Kommission muss eine Stellungnahme des AdR einholen, wenn Initiativen Einfluss auf die kommunale und regionale Ebene haben. Die derzeitigen AdR-Vertreter sind bis 2020 gewählt. Dann endet die Mandatsperiode. 

Top 23: Fortschreibung des Infrastrukturberichtes

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird jetzige Jamaika-Regierung bis spätestens Ende 2018 den von der ehemaligen Landesregierung vorgelegten Infrastrukturbericht fortschreiben.

Der Bericht listet vor allem Mängel in den Bereichen auf, in denen das Land die alleinige oder überwiegende Verantwortung trägt. Dazu zählen Verkehrssysteme, Küstenschutz und Häfen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser und Landesliegenschaften, IT-Netze und Digitalfunk sowie Kultur. Laut dem im Januar 2015 vorgestellten Bericht muss Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2024 rund 4,85 Milliarden Euro aufwenden, um seine Straßen und öffentlichen Gebäude instand zu halten.

Top 31: „Sozialfaktor bei der Lehrerzuweisung einrichten“

Die Forderung von SPD und SSW, einen „Sozialfaktor“ bei der Lehrerzuweisung an sogenannten Brennpunktschulen einzurichten, ist für erledigt erklärt worden.

Bei der Diskussion des Antrages im Bildungsausschuss hatten Vertreter der Koalitionsfraktionen zugesagt, den Vorstoß der Opposition zu unterstützen.

Top 32: Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl - Wahlprüfung

Einstimmig hat das Plenum das Ergebnis der Landtagswahl vom Mai bestätigt. Die Abgeordneten folgten der vom Innen- und Rechtsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Vom Tisch sind die beim Landeswahlleiter eingegangenen Einsprüche. Unter anderem war moniert worden, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel zu Nichtberücksichtigung von Zweitstimmen und damit zu unzulässigen Effekten bei der Mandatsverteilung führe.

Gegen die Entscheidung des Landtages können die Wahlberechtigten, deren Einspruch verworfen wurde, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Landtagsbeschlusses Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen. Gleiches gilt für Abgeordnete, Fraktionen und Landeswahlleitung. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Beschlussfassung des Landtages. 

Top 33: Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Im Rechtsstreit am Bundesverfassungsgericht um die Gebührenregelungen der öffentlich-rechtlichen Sender wird der Landtag keine Stellungnahme abgeben. Dies beschloss das Plenum einstimmig.

Konkret geht es in Karlsruhe um das Thema der Beitragszahlung durch Inhaber privater Wohnungen. Für die Klägerseite ist diese Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Top 34: Zulässigkeit der Volksinitiative „Schleswig-Holstein stoppt CETA“

Die Volksinitiative „Schleswig-Holstein stoppt CETA“ ist zulässig. Das hat der Landtag auf Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses einstimmig entschieden. Damit wird das Thema parlamentarisch weiterverfolgt, was die Abgeordneten mit der Überweisung in mehrere Landtagsausschüsse dokumentierten

Ziel der Initiative ist es, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Ablehnung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens einsetzt. Im Mai hatten Vertreter der Kampagne dem Landtag mehr als 25.000 Unterschriften vorgelegt, von denen rund 21.000 für gültig erklärt wurden – 20.000 wären nötig gewesen.

Nachdem die formellen Fragen mit der Entscheidung über die Zulässigkeit der Volksinitiative geklärt sind, muss sich das Parlament nun innerhalb von vier Monaten inhaltlich mit dem Thema beschäftigen. Den entsprechenden Antrag der CETA-Initiative hat der Landtag an den Innen- und Rechtsausschuss, den Wirtschaftsausschuss und den Petitionsausschuss überwiesen.