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11. Oktober 2017 – Top 8: Landeswahlgesetz

Keine Wahlbenachrichtigung mehr in Leichter Sprache

CDU, Grüne, FDP und SSW wollen die im Landeswahlgesetz vorgeschriebene Anwendung der Leichten Sprache in Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen abschaffen. Barrierefreie Informationen sollen es stattdessen im Internet geben.

Das Muster eines Anschreibens für Briefwähler, eines Stimmzettels und einer Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 7. Mai 2017 liegen auf einem Tisch.
Das Muster eines Anschreibens für Briefwähler, eines Stimmzettels und einer Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 7. Mai 2017 liegen auf einem Tisch.
© Foto: dpa, Carsten Rehder

Nachdem die in Leichter Sprache verfassten Wahlbenachrichtigungen bei vielen der 2,3 Millionen wahlberechtigten Schleswig-Holsteinern vor der Landtagswahl im Mai für Irritationen gesorgt hatten, will die Jamaika-Koalition das Rad der Inklusion in diesem Punkt wieder zurückdrehen. Dafür sollen die Regelungen im Landeswahlgesetz, die die Verwendung der „Leichten Sprache“ zwingend machen, ersatzlos gestrichen werden.

Das Wahlbenachrichtigungsschreiben, das die Behörde von Landeswahlleiter Tilo von Riegen für die Landtagswahl verschickt hatte, war erstmals auf einen Zettel im DIN-A4-Format gedruckt worden. Üblich war bis dato eine Postkarte. Die DIN-A4-Mitteilung war in kurzen Sätzen abgefasst und mit Bildern versehen. Auch in punkto Rechtschreibung unterschied sich die Wahlbenachrichtigung von früheren. Substantive, die sich aus zwei Wörtern zusammensetzen, waren konsequent mit Bindestrich geschrieben – zum Beispiel Post-Leit-Zahl, oder Land-Tag. Auch die Briefwahlunterlagen waren in dieser Form gestaltet und formuliert worden. Man wolle „die Wahl einfach verständlicher machen“, hatte der Landeswahlleiter im Vorfeld des Urnengangs gesagt.

Ziel des barrierefreien Zugangs verfehlt

Die Koalitionsfraktionen sehen das inzwischen anders: „Die Reaktionen der Wahlberechtigten, aber auch der Presse bundesweit haben gezeigt, dass die bisherige Herangehensweise der pflichtigen Versendung von Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten dem wichtigen Anliegen des barrierefreien Zugangs zu Wahlinformationen nicht gerecht wird, sondern – was die Akzeptanz barrierefreier Informationen betrifft – eher kontraproduktiv ist“, heißt es in der Begründung des Vorstoßes zur Rücknahme der Leichten Sprache in Wahlbenachrichtigungen.

Hinter dem Begriff Leichte Sprache verbirgt sich eine speziell geregelte sprachliche Ausdrucksweise, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Sie hat ein eigenes Regelwerk, das zudem Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch enthält. Die Leichte Sprache soll Menschen, die über eine geringe sprachliche Kompetenz verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient damit auch der Barrierefreiheit. Kritiker bemängeln jedoch unter anderem, die Leichtigkeit könne Fakten verzerren, und bei Lesern könne der Eindruck aufkommen, für „dumm verkauft zu werden“.

(Stand: 9. Oktober 2017)

CDU, Grüne, FDP und SSW wollen die im Landeswahlgesetz vorgeschriebene Anwendung der “Leichten Sprache“ bei der Formulierung von Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen abschaffen und durch barrierefreie Erklärungen der Wahlinformationen, etwa via Internet, ersetzen. Hintergrund des vorgelegten Änderungsentwurfs für das Wahlgesetz: Die im Vorfeld der Landtagswahl verschickten Papiere hatten bei vielen der 2,3 Millionen Wahlberechtigten für Irritationen gesorgt.

Die Sozialdemokraten kritisierten den Entwurf, der mit der Verpflichtung für Begleiterklärungen in leichtverständlicher Sprache in einer Neufassung erst kurz vor der Ersten Lesung vorgelegt worden war. Grundsätzlich hätte man die bei der Landtagswahl gemachten Erfahrungen auch nutzen „und es beim nächsten Mal besser machen können“, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner.

„Kleine kleine Verwaltungsformalität“

Er monierte, dass die Koalition „mal kurz vor der Mittagspause“ ihren ersten Ursprungsentwurf geändert und einen neuen vorgelegt hätte. So einem „Hauruckverfahren“ könne die SPD nicht zustimmen. Schließlich gehe es nicht „um eine kleine Verwaltungsformalität“. Im Mai kommenden Jahres steht der nächste Urnengang in Schleswig-Holstein an, die Kommunalwahlen.

Der überarbeitete Gesetzentwurf bedeute für die Barrierefreiheit keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung, sagte Petra Nicolaisen (CDU). Zwar seien die Durchführungsbestimmungen für die Anwendung der “Leichten Sprache“ gestrichen worden, der Entwurf enthalte aber die Formulierung, dass Informationen in geeigneter Form online zur Verfügung gestellt werden müssten. Das Ziel sei schließlich immer noch das Gleiche: Alle Menschen sollen Politik verstehen und an den Wahlen teilnehmen können.

Der neue Entwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Weitere Hauptredner:
Burkhard Peters (Grüne), Anita Klahn (FDP), Claus Schaffer (AfD),  Lars Harms (SSW), Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 19/231 (neu)