CDU, Grüne, FDP und SSW wollen die im Landeswahlgesetz vorgeschriebene Anwendung der “Leichten Sprache“ bei der Formulierung von Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen abschaffen und durch barrierefreie Erklärungen der Wahlinformationen, etwa via Internet, ersetzen. Hintergrund des vorgelegten Änderungsentwurfs für das Wahlgesetz: Die im Vorfeld der Landtagswahl verschickten Papiere hatten bei vielen der 2,3 Millionen Wahlberechtigten für Irritationen gesorgt.
Die Sozialdemokraten kritisierten den Entwurf, der mit der Verpflichtung für Begleiterklärungen in leichtverständlicher Sprache in einer Neufassung erst kurz vor der Ersten Lesung vorgelegt worden war. Grundsätzlich hätte man die bei der Landtagswahl gemachten Erfahrungen auch nutzen „und es beim nächsten Mal besser machen können“, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner.
„Kleine kleine Verwaltungsformalität“
Er monierte, dass die Koalition „mal kurz vor der Mittagspause“ ihren ersten Ursprungsentwurf geändert und einen neuen vorgelegt hätte. So einem „Hauruckverfahren“ könne die SPD nicht zustimmen. Schließlich gehe es nicht „um eine kleine Verwaltungsformalität“. Im Mai kommenden Jahres steht der nächste Urnengang in Schleswig-Holstein an, die Kommunalwahlen.
Der überarbeitete Gesetzentwurf bedeute für die Barrierefreiheit keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung, sagte Petra Nicolaisen (CDU). Zwar seien die Durchführungsbestimmungen für die Anwendung der “Leichten Sprache“ gestrichen worden, der Entwurf enthalte aber die Formulierung, dass Informationen in geeigneter Form online zur Verfügung gestellt werden müssten. Das Ziel sei schließlich immer noch das Gleiche: Alle Menschen sollen Politik verstehen und an den Wahlen teilnehmen können.
Der neue Entwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Hauptredner:
Burkhard Peters (Grüne), Anita Klahn (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW), Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU)