Eine breite Mehrheit hat dem AfD-Vorstoß, Polizeibeamte, Feuerwehrleute und andere staatliche Bedienstete strafrechtlich gesondert vor Übergriffen zu schützen, eine Absage erteilt. Eine bundesweit gültige Verschärfung des Strafrechts sei vor kurzem erst in Kraft getreten, hieß es aus den Reihen von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW. Somit gebe es keinen Handlungsbedarf. Ebenfalls abgelehnt wurde ein zweiter AfD-Antrag, der dazu aufforderte, einen durchgängigen Bereitschaftsdienst für Richter an den Amts- und Landgerichten einzurichten.
Oft seien die zuständigen Richter nach 21 Uhr nicht mehr erreichbar, begründete Claus Schaffer (AfD) den Vorstoß seiner Fraktion. Ein Teil der Gewaltenteilung sei damit außer Kraft gesetzt. Die Polizei werde in solchen Fällen „allein gelassen“. Hintergrund ist, dass bei zahlreichen polizeilichen Entscheidungen eine richterliche Genehmigung vorliegen muss – beispielsweise für eine Hausdurchsuchung oder für Abhöraktionen in privaten Wohnungen.
Kein durchgehender Bereitschaftsdienst
Auch mit dieser Auffassung stand der AfD-Abgeordnete allein da. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Erreichbarkeit der Richter zwischen 6 und 21 Uhr sei in Schleswig-Holstein gewährleistet, stellte die in den Bundestag wechselnde CDU-Abgeordnete Petra Nicolaisen in ihrer letzten Rede vor dem Plenum klar.
In dieselbe Richtung argumentierte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Ein durchgehender Bereitschaftsdienst sei laut Karlsruhe nur dort notwendig, wo praktischer Bedarf bestehe. Dies sei in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Zudem gebe es die Möglichkeit für besondere Anlässe – wie beim G7-Gipfel in Lübeck geschehen – eine Sonderbereitschaft zu veranlassen.
Weitere Hauptredner:
Kathrin Wagner-Bockey (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Kay Richert (FDP), Lars Harms (SSW)