Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

12. Oktober 2017 – Top 24, 25: Gewalt gegen Einsatzkräfte

Keine weitere Verschärfung der Sanktionen

Eine breite Mehrheit hat dem AfD-Vorstoß, Polizeibeamte, Feuerwehrleute und andere staatliche Bedienstete strafrechtlich gesondert vor Übergriffen zu schützen, eine Absage erteilt. 

Ein gewalttätiger Demonstrant schlägt in Lübeck einen Polizeibeamten nieder.
Ein gewalttätiger Demonstrant schlägt in Lübeck einen Polizeibeamten nieder.
© Foto: dpa, Carsten Rehder

Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten und Mitarbeiter von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, etwa seitens der Ordnungsämter, sollen nach dem Willen der AfD besser vor Übergriffen geschützt werden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien nicht weitgreifend genug und böten keinen ausreichenden rechtlichen Schutz gegen Aggressionen und Störungen in der Ausübung ihrer Tätigkeiten, heißt es in einem Antrag. Die Landesregierung solle sich daher im Bund dafür einsetzen, dass Angriffe und Bedrohungen ins Strafgesetz aufgenommen werden.

Vorstöße in diese Richtung hatte es vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Einsatzkräfte bereits in der vergangenen Legislaturperiode gegeben. So hatte die CDU damals gefordert, einer Bundesratsinitiative für härtere Strafen gegen Krawallmacher von Hessen und dem Saarland beizutreten. Auch SPD, Grüne, FDP und SSW räumten grundsätzlich ein, dass mehr zum Schutz der Beamten getan werden müsse – auch wenn Respekt sich nicht verordnen lasse. Die FDP verwies damals zudem auf rechtliche Bedenken, wenn eine Ohrfeige gegen Polizeibeamten mit einer Freiheitsstrafe, die gegen einen Bürger dagegen nur mit einer Geldstrafe geahndet werden könne.

Richter sollen ständig erreichbar sein

In einem weiteren Antrag fordert die AfD die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass ein Bereitschaftsdienst von Richtern auch außerhalb der Geschäftszeiten der Amts- und Landgerichte ständig erreichbar ist. „Ein Bereitschaftsdienst in den Landgerichtsbezirken ist vielfach zwischen 21 und 7 Uhr in Strafverfolgungsangelegenheiten nicht verfügbar, aber auch die in Fragen der Gefahrenabwehr zuständigen Amtsgerichte sind nicht durchgehend erreichbar“, heißt es in dem AfD-Antrag. Dadurch entfache das Grundgesetz in Schleswig-Holstein nicht mehr seine volle Wirkung.

(Stand: 9. Oktober 2017)

Eine breite Mehrheit hat dem AfD-Vorstoß, Polizeibeamte, Feuerwehrleute und andere staatliche Bedienstete strafrechtlich gesondert vor Übergriffen zu schützen, eine Absage erteilt. Eine bundesweit gültige Verschärfung des Strafrechts sei vor kurzem erst in Kraft getreten, hieß es aus den Reihen von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW. Somit gebe es keinen Handlungsbedarf. Ebenfalls abgelehnt wurde ein zweiter AfD-Antrag, der dazu aufforderte, einen durchgängigen Bereitschaftsdienst für Richter an den Amts- und Landgerichten einzurichten.

Oft seien die zuständigen Richter nach 21 Uhr nicht mehr erreichbar, begründete Claus Schaffer (AfD) den Vorstoß seiner Fraktion. Ein Teil der Gewaltenteilung sei damit außer Kraft gesetzt. Die Polizei werde in solchen Fällen „allein gelassen“. Hintergrund ist, dass bei zahlreichen polizeilichen Entscheidungen eine richterliche Genehmigung vorliegen muss – beispielsweise für eine Hausdurchsuchung oder für Abhöraktionen in privaten Wohnungen.

Kein durchgehender Bereitschaftsdienst

Auch mit dieser Auffassung stand der AfD-Abgeordnete allein da. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Erreichbarkeit der Richter zwischen 6 und 21 Uhr sei in Schleswig-Holstein gewährleistet, stellte die in den Bundestag wechselnde CDU-Abgeordnete Petra Nicolaisen in ihrer letzten Rede vor dem Plenum klar.

In dieselbe Richtung argumentierte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Ein durchgehender Bereitschaftsdienst sei laut Karlsruhe nur dort notwendig, wo praktischer Bedarf bestehe. Dies sei in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Zudem gebe es die Möglichkeit für besondere Anlässe – wie beim G7-Gipfel in Lübeck geschehen – eine Sonderbereitschaft zu veranlassen.

Weitere Hauptredner:
Kathrin Wagner-Bockey (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Kay Richert (FDP), Lars Harms (SSW)

Antrag

Mehr Rechtssicherheit für Bürger und Polizei schaffen – Richterlichen Bereitschaftsdienst lückenlos gewährleisten
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/240

Antrag

Gewalt gegen Polizeibeamte wirksam bekämpfen – Strafbarkeit tätlicher Angriffe und Bedrohungen gegen Polizeibeamte und Angehörige der BOS ins Strafgesetz aufnehmen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/241