Wirtschaftsminister Bernd Buchholz steht am Rednerpult im mit Sonnenlicht durchfluteten Plenarsaal. Der FDP-Politiker erläutert seine Haltung zum Vergabe-Mindestlohn.
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Foto: dpa, Carsten Rehder
Eine Äußerung von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zum Mindestlohn hat Anfang September im schwarz-grün-gelben Regierungsbündnis für Diskussionen gesorgt. Laut dem „Flensburger Tageblatt“ vom 8. September habe der FDP-Minister in Berlin erklärt, mit Billigung der Koalitionspartner werde der für öffentliche Aufträge geltende Mindestlohn von 9,99 Euro verschwinden. Was an dieser Aussage, die auch von der Position der FDP-Landtagsfraktion abweicht, dran ist, wollen nun SPD und SSW im Rahmen einer Aktuellen Stunde wissen.
Zunächst hatten sich die Grünen in der Jamaika-Koalition über die Äußerung von Buchholz „stark irritiert“ gezeigt. Es sei in den Koalitionsgesprächen zwar vereinbart worden, den Landesmindestlohn in den Bundesmindestlohn zu überführen, so Grünen-Politiker Rasmus Andresen. Aber: „Der Vergabemindestlohn, der bei öffentlicher Auftragsvergabe Grundlage ist, ist davon nicht betroffen.“
Drei unterschiedliche Mindestlöhne
Daraufhin stellte der Parlamentarische Geschäftsführer und wirtschaftspolitische Sprecher der Liberalen, Christopher Vogt, für die regierungstragende FDP-Landtagsfraktion klar: „Zum vergaberechtlichen Mindestlohn in Höhe von 9,99 Euro haben wir nichts gesondert vereinbart, so dass fest davon auszugehen ist, dass dieser kalkulatorische Mindestlohn nicht angefasst wird“.
Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Baasch, dessen Fraktion gemeinsam mit dem SSW die Aktuelle Stunde beantragt hat, verlangt Aufklärung: „Die Berichterstattung lasse „entweder den Schluss zu, dass die koalitionären Landtagsabgeordneten damals entweder bewusst die Unwahrheit gesagt haben, oder aber, dass der Wirtschaftsminister selbst den landeseigenen Mindestlohn und den Vergabemindestlohn verwechselt hat“, ließ er per Pressemitteilung wissen.
CDU, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, den landesgesetzlichen Mindestlohn bei 9,18 Euro einzufrieren und bis 2019 auslaufen zu lassen, weil laut Vogt der bundesgesetzliche Mindestlohn (8,84 Euro) bis dahin aller Voraussicht nach auf dem gleichem Niveau oder höher liegen wird. Der Mindestlohn für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein ist noch ein anderer; er liegt bei 9,99 Euro.
(Stand: 15.09.2017)
Stichwort: Aktuelle Stunde
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.
Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen landespolitischen Gegenstand von aktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten. Werden zwei Anträge ein einer Aktuellen Stunde behandelt, ist die Dauer auf eineinhalb Stunden beschränkt.
Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.