Die SPD ist mit ihrem Vorstoß, jungen Beamten eine Wahlfreiheit zwischen der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenkasse zu ermöglichen, gescheitert. Einen entsprechenden Antrag lehnten CDU, Grüne, FDP und AfD ab. Begründung: Das von den Sozialdemokraten geforderte System bringe weder den Beamten noch den Krankenkassen einen Vorteil.
Vorbild für den Antrag ist ein Vorhaben in Hamburg. Wechselwillige sollen sich in der Hansestadt künftig ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Wie ein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft will der Stadtstaat den jungen Beamten die Hälfte ihrer Beiträge erstatten. „Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst“, warb Beate Raudies (SPD) für den Vorstoß. Dabei machte sie deutlich: „Das ist nicht die Einführung der Bürgerversicherung, nur ein Schritt für ein bisschen mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.“
Das sahen Redner von CDU und FDP anders. Auch Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sieht verfassungsrechtliche Bedenken. Fraglich sei, ob es erlaubt ist, wenn der Dienstherr seine verfassungsmäßige Fürsorgepflicht an ein anderes System abgebe. „Zudem ist zu befürchten, dass der Flickenteppich des Föderalismus sich erweitert und die Mobilität der Beamten dann schwieriger wird“, so die Ministerin. Der Punkt sei nicht Thema des Koalitionsvertrages, machte sie deutlich, kündigte aber an, sie werde ihn in den Jahresgesprächen mit den Gewerkschaften ansprechen.
Grünen-Fraktion bekundet Sympathie
Unterstützung fand die SPD beim SSW. Die geforderte Maßnahme würde auch eine Kostenbremse bedeuten, sagte Flemming Meyer (SSW). Er rechnete vor: „Würden 80 Prozent der Beamten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wie es ein Gutachten sagt, würde das allen Versicherten guttun. So könnten die Beiträge um bis zu 0,4 Prozent gesenkt werden.“
Für die Grünen machte Burkhard Peters deutlich, dass seine Fraktion trotz der Ablehnung durchaus Sympathie für den Antrag hege. Fehlende Wahlfreiheit könne auch große Probleme bringen, etwa bei geringeren Einkommen, hoher Kinderzahl oder im Fall einer Trennung eines Paares, merkte er an und votierte dafür, Beihilfeträger sollten sich zur Hälfte an den Beiträgen beteiligen.
Weitere Redner:
Werner Kalinka (CDU), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD)