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20. September 2017 – Top 4: Investitionsfond für Infrastruktur

Neuer Impuls für „Impuls“-Programm

Breites Lob im Plenum: Das Investitionsprogramm „Impuls“ soll künftig auch Geld für Schulbau, Frauenhäuser, landeseigene Gebäude sowie Anlagen des Küstenschutzes und der Wasserwirtschaft bereithalten.

Finanzministerin Monika Heinold steht im Plenarsaal am Mikrofun und hält eine Rede zum Sanierungsprogramm IMPULS
Finanzministerin Monika Heinold steht im Plenarsaal am Mikrofun und hält eine Rede zum Sanierungsprogramm IMPULS
© Foto: dpa, Markus Scholz

Grünen-Finanzministerin Monika Heinold will den Anwendungsbereich des Ende 2015 aufgelegten Investitionsprogramms „Impuls“ (Infrastruktur -Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein) deutlich erweitern. Zusätzliches Geld soll künftig auch für Schulbau, Frauenhäuser, landeseigene Gebäude sowie Anlagen des Küstenschutzes und der Wasserwirtschaft eingesetzt werden können. Eingeschlossen sind dafür erforderliche Fahrzeuge und Maschinen, investiver Naturschutz, Elektromobilität, berufliche Bildung und die Erweiterung des Radwegenetzes. Dies sieht ein in Erster Lesung vorliegender Gesetzentwurf der Landesregierung vor.

In diesem Zuge soll auch die bisherige Deckelungsgrenze des bis zum Jahr 2030 angelegten „Impuls“-Programms aufgehoben werden. Das gleichnamige Sondervermögen ist bisher begrenzt auf 450 Millionen Euro. Künftig sollen weitere Mittel aus Haushaltsüberschüssen genutzt werden. Derzeit liegen laut Finanzministerium 232 Millionen Euro in dem Sondervermögen.

Ministerin verweist auf „gute Haushaltslage“

Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zeigte sich Finanzministerin Heinold davon überzeugt, dass mit diesem Schritt die Sanierung der Infrastruktur im Land „deutlich beschleunigt“ werden könne. „Wir wollen die gute Haushaltslage nutzen, um Geld für notwendige Baumaßnahmen zurückzulegen“, so Heinold.

Schwerpunkte des insgesamt 2,2 Milliarden Euro schweren „Impuls 2030“-Programms sind bisher die sanierungsbedürftigen Bereiche Straßenbau, Bildung und Gesundheit (speziell Hochschul- und Krankenhausbauten) sowie der Sportstättenbau. Ferner stehen Mittel für klimaneutrale Liegenschaften, digitale Projekte sowie für den Ausbau des Breitbandnetzes zur Verfügung.

(Stand: 15.09.2017)

Der Landtag hat mit breiter Mehrheit die geplante Ausweitung des bis zum Jahr 2030 aufgelegten Investitionsprogramms „Impuls“ (Infrastruktur -Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein) begrüßt. „Es soll mit der Infrastruktur im Land mit großen Schritten vorangehen“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) in Erster Lesung. 

Zusätzliches Geld kann dem Entwurf zufolge künftig für Schulbau, Frauenhäuser, landeseigene Gebäude sowie Anlagen des Küstenschutzes und der Wasserwirtschaft eingesetzt werden. Die bisherige Deckelung von 450 Millionen Euro soll aufgehoben und weitere Mittel aus Haushaltsüberschüssen sollen genutzt werden können.

Laut Heinold könnte das aufgrund der guten Haushaltslage bis Jahresende ein dreistelliger Millionenbetrag sein. 75 Millionen Euro seien aus dem Programm bereits abgeflossen. Eine „Task-Force“ im Innenministerium soll kontrollieren, dass die Mittel besser und zügig eingesetzt werden, so die Ministerin.

Lob auch von SPD und SSW

Die Redner der Jamaika-Koalition und des SSW lobten, nun werde die Investitionsquote erhöht und der Sanierungsstau schneller abgebaut. Auch die SPD begrüßte die Erweiterung der Verwendungsziele des Sondervermögens grundsätzlich.

Lediglich die AfD beklagte, es fehlten im Gesetzentwurf „klare Prioritäten“. Stattdessen würden Fördermaßnahmen einfach nur vermehrt.

Der Finanzausschuss beschäftigt sich weiter mit dem Thema.

Weitere Redner:
Ole-Christopher Plambeck (CDU), Beate Raudies (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Jörg Nobis (AfD), Lars Harms (SSW)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung von Mobilität und Innovation des Schienenpersonennahverkehrs im Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/142
(Federführend ist das Finanzministerium)
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/199