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22. September 2017 – Top 31: Glücksspiel-Staatsvertrag

Online-Spiele im Visier: Schleswig-Holstein steigt aus

Bis auf die SPD wollen alle Fraktionen mehr Augenmerk auf den rechtlichen Rahmen für Online-Glücksspiele legen. Die geplante Änderung des Staatsvertrages weise hier Defizite auf, monieren CDU, Grüne, FDP, AfD und SSW.

Zwischen Stapeln aus Glücksspiel-Jetons, Würfeln und Spielkarten liegt eine Computermaus.
Zwischen Stapeln aus Glücksspiel-Jetons, Würfeln und Spielkarten liegt eine Computermaus.
© Foto: dpa, Axel Heimken

Die umstrittene Reform der Glücksspielregulierung in Deutschland droht am Widerstand mehrerer Bundesländer zu scheitern. Auch das Jamaika-Bündnis in Schleswig-Holstein will laut ihrem Koalitionsvertrag der im Frühjahr von den 16 Bundesländern auch auf Druck der EU-Kommission mühsam ausgehandelten Novelle des Glücksspiel-Staatsvertrages im Parlament nicht zustimmen. Das unterstreicht ein Antrag der Regierungspartner CDU, Grüne und FDP, dem sich auch der SSW angeschlossen hat. Die Fraktionen wollen insbesondere die Online-Glücksspiele stärker in den Vertrag einbeziehen.

In dem vorgelegten Antrag wird eine „europarechtskonforme“ Vertragsgestaltung gefordert, die „eine tragfähige, transparente und diskriminierungsfreie“ Glücksspielregulierung in Deutschland“ gewährleistet. Der neue Vertrag müsse den gesamten Bereich der Sportwetten einschließlich Online-Casinospiele sowie Online-Pokerspiele umfassen, heißt es in dem Papier. Zudem soll die Vergabe von Konzessionen mit stärkerer Ausrichtung auf den Jugend- und Spielerschutz sowie auf die Bekämpfung des kriminellen Schwarzmarkts zwar „qualitativ“ begrenzt werden, nicht aber „quantitativ“.

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In Deutschland sind weitgehend die Länder für die Regulierung von Lotterien, Sportwetten oder Kasinospielen zuständig. Für die meisten Glücksspiele gilt nach wie vor ein staatliches Monopol. Mit der geplanten Reform des Staatsvertrages soll zwar die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen in Deutschland ab 2018 neu geregelt und eine jahrelange Hängepartie damit vorerst beendet werden. Online-Glücksspiele sollen in dem Vertragswerk aber überwiegend verboten bleiben. Die alte rot-grün-blaue Landesregierung hat den Glücksspielvertrag im März unterzeichnet. Damit er aber Gesetzeskraft wird, müssten alle 16 Länder ihn in seiner jetzigen Form ratifizieren.

Der Markt für Sportwetten boomt, das Geschäft wird bislang jedoch nicht wie erhofft in legale Kanäle gelenkt. Zuletzt setzten 2012 die Länder das staatliche Lottomonopol trotz vieler Bedenken durch. Schleswig-Holstein trat damals als letztes Bundesland dem Staatsvertrag bei. Dieses Monopol wird vor allem damit begründet, dass nur so Verbraucher-, Daten- und Jugendschutz gesichert werden könnten. Mit dem damals neu ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag musste aber auch der lukrative Markt für Private geöffnet werden. Für sieben Jahre sollten 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter vergeben werden. Derzeit ist kein privates Unternehmen reguliert und verfügt über eine Konzession nach dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag – obwohl sie sichtbar in der Öffentlichkeit agieren und auch Steuern zahlen.

(Stand: 15.09.2017)

Jetzt ist es sicher: Schleswig-Holstein wird dem zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag nicht zustimmen. Zudem wird sich die Landesregierung für eine rechtlich verankerte Ausstiegsoption aus dem Vertrag einsetzen. Der Beschluss erfolgte mit breiter Mehrheit, lediglich die SPD stimmte dagegen.

Kernpunkt: CDU, Grüne, FDP, AfD und SSW wollen insbesondere die Online-Glücksspiele stärker in den Vertrag einbeziehen. Zudem soll die Vergabe von Konzessionen stärker mit den Richtlinien des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Bekämpfung des kriminellen Schwarzmarkts verknüpft werden. „Dieser Glücksspiel-Staatsvertrag ist nicht europarechtskonform und unterstützt nicht unsere Ziele“, machte Hans-Jörn Arp (CDU) für die Antragsteller deutlich. Man müsse sich nun auf den Weg machen, gemeinsam mit den anderen Bundesländern einen neuen  staatlichen Rahmen zu schaffen.

Auch Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) wies auf den wachsenden Schwarzmarkt im Glücksspielsektor hin. „Wer an den Zielen der Glücksspielregulierung festhalten will, muss neue Wege finden, um das auch zu erreichen“, so Grote.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Kai Dolgner hielt den Antragstellern vor, den Zusammenhalt der Bundesländer zu zerstören, „um damit einen europarechtlichen Hebel“ gegen Verbote von Online-Glücksspielen in den anderen Ländern zu haben.

Die alte rot-grün-blaue Landesregierung hat den Glücksspielvertrag im März unterzeichnet. Damit er Gesetzeskraft wird, müssten alle 16 Länder ihn in seiner jetzigen Form ratifizieren.

Weitere Redner:
Rasmus Andresen (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP), Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD), Lars Harms (SSW)

Antrag

Den Zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form ablehnen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/165