Das Fußballstadion von Holstein Kiel
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Foto: dpa, Carsten Rehder
Der Landtag berät abschließend über den zweiten Nachtragsetat für das laufende Jahr. Der Finanzausschuss hat das Zahlenwerk bereits einstimmig befürwortet. Damit gibt es 15 Millionen Euro zusätzlich für Sportstätten. Sieben Millionen fließen in Umbau und Erweiterung des Stadions von Zweitliga-Aufsteiger Holstein Kiel. Der von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) geforderte Stadionausbau wird insgesamt mit zehn Millionen veranschlagt. Die restlichen drei Millionen teilen sich der Verein und die Landeshauptstadt.
Keine Einschränkungen bei Sportarten
Weitere acht Millionen aus dem Nachtrag sind für den Ausbau von Sportanlagen mit besonderer überregionaler Bedeutung vorgesehen. Das Innenministerium legt fest, was genau gefördert werden soll. Als Beispiele werden Bundesstützpunkte genannt, wo auf Spitzenniveau trainiert werden kann. Förderfähig seien sämtliche Sportarten.
Die 15 Millionen Euro werden dadurch finanziert, dass der Ansatz für Zinsausgaben um die gleiche Summe verringert wird. Damit sind für das laufende Jahr noch 527 Millionen Euro für Zinsen angesetzt. Mit einem Nachtragshaushalt wird ein Haushaltsplan nachträglich geändert, der bereits vom Parlament verabschiedet wurde. Der Landtag berät in Zweiter Lesung, nachdem die Landesregierung den Haushaltsplan unmittelbar an den Finanzausschuss überwiesen hat. Ein Nachtragshaushalt ist das einzige Gesetzgebungsverfahren, wo dies möglich ist.
(Stand: 14.07.2017)
Stichwort: Aktuelle Stunde
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.
Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen Gegenstand von tagesaktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten.
Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.