2. Lesung am 29. Juni
Der Landtag hat eine von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW vorgelegte Änderung des Abgeordnetengesetzes durchgewunken. Damit ist der Weg für die Erhöhung der Grundentschädigung - der sogenannten Diäten - von monatlich 8.035 Euro auf 8.220 Euro frei.
Zudem fließen künftig 329 Euro zusätzlich in die private Altersversorgung der Parlamentarier. Wahlkreismitarbeiter bekommen mehr Kosten erstattet. Keine Mehrheit fand ein von der AfD eingebrachter Gesetzesvorstoß zur Senkung der Diäten um 20 Prozent.
Die Oppositionsfraktion hatte die Grundentschädigung um rund 1.500 Euro kürzen wollen. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW lehnten dies ab. Die von ihnen beschlossene Erhöhung der Abgeordnetenbezüge sei an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt, begründeten sie ihre Haltung. Die beiden Gesetzentwürfe waren am Tag zuvor erstmals im Parlament diskutiert und in die Ausschüsse überwiesen worden.
1. Lesung am 28. Juni
Der Landtag hat eine umfangreiche Änderung des Abgeordnetengesetzes auf den Weg gebracht. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW wollen die Grundentschädigung der Abgeordneten - die sogenannten Diäten - von monatlich 8.035 Euro auf 8.220 Euro erhöhen. Zudem sollen im Monat 329 Euro zusätzlich in die private Altersversorgung der Parlamentarier fließen. Wahlkreismitarbeiter sollen mehr Kosten erstattet bekommen. Kritik an dem Vorstoß kam von Seiten der AfD.
Sie legte einen eigenen Gesetzentwurf vor, der eine Kürzung der Diäten um 20 Prozent vorsieht. Beide Gesetzentwürfe wurden zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss überwiesen.
In der Debatte warf Jörg Nobis (AfD) den „Altparteien“ vor, „sich einen kräftigen Schluck aus der Steuerpulle zu holen“, der den Steuerzahler 3 Millionen Euro koste. Angesichts hoher Landesschulden müsse das Parlament beim Sparen bei sich selbst anfangen. Die anderen Fraktionen stellten die Kopplung der Diäten-Höhe an die allgemeine Einkommensentwicklung heraus.
Kubicki: „Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif“
Deutliche Worte zugunsten einer Erhöhung kamen von Wolfgang Kubicki (FDP). Demokratie gebe es nicht zum „Nulltarif“, betonte er. Schleswig-Holstein liege mit der derzeitigen finanziellen Ausstattung seiner Landtagsabgeordneten bundesweit an letzter Stelle.
Hans-Jörn Arp (CDU) nahm die Vorsorge-Situation der Abgeordneten in den Blick. Weil die Renten der Parlamentarier über Lebensversicherungen angespart würden und den Versicherern gerade eine anhaltende Nullzins-Phase zu schaffen mache, sei eine Dynamisierung der Rentenbeiträge notwendig. Der Landtag müsse hier eine „soziale Fürsorgepflicht“ wahrnehmen.
Kubicki und Arp forderten die AfD-Fraktion auf, ihren eigenen Forderungen zu folgen und auf 20 Prozent der Entschädigung zu verzichten oder dieses Geld zu spenden. „Wenn Sie gegen uns stimmen und die volle Summe kassieren, ist das Etikettenschwindel“, sagte Arp.
Höhere Kostenerstattung für Wahlkreis-Mitarbeiter geplant
Birgit Herdejürgen (SPD) betonte, die von den etablierten Fraktionen angedachte Reform des Abgeordnetengesetzes sei angemessen und gut begründet.
Neben Diäten-Erhöhung und Altersvorsorge-Aufschlag sieht der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW eine höhere Kostenerstattung für Wahlkreis-Mitarbeiter vor. Statt 1.028 Euro sollen dafür knapp 3.100 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Zudem könnte das Budget der Fraktionen von knapp 5,3 Millionen Euro auf rund 6 Millionen Euro steigen.
Über die Änderung des Abgeordnetengesetzes stimmt das Parlament morgen endgültig ab. Die AfD war zu Beginn der Landtagssitzung mit einem Vorstoß, den Termin zu verschieben, an der breiten Mehrheit gescheitert.
Weitere Hauptredner:
Marret Bohn (Grüne), Lars Harms (SSW)