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Die Aufgaben der Landesbeauftragten in der Übersicht
Aufgaben der Landeszuwanderungsbeauftragten sind (siehe: Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vom 28. Oktober 1998, Fassung vom 26.01.2024) die
- Mitwirkung an Rechtssetzungsverfahren, die Stellungnahme zu politischen Konzepten und Programmen
- die Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, wie Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden
- die Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- die Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein hat insgesamt die gesetzliche Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer zu wahren. Sie ist also in erster Linie die Interessenvertreterin der genannten Personenkreise.
Sie hat darüber hinaus die gesellschaftliche Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Aussiedlerinnen und Aussiedler zu fördern. Die Landesbeauftragte übt ihr Amt unabhängig aus und ist nur dem Gesetz unterworfen. Sie ist hauptamtlich tätig.
Aufgaben im Einzelnen:
Beratungstätigkeit
Eine wesentliche Aufgabe der Landesbeauftragten ist die Beratung über Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen. Dabei geht es vornehmlich um Probleme des Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Landesbeauftragte berät Organisationen, Vereine und Verbände, die im Flüchtlings- und Zuwanderungsbereich tätig sind, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, auch Einzelpersonen, diese vermittelt er an Beratungsstellen (z.B. Migrationsberatungsstellen). Der Landesbeauftragten ist es nicht gestattet, die Rechtsvertretung einer Einzelperson zu übernehmen.
Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Landesbeauftragte leistet Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch öffentliche Veranstaltungen wie auch durch die Teilnahme an Podiumsdiskussionen, das Mitgestalten und Referieren bei Fachveranstaltungen, durch Mitarbeit bei fachspezifischen Workshops und in Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen sowie durch Erstellung von Fachinformationen und schließlich durch öffentliche Stellungnahmen.
Aufklärungsarbeit leistet die Landesbeauftragte durch Vorträge zu migrations-, flüchtlings- und integrationsrelevanten Themen, beispielsweise an Schulen und bei interessierten Behörden und Einrichtungen. Das Beauftragtenbüro vermittelt auch Vorträge.Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren
Da das Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungsrecht im Wesentlichen durch Bundesgesetze geregelt ist, an denen die Landesbeauftragte nicht mitwirken kann, beschränkt sich die Mitwirkung der Landesbeauftragten an Rechtsetzungsverfahren auf Anregungen und Stellungnahmen zu Landesgesetzen, Landesverordnungen und Erlassen der Landesministerien. Die Landesbeauftragte hat beispielsweise mitgewirkt an:
- der Landesverordnung zur Änderung der Ausländer- und Asylverordnung
- der Landesverordnung zur Regelung der Aufgaben und Zuständigkeit der Ausländerbehörden und bei der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Flüchtlingen
- dem Rahmenkonzept für Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten
- der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- den Erlassen zur Durchführung der Abschiebungshaft
- den Förderrichtlinien von außerschulischen Deutsch-Sprachkursen mit integrierter Hausaufgabenbetreuung von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Erstsprache
- dem Entwurf einer Ausländerintegrationsverordnung
- dem Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes Schleswig-Holstein
Stellungnahmen zu politischen Konzepten und Programmen
- Die Landesbeauftragte regt – vornehmlich im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags – Initiativen an und gibt Stellungnahmen zu Anträgen der Landtagsfraktionen und Berichten der Landesregierung ab. Diese betreffen unterschiedliche Bereiche der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik (Einzelheiten hierzu siehe unter „Aktivitäten“).
Kooperationen, Veranstaltungen
Die Landesbeauftragte arbeitet in den Bereichen ihres Aufgabengebiets mit staatlichen und nicht staatlichen Organisationen, Vereinen und Verbänden zusammen und führt gemeinsame öffentliche Veranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik durch. Sie unterstützt und beteiligt sich an Initiativen, die der Verbesserung der Situation der Flüchtlinge und Zuwanderer dienen, hierbei spielen Fragen der Integration der Menschen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle.
Ausländerrechtliche Vorschriften
Die grundlegenden Vorschriften des Ausländerrechts sind:
- das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) vom 30. Juli 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162)
- das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798)
- das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzblatt I S. 583)
- das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022)
- das Gesetz über die Allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950); in den jeweils geltenden Fassungen (hier abrufbar mit den in der Klammer angegebenen Abkürzungen.)