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Landesblindengeld
Beschreibung des Leistungsgesetzes
Das Landesblindengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall erblindet sind. (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis). Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes, die ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des blinden Menschen gewährt wird. Anträge sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu stellen.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.