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Wie können wir Ihnen helfen?
Wir prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, von den Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen einzuholen. Gegenüber Bundesbehörden können wir vermittelnd tätig werden.
- Arbeitsförderung
- Arbeitslosengeld I
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Behinderten- und Schwerbehindertenrecht
- BAföG
- Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Elterngeld
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Grad der Behinderung und Merkzeichen
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kindergeld / Kinderzuschlag
- Landesblindengeld
- Parkerleichterungen
- Rundfunkbeitrag
- Schulangelegenheiten
- Sozialhilfe
- Soziales Entschädigungsrecht
- Unterhaltsvorschuss
- VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Wohngeld
Wann können wir Ihnen nicht helfen?
Die gesetzliche Grundlage für unsere Beratung ist das Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz – BüPolBG des Landes Schleswig-Holstein. Danach ist es uns nicht möglich, Sie zum Beispiel bei privatrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen zu unterstützen. Sind Sie unsicher, ob wir für Ihr Anliegen zuständig sind? Kontaktieren Sie uns gern. Oder Sie schicken uns über das Webformular eine kurze Nachricht.