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Aufgaben
Der Europaausschuss nimmt typische Querschnittsaufgaben wahr, dazu zählen die Analyse von europäischen Förderprogrammen, die Auswirkungen der EU-Politik auf die ländliche Entwicklung in Schleswig-Holstein, Fragen zur Meerespolitik, die norddeutsche Zusammenarbeit im Rahmen des Staatsvertrages und die Kompetenzverteilung im europäischen Mehrebenensystem, wobei dem Prinzip der Subsidiarität besondere Bedeutung zukommt. Danach soll die Europäische Union nur dann tätig werden soll, wenn die Ziele einer Maßnahme wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können. Das Subsidiaritätsprinzip soll gewährleisten, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden. Der Ausschuss lässt sich durch die Landesregierung Bericht erstatten, wenn Zweifel an der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bestehen.
Mitsprache bei der europäischen Gesetzgebung
Die Vertretung des Schleswig-Holsteinischen Landtages über ein Mandat im Ausschuss der Regionen (AdR) ermöglicht eine direkte Beteiligung am und Einflussnahme auf den Entscheidungsfindungsprozess der Europäischen Institutionen. Der Bericht über die Arbeit im AdR steht als regelmäßiger Punkt auf der Tagesordnung des Europaausschusses.
Ostseekooperation
Ein besonderes Gewicht legt der Europaausschuss auf den Bereich der Ostseekooperation, insbesondere die Mitwirkung in der Ostseeparlamentarierkonferenz und in dem Parlamentsforum Südliche Ostsee.
Fragen zu Demokratieentwicklung und Minderheitenschutz im Ostseeraum stehen regelmäßig auf der Tagesordnung, Deutsch-dänische Grenzlandarbeit, die Zusammenarbeit mit dem Nordischen Rat, europapolitische Öffentlichkeitsarbeit ebenso wie politische Lobbyarbeit durch unser Büro in Brüssel stehen für die weit über die Landesgrenzen hinausreichende Einflussnahme des Europaausschusses.
Der Region in Berlin und Brüssel Gehör verschaffen
Daneben ist der Europaausschuss auch für Bundesangelegenheiten zuständig, an denen die Länder in erster Linie über den Bundesrat mitwirken. Auch in diesen Fragen steht der Europaausschuss in engem Kontakt zur Landesregierung und lässt sich regelmäßig über sich abzeichnende bundespolitische Entwicklungen berichten.
Im europäischen Mehrebenensystem wirkt der Europaausschuss über die Landes- und Bundespolitik an europapolitischen Entscheidungen mit. Er macht dabei von seinem Selbstbefassungsrecht umfassend Gebrauch, mit anderen Worten: die Mitglieder des Ausschusses entscheiden in eigener Verantwortung, welche Themen sie in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Aus solchen Befassungen gehen konkrete parlamentarische Initiativen hervor, über die der Landtag in seinen Plenarsitzungen entscheidet. Ziel ist, dass die Region mit einer Stimme spricht, damit sie auf der nationalen und europäischen Ebene gehört wird.
Mitglieder
Dem Ausschuss gehören 11 Mitglieder an:
- Malte Krüger (B'90/Die Grünen), Vorsitzender
- Hauke Göttsch (CDU)
- Volker Nielsen (CDU)
- Seyran Papo (CDU), stellv. Vorsitzende
- Rasmus Vöge (CDU)
- Uta Wentzel (CDU)
- Eka von Kalben (B'90/Die Grünen)
- Birte Pauls (SPD)
- Marc Timmer (SPD)
- Dr. Heiner Garg (FDP)
- Jette Waldinger-Thiering (SSW)
Geschäftsführung
Auf Verwaltungsebene steht dem Ausschuss eine Geschäftsführung zur Seite, deren Arbeitsschwerpunkte die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen sind. Sie erstellt unter anderem in Absprache mit dem Vorsitzenden den Entwurf der Tagesordnung, Pressemitteilungen, Beschlussempfehlungen und Berichte für das Plenum, die Niederschriften über die Sitzungen und organisiert Anhörungen und Informationsreisen des Ausschusses.
Frühwarnsystem (FWS) zur Kontrolle der Einhaltung der Subsidiarität bei Vorhaben der Europäischen Union
Dokumente, die im Rahmen des Frühwarnsystems eingegangenen sind, befinden sich vor allem bei den sog. Frühwarndokumenten und deren Übersichten. Darüber hinaus sind die bis Anfang Dezember 2011 eingegangenen Dokumente und Übersichten ausschließlich als Umdrucke verfügbar.