Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Diäten: Das Einkommen der Abgeordneten

Abgeordnetenentschädigung

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ – so heißt es in der Landes­verfassung. Die Möglichkeit sich in einer Volks­vertretung zu engagieren, soll also nicht an das berufliche Einkommen oder das persönliche Vermögen geknüpft sein. Mehr noch: Abgeordnete sollen nicht von Außen­stehenden finanziell abhängig sein und sich dadurch in ihrem Stimm­verhalten beeinflussen lassen. Deshalb müssen Abgeordnete für ihre Tätigkeit Geld bekommen, die sogenannte „Diät” (wörtlich: Tagegeld, vom Lateinischen „dies“ – der Tag).

 

Die Höhe der Diät der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist im Abgeordneten­gesetz (§6) festgelegt und wird jährlich überprüft (§28). Eine mögliche Anpassung erfolgt auf Grundlage der Meldung des Statistik­amtes Nord über die allgemeine Einkommens­entwicklung des vorangegangenen Jahres. Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durch­schnittlichen Brutto­monats­verdienste der vollzeit­beschäftigten Arbeit­nehmer (einschließlich Beamte) in Schleswig-Holstein.

 

Die Entschädigung beträgt 10.042 Euro.

 

Als zusätzliche Entschädigung für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen erhalten 

  • die Präsidentin oder der Präsident 72 v.H. (7.230 €)
  • die Vize­präsidentinnen und/oder Vizepräsidenten 13 v.H. (1.305 €)
  • die Fraktions­vorsitzenden 72 v.H. (7.230 €)
  • eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter der dänischen Minderheit (Vorsitzende oder Vorsitzender), wenn die Stärke einer Fraktion nicht erreicht wird, 45 v.H. (4.519 €)
  • die Parlamentarischen Geschäfts­führerinnen oder die Parlamentarischen Geschäfts­führer der Fraktionen 45 v.H. der Entschädigung (4.519 €).

Anders als die meisten Länder zahlt Schleswig-Holstein keine Pauschalen für mandatsbedingten Mehraufwand, allgemeine Bürokosten, Informationstechnik oder Wahlkreisbüros. Vielmehr wurden diese Ausgaben sowie Jahressonderzahlungen in die Abgeordnetenentschädigung eingerechnet. Andere Länder zahlen ihren Abgeordneten steuerfreie Pauschalen bis zu 4.294 € pro Monat.