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Verhaltensregeln
Anzeigepflichten der Abgeordneten
In die parlamentarische Arbeit sollen aktuelle Erfahrungen aus verschiedenen Berufsfeldern einfließen. Auch mit Blick auf die Diskontinuität des Mandats ist es wichtig, dass Abgeordnete bezahlten Tätigkeiten außerhalb des Mandats in begrenztem Umfang nachgehen können. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich hieraus im Einzelfall Interessenkonflikte ergeben. Durch die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten sollen daher Sachverhalte offengelegt werden, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können. Verstößt ein Mitglied des Landtages gegen diese Vorgaben, drohen Sanktionen.