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Datenschutzerklärung

Verhaltensregeln

Anzeigepflichten der Abgeordneten

In die parlamentarische Arbeit sollen aktuelle Erfahrungen aus verschiedenen Berufs­feldern einfließen. Auch mit Blick auf die Diskontinuität des Mandats ist es wichtig, dass Abgeordnete bezahlten Tätig­keiten außerhalb des Mandats in begrenztem Umfang nachgehen können. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich hieraus im Einzelfall Interessenkonflikte ergeben. Durch die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten sollen daher Sachverhalte offengelegt werden, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können. Verstößt ein Mitglied des Landtages gegen diese Vorgaben, drohen Sanktionen.